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Alt 08.05.2004, 21:52   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von cocaxx
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Frankfurt Main
cocaxx macht alles soweit korrekt
Question

Gewerbe als "Internet Dienstleister"


Hi!

Ich hab mir vorgenommen, ein Gewerbe anzumelden, da ich jetzt nach dem Abi ein wenig Zeit habe. Genauer gesagt möchte ich eine Mischung aus "Webprogrammierung-" und Gestaltung anbieten.
Nun habe ich mich durch alle möglichen Artikel gekämpft und möchte mich vergewissern, alles verstanden zu haben Wenn hier mal jemand vorbeischaut wäre es nett, wenn er mich berichtigt oder Links um die Ohren wirft

1. Nach dem Gang zum Gewerbeamt kriege ich also Post vom Finanzamt (Betriebsfragebogen -> Schätzung von Umsatz/Gewinn) und muss Mitglied in der örtlichen Ihk werden.

2. Bei meinem niedrigen Einkommen hätte ich ein Anrecht auf die Kleinunternehmerregelung. Dadurch entfällt die monatl. Umsatzsteuervoranmeldung und ich muss keine USt. ausweisen/abführen

3. Bis zu einem Betrag von 7235 Eur (der Grundfreibetrag) zahl ich keine Einkommensteuer

4. Die Gewerbesteuer gilt als Betriebsausgabe -> Verrechnung

5. Ich als Einzelunternehmer hafte mit meinem gesamten (eher ärmlichen *G*) Besitz. Wenn ich mir einen Phantasienamen ausdenke und ihn um "Inhaber: blabla" erweitere, wird das geduldet

6. Meine Eltern kriegen weiterhin ihr Kindergeld. Erst ab 7188Eur/Jahr entfällt es. Betrifft das auch irgendwie die Eigenheimzulage?

7. Jetzt frage ich mich, wie das mit der Krankenkasse ist. Ich bin über meinen Vater bei der AOK mitversichert. Bleibt das so?

Und: Ja, ich habe so gut es mir möglich ist die Suche benutzt

grüße
cocaxx
cocaxx ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.05.2004, 22:54   #2
jph
TP-Veteran
 
Benutzerbild von jph
 
Registriert seit: Apr 2001
Ort: Münster und gerade aus Brisbane
jph ist auf einem guten Weg
1.,3.,5.,6. kann ich so bestätigen. 7. ist bei mir jedenfalls so, auch wenn es eine andere krankenkasse ist.
__________________
Internetprojekte & Webdesign
www.janheck.de
post@janheck.de
jph ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2004, 00:15   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von cocaxx
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Frankfurt Main
cocaxx macht alles soweit korrekt
Hi!

Ah, danke für die Antwort!


grüße
cocaxx
cocaxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2004, 14:20   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von cocaxx
5. Ich als Einzelunternehmer hafte mit meinem gesamten (eher ärmlichen *G*) Besitz. Wenn ich mir einen Phantasienamen ausdenke und ihn um "Inhaber: blabla" erweitere, wird das geduldet
Phantasienamen werden geduldet, wenn du immer auch deinen vollen Namen mitangibst. Der Zusatz "Inhaber:" kann aber uU zu einer Haftung als Scheinkaufmann führen, da der Rechtsverkehr aufgrund dieses Zusatzes davon ausgehen kann, dass du Kaufmann iSd HGB bist.

Insofern einfach den Zusatz "Inhaber:" weglassen und nur den Vor- und Nachnamen unter deinen Phantasienamen schreiben.

Mehr Infos dazu hier: http://www.traum-projekt.com/forum/s...6&postcount=11


Zitat:
7. Jetzt frage ich mich, wie das mit der Krankenkasse ist. Ich bin über meinen Vater bei der AOK mitversichert. Bleibt das so?
Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, aber nach meinem Kenntnisstand muss man sich selbst versichern, wenn man mehr als 400 € im Monat verdient (= Mini-Job). Ich habe auch schon gehört, dass Selbständige automatisch aus der Familienversicherung rausfliegen und den Selbständigen-Beitrag von monatl. ca. 250 € bezahlen müssen. Da solltest du dich vorher nochmal genauer informieren.

Als Student zahlst du auf alle Fälle nur ca. 55 €/Monat, wenn du nicht mehr als 20 Stunden die Woche arbeitest.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.05.2004, 16:21   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von cocaxx
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Frankfurt Main
cocaxx macht alles soweit korrekt
Hi!

Aha! Danke, sehr interessant. Ich ruf einfach mal bei denen an.


grüße
cocaxx
cocaxx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2004, 12:00   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
2. Bei meinem niedrigen Einkommen hätte ich ein Anrecht auf die Kleinunternehmerregelung. Dadurch entfällt die monatl. Umsatzsteuervoranmeldung und ich muss keine USt. ausweisen/abführen
Das hat nichts mit dem Einkommmen zu tun. Ob Du Kleinunternehmer sein kannst oder nicht hängt von Deinen Gesamtumsäten ab (ohne Gegenrechnung der Ausgaben).

Zitat:
6. Meine Eltern kriegen weiterhin ihr Kindergeld. Erst ab 7188Eur/Jahr entfällt es. Betrifft das auch irgendwie die Eigenheimzulage?
Wenn Deine Eltern aufgrund Deines Einkommens kein Kindergeld/Kinderfreibetrag mehr erhalten entfällt auch die Kinderzulage

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.05.2004, 13:02   #7
TP-Senior
 
Benutzerbild von cocaxx
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Frankfurt Main
cocaxx macht alles soweit korrekt
Hi!

Oha! Danke, ich seh schon, ich informier mich weiter bevor ich was unternehme..


grüße
cocaxx
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