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Gewerbeanmeldung/angmeldete Tätigkeit
Hallo,
habe nochmal eine kleine Frage.
Auf dem Gewerbeschein möchte ich unter "angemeldete Tätigkeit" eigentlich nur Internetdienstleistungen angeben. Ich habe auch nicht vor, Hardware oder andere Software zu verkaufen.
Wie sieht es denn aus, wenn ich selbst z.B. ein Tool (ist ein MS Office Tool) programmiere und meinen Kunden anbiete. Fällt das noch unter Internetdienstleistungen oder sollte doch der Begriff "Software" genannt werden.
Danke für die Hilfe
Tini
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