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Alt 24.05.2004, 15:36   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2004
cantopop macht alles soweit korrekt

Fragen-Katalog zur Existenzgründung (Auto, Büro, Sonstiges)


Hello again!

So, nun ist es soweit, am 01. Juni will ich mit dem Verkauf von Büchern, Platten und Filmen beginnen. Und obwohl das schon nächste Woche ist, sind mir noch einige Fragen/Sachen unklar. Deshalb habe ich den folgenden Fragen-Katalog zusammen gestellt, in der Hoffnung, daß ihr mir weiterhelfen könnt.

Zur Info: Ich werde durch die "Ich-AG" gefördert und erstelle eine E/Ü-Rechnung.


---AUTO---


Wie übernehme ich mein Auto ins Betriebsvermögen? Bzw. wie kann ich alle Kosten, die für das Auto anfallen, anrechnen? (Ich will nicht den damals gezahlten Kaufpreis für das Auto über mein "Unternehmen" absetzen, nur die zukünftig anfallenden Kosten!)

Muss ich meine Autoversicherung umstellen - von privat auf gewerblich?

Wenn ich das Auto dann irgendwann verkaufe, ist es dann eine Betriebseinnahme? (Es war ja eigentlich nie eine Betriebsausgabe...)

Ich werde mit dem Auto auch weiterhin privat fahren, nur ist die Anzahl der betrieblich veranlassten Fahren wahrscheinlich höher.


---BÜRO/LAGER---


Mein Büro- und Lagerraum habe ich bei meinen Eltern im Haus. Deshalb läuft der Telefon- und DSL-Anschluß auch auf den Namen von meinem Vater. Ich habe allerdings (natürlich) meine eigene Telefonnummer – die Gespräche, die ich von dieser Nummer aus tätige, werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Meine Eltern benutzen nach wie vor nur das Telefon, nicht Internet, DSL oder so. Welche Kosten kann ich da wie geltend machen?

Wie und in welcher Höhe kann ich die Strom- und Heizkosten für meinen Raum absetzten?


---SONSTIGES---


Was kann ich von den folgenden Ausgaben als Betriebskosten absetzen?
- Bausparvertrag
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
__________________________________________

Wenn ich Sachen über das Internet verkaufe, nehme ich zusätzlich zum Artikelpreis noch Versand- und Verpackungskosten. Worauf muss ich Umsatzsteuer berechnen?

Artikel an sich – ist klar!
Versandkosten bzw. Porto?
Verpackungskosten?
__________________________________________

Wie genau muß die Bezeichnung der Artikel die ich verkaufe sein, wenn ich sie in die Rechnung bzw. ein Warenausgangsbuch eintrage? Reicht da VHS-Kassette oder muß ich auch den kompletten Titel nennen?
__________________________________________

Wenn ich einen Artikel (z.B. eine Videokassette) verkaufe und ihn dann zurück bekomme, weil er defekt ist, und ich den Betrag ersetzen muss - wie buche ich das? (Ich schmeiße den Artikel danach weg, weil er ja kaputt ist.)
__________________________________________

Wie buche ich die Ausgaben, die ich im Vorfeld, also zur Vorbereitung getätigt habe? Bekomme ich da die Vorsteuer zurück/verrechnet?


FÜR EURE ANTWORTEN SCHON JETZT: VIELEN DANK!!!
__________________
Best Greetings

-cantopop-
cantopop ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.05.2004, 16:42   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Ulm
mibu macht sich hier sehr viel Mühe
da sind ja die besten voraussetzungen für einen
start am 01. juni...
auf die schnelle:
http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte...operty=pdf.pdf
und schon mal die suche hier im forum benutzt ?
dann sollten ein paar deiner fragen schon mal beantwortet sein.....

Geändert von mibu (24.05.2004 um 16:54 Uhr).
mibu ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2004, 18:46   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Wie übernehme ich mein Auto ins Betriebsvermögen? Bzw. wie kann ich alle Kosten, die für das Auto anfallen, anrechnen? (Ich will nicht den damals gezahlten Kaufpreis für das Auto über mein "Unternehmen" absetzen, nur die zukünftig anfallenden Kosten!)
Du legst den Buchwert zum 1.6.04 ins Betriebsvermögen ein. Buchung Pkw an Privateinlage. Der Buchwert wird dann über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Den Buchwert zum 1.6.04 ermittelst Du wie folgt: Kaufpreis ./. Afa bis zum 30.5.04 = Buchwert. Sollte der Buchwert 0 € betragen kannst Du den Teilwert des Pkws einlegen (Teilwert ist der Wert den eine Dritte Person jetzt für den Pkw bezahlen würde).

Zitat:
Muss ich meine Autoversicherung umstellen - von privat auf gewerblich?
Steuerlich nicht, aber frag mal bei der Versicherung nach, die machen eigentlich einen Unterschied ob ein Pkw nur privat oder auch gewerblich genutzt wird.

Zitat:
Wenn ich das Auto dann irgendwann verkaufe, ist es dann eine Betriebseinnahme? (Es war ja eigentlich nie eine Betriebsausgabe...)
Bei Verkauf des Pkws oder auch bei Betriebsaufgabe ist die Entnahme des Pkws als Erlös zu erfassen. Als Betriebsausgabe hast Du den Pkw zwar als Einlage nicht gebucht, aber die Abschreibung auf den Pkw wird als Aufwand erfasst.

Zitat:
Ich werde mit dem Auto auch weiterhin privat fahren, nur ist die Anzahl der betrieblich veranlassten Fahren wahrscheinlich höher.
Für die Privatfahrten muss ein entsprechender Erlös gebucht werden. Wir sprechen in diesem Zusammenhang von einer unentgeltlichen Wertabgabe an den Unternehmer. Der Privatanteil ist entweder durch die Führung eines Fahrtenbuches nachzuweisen oder anhand der 1% Regelung (Googel mal zur 1% Regelung da bekommst Du gute Infos wie das genau läuft).

Zitat:
Mein Büro- und Lagerraum habe ich bei meinen Eltern im Haus. Deshalb läuft der Telefon- und DSL-Anschluß auch auf den Namen von meinem Vater. Ich habe allerdings (natürlich) meine eigene Telefonnummer – die Gespräche, die ich von dieser Nummer aus tätige, werden gesondert auf der Rechnung ausgewiesen. Meine Eltern benutzen nach wie vor nur das Telefon, nicht Internet, DSL oder so. Welche Kosten kann ich da wie geltend machen?
Du kannst die betrieblichen Kosten anhand des Einzelnachweises als Betriebsausgabe buchen. Eine Bestätigung Deiner Eltern wäre hilfreich. Auch ein Nachweis darüber das Du die Kosten an Deine Eltern erstattet hast ist sehr empfehlenswert. Du kannst allerdings keine Vorsteuer aus diesen Kosten geltend machen, da die Rechnungen nicht auf Deinen Namen lauten und Deine Eltern Dir auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen dürfen.

Zitat:
Wie und in welcher Höhe kann ich die Strom- und Heizkosten für meinen Raum absetzten?
Die Kosten kannst Du anhand der Flächenverhältnisse des ganzen Hauses zum Arbeitszimmer errechnen. Auch hier ist eine Bestätigung Deiner Eltern (am besten Mietvertrag machen) und ein Nachweis über die Zahlung an Deine Eltern ratsam.

Zitat:
Was kann ich von den folgenden Ausgaben als Betriebskosten absetzen?
- Bausparvertrag
- Krankenversicherung
- Lebensversicherung
- Rentenversicherung
Davon kannst Du gar nichts als Betriebsausgabe absetzen. Allerdings sind die Kranken, Lebens- und Rentenversicherung beschränktabzugsfähige Vorsorgeaufwendungen die in Deiner Einkommensteuererklärung ihre Berücksichtigung finde.

Zitat:
Wenn ich Sachen über das Internet verkaufe, nehme ich zusätzlich zum Artikelpreis noch Versand- und Verpackungskosten. Worauf muss ich Umsatzsteuer berechnen?
Am besten behandelst Du die Porto und Versandkosten als Durchlaufposten, da Du ja die Kosten die Dir für den Versand entstehen direkt an Deine Kunden weiter gibst ist die Differenz 0,00 €. Umsatzsteuer ist dann nicht zu erheben, es sei denn ein Lieferant stellt Dir welche für den Versand in Rechnung, dann tust Du das genauso.

Zitat:
Wie genau muß die Bezeichnung der Artikel die ich verkaufe sein, wenn ich sie in die Rechnung bzw. ein Warenausgangsbuch eintrage? Reicht da VHS-Kassette oder muß ich auch den kompletten Titel nennen?
Die genaue Artikelbezeichnung ist in der Rechnung aufzuführen.

Zitat:
Wenn ich einen Artikel (z.B. eine Videokassette) verkaufe und ihn dann zurück bekomme, weil er defekt ist, und ich den Betrag ersetzen muss - wie buche ich das? (Ich schmeiße den Artikel danach weg, weil er ja kaputt ist.)
Aufwand ist nicht mehr zu buchen, das Du die Ware ja schon beim Einkauf als Aufwand gebucht hast. Erstattest Du dem Kunden das Geld, dann erstellst Du eine entsprechende Gutschrift. Schickst Du neue Ware als Ersatz passiert Buchungstechnisch gar nichts.

Zitat:
Wie buche ich die Ausgaben, die ich im Vorfeld, also zur Vorbereitung getätigt habe? Bekomme ich da die Vorsteuer zurück/verrechnet?
Am einfachsten ist es wenn Du die Kosten unter dem 1.6.04 einfach als Privateinlage einbuchst. Sachlich Richtig wäre aber eine Extra Aufstellung über die Vorweggenommenen Betriebsausgaben. Ich würde Dir da die erste Variante Empfehlen, weil sie einfach nicht so umständlich ist und am Ergebniss überhaupt nichts ändern. Hab auch in der Praxis noch niemanden gesehen der sich darüber aufgeregt hätte (Ausnahme Kosten die bereits in 2003 angefallen sind).

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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