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Alt 27.05.2004, 10:05   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Nov 2003
Gothic macht alles soweit korrekt

Gewerbeanmeldung / Ehepartner


Hallo zusammen,

Ich würde gerne neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe anmelden.

Meine Frau ist zuhause und versorgt die Kinder, sprich sie geht nicht arbeiten.
Könnten wir jetzt nicht das Gewerbe auf den Namen meiner Frau anmelden?
Hat das nicht auch noch steuerliche Vorteile?
Hätte dies irgendwelche Nachteile für meine Frau?
Gibt es andere Vorteile?

Theoretisch könnte doch dann meine Frau mich als Aushilfkraft einstellen, oder?
Kenne mich allerdings auf dem Gebiet (noch) nicht aus...

Vielen Dank schonmal,
Gothic
Gothic ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.05.2004, 10:37   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Könnten wir jetzt nicht das Gewerbe auf den Namen meiner Frau anmelden?
Klar das könnt Ihr machen, allerdings ist zu beachten das Deine Frau dann ggf. aus der wohl bestehenden Familienversicherung ausscheiden kann und sich dann ggf. selber Versichern müsste. Je Nachdem wie umfangreich die Nebenbeschäftigung ausfällt wäre es deshalb vieleicht besser wenn das Gewerbe auf Deinen Namen laufen würde.

Zitat:
Hat das nicht auch noch steuerliche Vorteile?
steuerliche Vorteile oder auch Nachteile kann es unter ganz bestimmten Voraussetzungen immer geben, aber im Normalfall ist es egal wer von Euch die Gewinne versteuern muss, da Ihr Eure Einkommensteuererklärung ja gemeinsam abgebt und Eurer Gemeinsames Einkommen versteuer wird.

Zitat:
Theoretisch könnte doch dann meine Frau mich als Aushilfkraft einstellen, oder?
Auch das ist möglich, macht aber erst ab einer bestimmten Betriebsgröße Sinn bzw. ab einem gewissen Gewinn, da eine Aushilfkraft auch Steuern und Sozialversicherung Kostet. Diese zusätzlichen Kosten sollten durch den Abzug als Betriebsausgabe die Einkommensteuer soweit senken das effektiv keine Kosten übrig bleiben. Sinn macht es auch wenn z.b. weiter Rentenansprüche gespart werden sollen, bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Im Normalfall läuft es dann aber andersum, dass Du Deine Frau als Aushilfe anstellst die ja sonst nicht arbeitet.

Nimm das jetzt nur als kleine Hinweise, denn genaue Auskünfte kann man nur geben wenn man den sonstigen steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergrund kennt. Da mir dieser natürlich in Deinem Fall nicht bekannt ist kann ich auch nur ganz Allgmeine Hinweise geben.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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