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Könnten wir jetzt nicht das Gewerbe auf den Namen meiner Frau anmelden?
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Klar das könnt Ihr machen, allerdings ist zu beachten das Deine Frau dann ggf. aus der wohl bestehenden Familienversicherung ausscheiden kann und sich dann ggf. selber Versichern müsste. Je Nachdem wie umfangreich die Nebenbeschäftigung ausfällt wäre es deshalb vieleicht besser wenn das Gewerbe auf Deinen Namen laufen würde.
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Hat das nicht auch noch steuerliche Vorteile?
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steuerliche Vorteile oder auch Nachteile kann es unter ganz bestimmten Voraussetzungen immer geben, aber im Normalfall ist es egal wer von Euch die Gewinne versteuern muss, da Ihr Eure Einkommensteuererklärung ja gemeinsam abgebt und Eurer Gemeinsames Einkommen versteuer wird.
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Theoretisch könnte doch dann meine Frau mich als Aushilfkraft einstellen, oder?
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Auch das ist möglich, macht aber erst ab einer bestimmten Betriebsgröße Sinn bzw. ab einem gewissen Gewinn, da eine Aushilfkraft auch Steuern und Sozialversicherung Kostet. Diese zusätzlichen Kosten sollten durch den Abzug als Betriebsausgabe die Einkommensteuer soweit senken das effektiv keine Kosten übrig bleiben. Sinn macht es auch wenn z.b. weiter Rentenansprüche gespart werden sollen, bei Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Im Normalfall läuft es dann aber andersum, dass Du Deine Frau als Aushilfe anstellst die ja sonst nicht arbeitet.
Nimm das jetzt nur als kleine Hinweise, denn genaue Auskünfte kann man nur geben wenn man den sonstigen steuerlichen und versicherungstechnischen Hintergrund kennt. Da mir dieser natürlich in Deinem Fall nicht bekannt ist kann ich auch nur ganz Allgmeine Hinweise geben.
Gruß Epic03