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Alt 07.06.2004, 12:42   #1
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Gründung zu Viert... wie?


Hallo zusammen,

ich möchte zusammen mit 3 anderen Personen eine Webdesign-Agentur gründen. Dass wir gemeinsam gründen möchten, steht fest, weil wir uns super ergänzen. Aber jetzt kommt der Haken:
Wir kennen uns erst seit 3 Monaten. Das Vertrauen ist zwar da, aber eben nicht unbegrenzt. Ein weiteres Problem ist, dass ich zwar etwas Kapital mitbringe, aber die anderen haben - gelinde gesagt - keinen müden Cent übrig. Daher denke ich, dass für mich das Risiko in dieser Konstellation eine GbR zu gründen, extrem gross ist.

Dann ist da noch das Thema Überbrückungsgeld. Mal angenommen, wir würden nun als GmbH gründen und jeder Gesellschafter bringt 25% ein. Dass bei einer Gründung zu zweit (50/50-Anteil) beide Ü-Geld bekommen, weiß ich. Aber wie ist es zu viert?

Ein anderes Problem ergibt sich natürlich, wenn alle Beteiligten in gleicher Weise geschäftsführungsberechtigt sind. Theoretisch kann es ja zu völliger Entscheidungsunfähigkeit kommen...
Mich würde interessieren, wie ihr darüber denkt. Hat vielleicht jemand Erfahrung mit erfolgreichen/erfolglosen Gründungen mit mehreren Personen? Oder gibt es noch andere denkbare Konstellationen?

*etwas ratlos*
Gruss, Jessica
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Alt 07.06.2004, 12:58   #2
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zunächst einmal ist eine GmbH ziemlich aufwändig und teuer hinsichtlich der Gründung (Notarkosten, Stammkapital) und viel komplizierter als eine GbR im laufenden Betrieb (Doppelte Buchführung, etc.).

Bei einer GbR kannst du zwar die persönliche Haftung nach außen (also Dritten gegenüber) nicht beschränken (nur einzelvertraglich, was aber kein Vertragspartner machen wird), aber im Innenverhältnis zwischen den Gesellschaftern. Wenn ihr Fremdkapital braucht, müsstet ihr bei einer GmbH meist sowieso persönlich für die Verbindlichkeit der GmbH bürgen, sodass es auf das gleiche rauskommt. Auch gibt es die Möglichkeit, Betriebshaftpflichtversicherungen abzuschließen.

Ebenfalls kannst du die Geschäftsführung und Vertretungsmacht beschränken, sodass zum Beispiel nur du als Geldgeber (und größter Risikoträger) Geschäftsführung und Vertretungsmacht hast. Auch kannst du im Gesellschaftsvertrag die Einzelvertretungsmacht von allen Gesellschaftern auf Geschäfte in bestimmter Höhe oder vorher festgelegte Geschäfte bestimmen.

Generell ist gerade in der Startphase und der Liquidation (wenn ihr euch dann doch nicht so versteht) mit einer GbR einiges einfacher als bei einer GmbH.
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Geändert von OBI-Wahn (07.06.2004 um 13:01 Uhr).
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Alt 07.06.2004, 13:52   #3
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Ich kann mich Obi Wahn nur anschließen. Die GbR ist nach dem was Du schilderst m.E. das einzigst Sinnvolle. Eine GmbH ist einfach zu Kostenintensiv und von dem einfachen Mehraufwand will ich gar nicht erst anfangen.

Ein Tip noch zum fehlende Kapital welches Deine Kumpels leider mitbringen. Damit Du am Ende nicht Dein ganzes Kapital alleine verlierst (was ja keiner Hofft) solltest Du darauf drengen das Deine Kumpels zumindest Bürgschaften hin Höhe Deines Kapitaleinsatzes mit in die Gesellschaft einbringen. So wären die Karten dann wieder gleichmäßig verteilt. Den Rest kann man dann ja wie schon mein Vorredner beschrieben hat mit Gesellschafterverträgen regeln.

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 07.06.2004, 13:56   #4
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Bitcat macht alles soweit korrekt
Danke für die schnellen Antworten.

OBI-Wahn, dein Vorschlag hört sich prinzipiell gut an. Die Folge ist leider, dass die anderen dann kein Ü-Geld bekommen würden, da ihre Geschäftsführungsbefugnisse durch den Gesellschaftsvertrag stark eingeschränkt werden. Weil sie dann nicht uneingeschränkt unternehmerisch handeln können, sind die Voraussetzungen für das Ü-Geld/Ich-AG nicht gegeben. Ich habe leider noch kein geeignetes Modell gefunden, um das alles unter einen Hut zu bringen.

Wir hatten auch schon über die Alternative nachgedacht, erst mal vier Einzelunternehmen zu gründen und dann zu kooperieren. Doch so weit ich informiert bin, gelten wir als Kooperationsverbund von Einzelunternehmern im Zweifelsfall quasi "automatisch" als GbR, so dass ich im Ernstfall trotzdem voll haften muss.

Ich befürchte, hier kann nur noch ein guter RA oder Steuerberater helfen...
Jessica
Bitcat ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2004, 14:06   #5
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Zitat:
Ich befürchte, hier kann nur noch ein guter RA oder Steuerberater helfen...
Ohne denen sollte man solche Entscheidungen sowieso niemals treffen.

Ich Glaube aber das wenn Du Dir einmal meinen Tip durchliest eine GbR ganz normal gegründet werden könnte (auch im Innenverhältniss). Das fehlende Startkapital wird ja durch die Bürgschaften ausgeglichen. Somit wäre jeder einzelne Geschellschaftafter gleichberechtigt und beim Überbrückungsgeld sollte es keine Problem mehr geben. In wie fern das Möglich ist kann ich nicht mit Sicherheit sagen, aber Du solltest diese Möglichkeit auf jedenfall mal weiter recherchiren.

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2004, 14:57   #6
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Wenn du eine GmbH gründest und das Ü-Geld für alle Gesellschafter bekommen möchtest, müssen diese doch auch alle Geschäftsführer sein, oder?

Insofern ändert sich nichts gegenüber der GbR...
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Hello again!

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Alt 07.06.2004, 18:33   #7
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fettmme bringt sich richtig einfettmme bringt sich richtig ein
Mein Tipp: Vergiss beides. Handelst Dir nur Ärger ein. Eine Gbr ist die Pest
Wer bekommt wieviel Anteil am Gewinn? Arbeiten alle gleich viel? Wer hat denn nun den Auftrag akquiriert und bekommt den größeren Anteil?

Macht euch alle Selbstständig, arbeitet in einem losen Netzwerk zusammen und schreibt euch Rechnungen. Das ist das einzige das funktioniert.
__________________
class GetProfileCustomerEntityReceiverInformationReceiverAndProgrammingInforma...{
public function __construct(){ if(!$this) die(' '); } }
http://www.thedailywtf.com/
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Alt 07.06.2004, 18:45   #8
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Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Zum Teil kann man da aber durchaus durch einen Gesellschaftsvertrag vorbauen ...
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2004, 18:51   #9
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Zitat:
Zitat von hezen
Zum Teil kann man da aber durchaus durch einen Gesellschaftsvertrag vorbauen ...
Richtig, denn eine GbR entsteht bei einem solchen Zusammenschluss von Einzelunternehmen (zusätzlich) sowieso, nur dass mangels eines Gesellschaftsvertrags die gesetzlichen Regelungen der §§ 705 ff. BGB zur Anwendung kommen, die nicht immer vorteilhaft sind.

Also kann man gleich 'ne GbR gründen und den Gesellschaftsvertrag (der in der Regel alle Problemfelder eines solchen Unterfangens regelt) vernünftig ausgestalten, dass sich die Streitigkeiten in Grenzen halten.

Und ein Restrisiko bleibt immer, wenn man mit Leuten ein neues Unternehmen aufziehen will...
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