Hallo,
Ich möchte mich zum 1.10.2004 Selbstständig machen. Den Antrag für den Existenzgründungszuschuss habe ich. Aber bevor der bearbeitet wird muß ich mir ja erst den Gewerbeschein holen (möchte ich auf den 1.10 datieren) geht das überhaupt ? Was aber nun wenn ich den Antrag zusammen mit dem Gewerbeschein (Kopie?) beim Arbeitsamt abgebe und er wird nicht bewilligt. Dann hätte ich ein Gewerbe aber kein Zuschuss und ohne ist die ICH AG für mich nicht finanzierbar.
Was heißt eigentlich bei der ICH AG , Rentenpflichtversichert ? Habe mir von der BfA einen Antrag zuschicken lassen, damit ich mich ab dem 1.10 selbst Renten versichern kann.
Was braucht eigentlich die Krankenkasse von mir, ausser deren Antrag ?
Es gibt ja die Vergünstigung wenn man eine ICH AG gründet. Braucht die Krankenkasse etwas von Arbeitsamt ?
Ich hoffe jemand kann mir helfen, ich raufe mir sonst noch das letzte Haar aus.
MfG Dirk
