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Alt 01.08.2004, 11:24   #1
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tschekowski macht alles soweit korrekt

Ein paar Fragen zur Gewerbeanmeldung


Hi,

Ich würde gerne in den nächsten Tagen ein Gewerbe beim Gwerbeamt anmelden.
Dazu habe ich noch ein paar Fragen:
- 1. Das Gewerbe soll auf 2 Personen eingetragen werden - bei dem Formular (https://formulare.virtuelles-rathaus...1354615146.pdf) kann man aber nur die Daten einer Person angeben - muss man dann zwei Formulare ausfüllen, d.h eins pro Person oder wie geht das dann ?
- 2. Wenn auf dem Anmeldungsformular nur der Name meines Partners stehen würde könnte ich damit dann überhaupt Waren einkaufen ?
(es wäre dann nämlich kein Zusammenhang zwischen mir und der Firma herstellbar)
- 3. Warum sind es in diesem Fall gleich 2 Formaulare - eins fürs Gewerbeamt und eins für mich oder falls man mehrere Gesellschafter einer Firma hat ?
-4. Noch was technisches: Wie kann ich das Formular am PC ausfüllen ? mit dem Acrobat Reader gings bei mir nicht...

Vielen Dank für eure Hilfe!

tschekowski

Geändert von tschekowski (01.08.2004 um 11:43 Uhr).
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Alt 01.08.2004, 13:11   #2
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Ort: Übach-Palenberg
Master_T2 macht sich hier sehr viel Mühe
1. Ja
2. Nein, es sei denn du wirst sein Angestellter.
3. Ein Gewerbeschein für jeden Gesellschafter
4. Der Link kllappt nicht!

Bei 2 Personen müsst Ihr eine Gesellschaft gründen. Dazu braucht jeder von euch einen Gewerbeschein!
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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www.web-assistants.de

Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 01.08.2004, 14:31   #3
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Master_T2
Bei 2 Personen müsst Ihr eine Gesellschaft gründen. Dazu braucht jeder von euch einen Gewerbeschein!
Mal wieder...

Wenn ihr beide zusammen ein Gewerbe betreibt, habt ihr bereits eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) stillschweigend gegründet. Mangels gesellschaftsvertraglicher Regelung (die zwecks Beweiserhebung schriftlich vorliegt) sind die Regelungen des BGB zur GbR (§§ 705 ff. BGB) anzuwenden, die nicht immer vorteilhaft sind.

Daher empfiehlt es sich, einen Gesellschaftsvertrag auszuarbeiten, der die gemeinsame Tätigkeit näher regelt, Aufgaben verteilt, Einzelvertretungsrecht vereinbart und eine Obergrenze für dieses festlegt. Außerdem sollte man eine Gewinn- und Verlustverteilungsregelung aufnehmen und regeln, wer welche Beiträge für die Gesellschaft einbringt.

Bei uns wollten das Gewerbeamt und die Banken auch einen Gesellschaftsvertrag sehen, sodass es sich auch dafür lohnt, einen solchen auszuarbeiten.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2004, 18:45   #4
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tschekowski macht alles soweit korrekt
@ Master_T2: http://www.weil-der-stadt.de/ --> formulare --> gewerbeanmeldung

@ OBI-Wahn:
Ich habe gelesen, dass ein Gesellschaftervertrag empfohlen wird aber nicht zwingend notwendig ist - wieso verlangt dann das Gewerbeamt danach ?

Geändert von tschekowski (01.08.2004 um 19:07 Uhr).
tschekowski ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2004, 19:09   #5
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Benutzerbild von Master_T2
 
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
Master_T2 macht sich hier sehr viel Mühe
Also bei uns hat das Finanzamt danach gefragt, nicht das Gewerbeamt...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Alt 01.08.2004, 19:37   #6
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Zitat:
Zitat von tschekowski
Ich habe gelesen, dass ein Gesellschaftervertrag empfohlen wird aber nicht zwingend notwendig ist - wieso verlangt dann das Gewerbeamt danach ?
Aus eigener Erfahrung: Weder das Gewerbeamt noch das FA noch sonstwer wollten einen Gesellschaftsvertrag sehen.
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2004, 19:53   #7
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tschekowski macht alles soweit korrekt
hat jemand das mit dem ausfüllen schon hinbekommen ?
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Alt 01.08.2004, 20:33   #8
TP-Insider
 
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Ich verstehe die Frage nicht - das Ausfüllen des Gewerbescheins? Ja - jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat ...
__________________


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Alt 01.08.2004, 21:28   #9
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Zitat:
Zitat von hezen
Weder das Gewerbeamt noch das FA noch sonstwer wollten einen Gesellschaftsvertrag sehen.
stimmt schon, aber die Bank wollte irgendwann Monate später von uns dann plötzlich doch einen GbR-Vertrag sehen ...
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.08.2004, 21:33   #10
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Hm ... Bei uns auch das nicht ...
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Alt 01.08.2004, 21:38   #11
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Zitat:
Zitat von tschekowski
Ich habe gelesen, dass ein Gesellschaftervertrag empfohlen wird aber nicht zwingend notwendig ist - wieso verlangt dann das Gewerbeamt danach ?
Keine Ahnung, sie wollten ihn und haben ihn bekommen, da ich eh einen aufgesetzt hatte.
__________________

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Alt 01.08.2004, 22:11   #12
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tschekowski macht alles soweit korrekt
nein ich meinte das ausfüllen am PC (Programm etc.) von der pdf-Datei (siehe oben)

Geändert von tschekowski (01.08.2004 um 23:16 Uhr).
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Alt 03.08.2004, 10:51   #13
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Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
mir ist noch eine Frage gekommen: was darf ich beim gewerbeschein unter punkt1 als KLeinunternehmer alles eintragen (im Hnadels-, Genossenschafts- oder vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform) ?
Darf ich z.B EINEDOMAIN Gbr eintragen ?
(die Firma web.de gibt es ja auch)
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Alt 03.08.2004, 19:30   #14
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Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
yep, habe ich damals auch gemacht, aber das Gewerbeamt wollte es erst nicht anerkennen.

Nach ein wenig Überzeugungsarbeit haben sie es aber dann doch geschluckt.

Ansonsten schau mal hier zum Thema "Phanatasiename" und GbR (bzw. nicht firmenfähiges Unternehmen):

http://www.traum-projekt.com/forum/s...=Phantasiename
__________________

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Alt 03.08.2004, 19:55   #15
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Registriert seit: Apr 2004
tschekowski macht alles soweit korrekt
noch eine Frage zur Buchführung:

Reicht bei Kleinunternehmern eine Auflistung aller Einnahmen und Ausgaben so wie bei folgender Excel-Datei ?:
www.b-und-l.com/Kassenbuch.xls
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