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02.08.2004, 13:38
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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wieviel verdienen ohne gewerbe?
Hallo an alle,
ich wollte einmal nachfragen, wieviel Euro ich im Monat höchsten verdienen darf, ohne das ich eine Gewerbe anmelden muss? Oder geht das nicht
Darf ich denn trotzdem rechnungen schreiben ??
Vielen Dank schonmal für Antworten!
Gruß
Thorsten
Geändert von thorstenst (02.08.2004 um 13:42 Uhr).
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02.08.2004, 17:10
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Berlin West
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kein gewerbe keine rechnungen!
kein geldverdienen im rahmen eines gewerbes.
wozu brauchst du rechnungen wenn du kein gewerbe hast?(geht auch nicht)
rechnungen brauchst du um dem finanzamt nachzuweisen wieviel umsatz gewinn verlust du gemacht hast.!!!!
lass lieber die finger davon oder erkundige dich nochmal genauer.
du darfst als schüler angestellt sein.! als arbeitskraft oder als freier mitarbeiter.!!
greez templi
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02.08.2004, 17:40
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Auch wenn du keinen Gewinn machst, musst du uU ein Gewerbe anmelden, denn es reicht bereits die Absicht zur Gewinnerzielung aus.
Was genau willst du denn machen?
__________________
Hello again!
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02.08.2004, 17:44
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Jul 2004
Ort: Berlin West
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Auch wenn du keinen Gewinn machst, musst du uU ein Gewerbe anmelden, denn es reicht bereits die Absicht zur Gewinnerzielung aus.
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STiMME VOLL UND GANZ ZU
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02.08.2004, 18:59
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Hallo,
ich habe mal irgendwo gelesen, dass man bis zu 800 Euro im Jahr verdienen darf, ohne ein gewerbe anmelden zu müssen. Ist da was dran?
Gruß,
DonCapone
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02.08.2004, 19:25
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#6
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Registered User
Registriert seit: Apr 2004
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Nein
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02.08.2004, 19:26
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#7
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TP-Member
Registriert seit: May 2004
Ort: Vindobona
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ist in osterricki und im dutschland unterschliedlich,
das mit 800 euro hast du richtig gehört, ist zuminest in oserricki so.
zwischenform gibts dann noch, dass du sozialversicherung, aber unter einer bestimmten grenze keine gewinnsteuer zahlen mußt, dann bist du "kleinstunternehmer", da kenne ich aber grenze nicht. dazu braucht aber keinen gewerbeschein lösen, darfst rechnungen aber auch nur ohne MwSt schreiben.
ciao tydu
__________________
reich an besitztümern bist du, wenn dir das genügt, was du hast.
erst wenn wir alles verloren haben, haben wir die freiheit alles zu tun.(tyler durden)
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02.08.2004, 21:43
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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Vielen Dank an alle, dann weis ich ja bescheid.
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02.08.2004, 21:50
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Ennepetal (bei Wuppertal)
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hmm kann ich bei nem guten bekannten etc, der ein gewerbe angemeldet hat, als freier mitarbeiter arbeite, oder ändert sich da was für ihn?
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02.08.2004, 21:52
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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hmm .. in dem zusammenhang hab ich auch mal ne frage ..
meine mutter (bezieherin von witwenrente, zus. 400-eur-job) möchte sich gerne des öfteren auf trödelmärkte stellen und ihren "hausrat" verkaufen .. streng genommen ist da ja ne regelmäßigkeit und eine gewinnabsicht vorhanden .. is dafür ein gewerbe notwendig??
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02.08.2004, 22:22
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#11
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von wildmieze
streng genommen ist da ja ne regelmäßigkeit und eine gewinnabsicht vorhanden .. is dafür ein gewerbe notwendig??
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Hmmm. Wenn es sich um ihren Hausrat handelt, dann ist ja ein Ende der Regelmäßigkeit abzusehen - nämlich dann, wenn der Hausrat weg ist.
Bei privat erstandenen gebrauchten Gütern kann man kaum von einer Gewinnerzielungsabsicht sprechen - die gibt's ja nur dann, wenn man Güter zu einem Preis x einkauft und zum Preis x + Marge wieder verkauft. Das wird aber beim Verkauf von gebrauchten Privatgegenständen nicht der Fall sein; der Kaufpreis liegt/lag doch für gewöhnlich wesentlich höher als der nach Jahren erzielbare Preis auf einem Flohmarkt/bei eBay (oder wo auch immer).
Daher kein Gewerbe - jedenfalls, solange sie nur ihre eigenen, gebrauchten Dinge verkauft. Anders sieht es natürlich aus, wenn Dinge hinzugekauft werden, um sie dann gewinnbringend an den Mann/die Frau zu bringen - egal, ob Flohmarkt oder nicht.
__________________
♥
~ ...! ~
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03.08.2004, 07:55
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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meine mutter (bezieherin von witwenrente, zus. 400-eur-job) möchte sich gerne des öfteren auf trödelmärkte stellen und ihren "hausrat" verkaufen .. streng genommen ist da ja ne regelmäßigkeit und eine gewinnabsicht vorhanden .. is dafür ein gewerbe notwendig??
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Das Einkommensteuergesetz enthält eine eigene Legaldefinition des Gewerbebetriebs (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG). Danach ist Gewerbebetrieb eine Betätigung, die
• selbstständig
• nachhaltig
• mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und
• sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt;
Solange diese Tätigkeit also nicht nachhaltig und auf Dauer angelegt ist braucht dafür kein Gewerbe angemeldet zu werden.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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03.08.2004, 07:58
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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hmm kann ich bei nem guten bekannten etc, der ein gewerbe angemeldet hat, als freier mitarbeiter arbeite, oder ändert sich da was für ihn?
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Dann bist Du auch Selbständig und brauchst einen Gewerbeschein. Für Deinen Freund ändert sich dann nur das er die Kosten die ihm durch Dich entstehen als Betriebsausgabe abziehen kann.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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