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02.08.2004, 22:40
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Gewerbe in der Ausbildung? Nachteil oder Vorteil?
Hallo,
und zwar habe ich folgende Frage:
Ich habe jetzt eine Ausbildung angefangen, möchte aber gerne noch Websites und IT-Dienstleistungen anbeiten. Muss ich dazu ein Gewerbe anmelden?
Ich denke doch ja, oder? Und wenn ja, lohnt sich das dann überhaupt nocht? Da ich als Auszubildender ja sehr wenig Geld habe. Muss ich mich da noch selbst versichern? Wie läuft das ab?
Wäre für antworten sehr dankbar.
Gruss fourns
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02.08.2004, 23:12
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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Hallo und guten Abend,
grundsätzlich kommt es darauf an, was du bei dem Gewerbe machst. Erstellst du sporadisch (also ab und zu) kleine HPs (zu Freundschaftspreisen) dann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
Solltest du aber mehr Aufträge bekommen und auch richtig Geld damit machen, dann kommst du um eine Gewerbeanmeldung nicht herum. Allerdings musst du normalerweise deinen AG um Erlaubnis fragen, da du deine gesamte Arbeitskraft in die Ausbildung stecken solltest. Aber der muss ja nicht unbedingt etwas davon mitbekommen.
Krankenversicherung ist die Frage - ich nehme an du bist noch bei deinen Eltern mitversichert (oder täusche ich mich im Alter) und somit ist keine Zusatzversicherung notwendig.
Hoffe dir weitergeholfen zu haben
sp1313
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02.08.2004, 23:16
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Danke für die schnellen Antworten!
Also mein Ausbildungsbetrieb weiss bescheid und wäre damit einverstanden.
Ich muss mich selbst versichern soweit ich das gesehen habe. Aber halt nicht Privat sondern normal. (Weiss jetzt nicht wie man das nennt).
Wieviel darf man denn maximal dazu verdienen wenn man es für Freundschaftspreise macht? Und wo ist hier die Grenze?
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02.08.2004, 23:19
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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Das kann ich dir nicht genau sagen. Aber ich würde sagen dass sobald du eine Gewinnerziehlungsabsicht hast und Aufträge für Fremde abwickelst du ein Gewerbe anmelden musst.
Mit Gelegentlich meinte ich nur, wenn man einmal im Vierteljahr bei einer Firma ein neues Betriebssystem aufsetzt - dann glaube ich ist keine Gewerbe nötig.
Wo hast du das mit der gesetzlichen Verischerung gelesen? Bist du bei deinen Eltern mitversichert während der Ausbildung oder bist du aufgrund der Ausbildung sowieso schon selbst versichert? Dann reicht ja auch diese Versicherung und es ist keine weitere notwendig.
sp1313
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02.08.2004, 23:20
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von sp1313
Hallo und guten Abend,
grundsätzlich kommt es darauf an, was du bei dem Gewerbe machst. Erstellst du sporadisch (also ab und zu) kleine HPs (zu Freundschaftspreisen) dann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
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Freundschaftspreise, hm? Die Definition lautet folgendermaßen: Ein Gewerbe ist eine
1. erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte
2. selbständige und
3. auf Gewinnerzielung ausgerichtete oder jedenfalls wirtschaftliche Tätigkeit am Markt
4. unter Ausschluß freiberuflicher, wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit.
Zitat:
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Zitat von sp1313
Allerdings musst du normalerweise deinen AG um Erlaubnis fragen, da du deine gesamte Arbeitskraft in die Ausbildung stecken solltest. Aber der muss ja nicht unbedingt etwas davon mitbekommen.
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Nicht "normalerweise", sondern immer muss die Erlaubnis des AG vorliegen - warum sollte es da auch Ausnahmen geben?
Und falls das Letztere ein gutgemeinter Ratschlag sein sollte: Das ist, soweit ich mich recht erinnere, ein Kündigungsgrund.
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02.08.2004, 23:23
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#7
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von sp1313
Mit Gelegentlich meinte ich nur, wenn man einmal im Vierteljahr bei einer Firma ein neues Betriebssystem aufsetzt - dann glaube ich ist keine Gewerbe nötig.
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"Einmal im Vierteljahr" und "Freundschaftspreise" sind kein Kriterium - wenn ich jedes Quartal für einen "Freund" einen Auftrag für die Leistung xy statt mit 20.000 € zum "Freundschaftpreis" von 10.000 € abwickle, bräuchte ich demnach auch kein Gewerbe. 
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02.08.2004, 23:27
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Naja also ich Zahle halt einen Prozentsatz an die Krankenversicherung. Bin also selbst Versichert, oder?
Wisst Ihr denn wie das dann ist mit den Steuern? Muss ich dann immer 16% meines Umsatzes abgeben oder wie?
Hab mich eigentlich schon reichlich informiert, aber wieviel ich an Steuern zahlen muss in der Ausbildung wenn ich ein Gewerbe nebenher habe konnte mir keiner sagen.
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02.08.2004, 23:30
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#9
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Lies' Dir die Sticky-Threads hier im Traum_Start durch. Benutze anschließend die Suchfunktion. So wirst Du 99,999% aller Deiner Fragen beantwortet bekommen - dergleichen wird nämlich im Schnitt fünfmal am Tag gefragt (und beantwortet). Wenn Du dann noch spezielle Fragen hast, poste sie. 
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02.08.2004, 23:51
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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Ja natürlich kommt es auf die Arbeit an. Grundsätzlich hast du mit den Voraussetzungen eines Gewerbes schon Recht.
Bzgl. des Mitwissens des Chefs:
1. Weiß der Chef ja von der Arbeit
2. Wie soll dir dein Chef drauf kommen, dass du ein Gewerbe nebenbei hast (außer du schaltest eine Großanzeige in der SZ)
3. Ist nicht erst eine Abmahnung vor der Kündigung fällig?
Zum Thema Steuern:
Wenn du ein Gewerbe anmeldest und die IT-Tätigkeiten ausübst bist du USt- und ggf. GewSt-pflichtig. Die USt musst du bei jeder Rechnung ausweisen und an das FA abführen (je nach Umsatz einmal im Jahr oder einmal im Halbjahr/Vierteljahr oder monatlich). Die GewSt fällt erst bei einem höheren Gewinn an (genau hab ich den aber nicht im Kopf) - also normalerweise kommt man da in den ersten Jahren nicht darüber.
Aber bei der USt musst du aufpassen, dass du am Ende des Jahre (bzw. dann wenn du die ESt-Erklärung und USt-Erklärung machst auch ggf. genug Geld hast um die USt nachzuzahlen. Denn eine Stundung bei der USt ist nicht möglich
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02.08.2004, 23:56
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Aug 2004
Ort: Gebsattel
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Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann stell ich ganz normal meine Rechnung (Stundenlohn + UST) und führe dann die UST ab und habe den Stundenlohn für mich alleine da ich keine Gewerbesteuer zahlen muss?
Das wäre ja prima!
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02.08.2004, 23:58
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#12
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Registered User
Registriert seit: Apr 2004
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Zitat:
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Zitat von sp1313
Hallo und guten Abend,
grundsätzlich kommt es darauf an, was du bei dem Gewerbe machst. Erstellst du sporadisch (also ab und zu) kleine HPs (zu Freundschaftspreisen) dann ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.
sp1313
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doch auch da ist ein gewerbe notwendig, auch wenn du nur einen cent verdienst brauchst du einen, klar kann man mal so für ein freund ein page schwarz machen doch legal ist das nicht 
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03.08.2004, 00:03
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von sp1313
2. Wie soll dir dein Chef drauf kommen, dass du ein Gewerbe nebenbei hast (außer du schaltest eine Großanzeige in der SZ)
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Dazu bedarf es weit weniger Aufwand. Ein Gewerbe zu betreiben, dass sich auch noch ausgerechnet im Bereich IT/Webdesign abspielt, und dann darauf zu bauen, dass der AG zu dumm ist, um Google mit dem Namen eines Mitarbeiters zu füttern, ist ziemlich naiv. Und warum sollte der AG das tun? Weil viele Firmen Mitarbeiter (auch zukünftige) auf diesen und anderen Wegen abklopfen. Geht schnell, kost' nix und kann sehr informativ sein. Und abgesehen davon passieren dumme Zufälle immer genau dann, wenn man sie nicht gebrauchen kann - Murphy's Law eben. Insofern ...
Zitat:
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Zitat von sp1313
Wenn du ein Gewerbe anmeldest und die IT-Tätigkeiten ausübst bist du USt-pflichtig.
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Es sei denn, man ist Kleinunternehmer.
Zitat:
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Zitat von sp1313
Die USt musst du ... an das FA abführen (je nach Umsatz einmal im Jahr oder einmal im Halbjahr/Vierteljahr oder monatlich).
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Existenzgründer müssen mittlerweile monatliche USt-Voranmeldungen abgeben.
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03.08.2004, 00:10
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2002
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Zitat:
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Existenzgründer müssen mittlerweile monatliche USt-Voranmeldungen abgeben.
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Da hast du Recht dass dies seit einiger Zeit so ist. Normalerweise kann man aber relativ schnell wieder umstellen wenn das FA merkt, dass einfach der Umsatz zu niedrig ist.
Mit dem Zufall des AG hast du natürlich auch recht aber naja kommt auf die Firma drauf an - je nach Lage würde ich das riskieren.
Kleinunternehmerschafts war mir gerade entfallen ist aber natürlich so wie es hezen sagt. Als nächstes wird dann die Frage der Kleinunternehmerschaft kommen
Nochmal zum Gewerbebetrieb:
§15 (2) Satz 1
selbständige
nachhaltige Betätigung
Gewinnerziehlungsabsicht
Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr
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03.08.2004, 00:16
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#15
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von sp1313
Als nächstes wird dann die Frage der Kleinunternehmerschaft kommen 
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In diesem Falle geht's hier weiter. 
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