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03.08.2004, 18:36
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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Neugründung Gbr
Hallo, ich hätte ein paar Fragen bezüglich der Firmenform "Gbr"
Ich habe vor, mit zwei anderen Freunden eine Firma zu gründen, wie im Rahmen einer Community Veranstaltungen organisiert etc.
Fungiert man bei ner Gbr. als eine Firma, oder jeder einzelne für sich selbst? Wie ist es bei den Freibeträgen, Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuer, Einkommenssteuer, IHK etc. aus?
Kann mir dann noch einer eine Einnahme-Überschussrechnung erläutern? Wie macht man das, für das ist das genau?
Wie geht man vor, wenn man sich als eingetragener Kaufmann anmelden will? Will nämlich nen Phantasienamen.
Dann noch meine vorerst letzte Frage:
Wenn ich z.B. bei ner Veranstaltung Sponsoren organisiere und Geldzuwendungen erhalte? Zählt das dann auch zur Umsatzsteuer, da ich Sponsorengeld/Werbeeinnahmen ja nicht wie eine Ware weiterverkaufen und somit die MwSt. wieder einfahren kann?
Wie sieht es aus, wenn ich einmalig Leute bei einer Veranstaltungen arbeiten lasse? Muss ich die irgendwie anmelden etc.?
Sorry, wegen den ganzen dämlichen Fragen
Grüße
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03.08.2004, 18:47
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Danke @ OBI - deine Ausführungen ersparen mir eine vorzeitige Sehnenscheidentzündung ... 
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03.08.2004, 20:20
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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danke für die Links, hatte die meißten schon durchgelesen und Notizen gemacht, zu welchen Stellen ich noch Fragen stellen muss.
Hab nun auch die Suchfunktion benutzt, jedoch noch keine Antworten gefunden. Das mit dem Phantasinamen bei ner Einzelunternemung ist ja klar. Wie sieht es aber bei ner Gbr aus? Zudem weiß ich immernoch nicht, wie man vorgehen muss wenn man sich als e.K. anmelden will und ob man da bestimme Kriterien erfüllen muss. (Mehrkosten z.B.?)
Zu den Werbeeinnahmen habe ich auch nicht gefunden, bzw. bei den gefundenen Threads weiss keiner Rat. Das wird sich wohl jetzt auch nicht ändern. Nun ja, dieser Frage ist zur Zeit auch nicht so wichtig.
Dann noch das mit einmaligen Arbeitern bei Veranstaltungen. Da weiß ich gerade nicht, wie ich genau meine Frage in der Suchfunktion finden kann. Also wie es aussieht, wenn ich z.B. 10 hilfsbereite Personen bei ner Veranstaltung entschädige?
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03.08.2004, 20:24
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zum Thema Fantasiename: Eine GbR ist nichts anderes als der Zusammenschluss zweier Einzelunternehmer - wird schon bei der Gewerbeanmeldung erkennbar: zwei verschiedene Anmeldeformulare. Insofern sind die Aussagen zum Einzelunternehmer bzgl. Fantasiename auf die GbR adaptierbar.
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03.08.2004, 20:30
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#6
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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da muss doch aber auch der Name auftauchen ne? Das will ich irgendwie nicht. Also müssen sich dann alle von der Gbr. zum e.K. anmelden? Habe ich das dann richtig verstanden ?
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03.08.2004, 20:41
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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e.K. ist die Firma (= der Name des Unternehmens) eines Einzelkaufmanns.
Eine GbR kann also niemals eine e.K. sein. Eine GbR kann nur als oHG oder KG auftreten, sodass du sie ins Handelsregister eintragen kannst (bzw. dann musst!) mit der Folge, dass der Unternehmensname auch Firmenschutz nach HGB geniesst.
Dazu würde ich aber auf keinen Fall raten, da dann das Handelsrecht gilt, dass im Großen und Ganzen für Existenzgründer nur Nachteile und erheblichen Mehraufwand bereithält (doppelte Buchführung, Publizität des Handelsregisters, Rügepflicht beim Handelskauf, etc.).
Wenn du die zwei Quellen von mir in dem Thread zum Thema "Phantasiename" gelesen hättest, wüsstest du, dass auch eine GbR (oder ein nicht eingetragener) Einzelunternehmer mit einem Phantasienamen auftreten kann!
Also kannst du diesen auch in deiner Gewerbeanmeldung angeben. Wie bereits zum dritten mal allein heute von mir erläutert (aber die Suche bringt kein Ergebnis...  ) hat das Gewerbeamt bei mir rumgemacht wegen des Namens, aber nach einiger Diskussion haben sie es geschluckt...
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Hello again!
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03.08.2004, 20:53
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Wie bereits zum dritten mal allein heute von mir erläutert (aber die Suche bringt kein Ergebnis...  ) hat das Gewerbeamt bei mir rumgemacht wegen des Namens, aber nach einiger Diskussion haben sie es geschluckt...
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OK, aber kann man denn als GbR auch unter einem Phantasienamen agieren? Wie war das denn z. B. bei Deiner Gewerbeanmeldung?
*schnellwegrenn* 
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03.08.2004, 20:58
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Ja, aber beim Gewerbeamt wollten sie das nicht akzeptieren. Nach einiger Diskussion aber haben sie dann klein beigegeben...
Ich glaube ich hole mal aus dem Keller das Video "Und täglich grüßt das Murmeltier"!
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Hello again!
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03.08.2004, 21:04
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Hmmm ... und als Einzelunternehmer? Ich bin jetzt irgendwie verwirrt - des Murmeltiers wegen. Ist das ein Hinweis darauf, dass für Kürschner da völlig andere Regeln gelten?
Was ist, wenn es sich nicht um eine Kürschner-GbR, sondern um einen die Kürschnerei einzeln unternehmenden Kürschner handelt? 
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03.08.2004, 21:11
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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stimmt, daran habe ich jetzt überhaupt nicht gedacht.
Ist Kürschner nicht ein Phantasiename? Wie ist das eigentlich bei Phantasienamen? Darf man die führen, auch wenn man nicht ins Handelsregister eingetragen ist?
Was ist eigentlich die Abkürzung für GbR?
Vielleicht: Gemeinschaft besonders Ratsuchender...
@ LazTaner & die anderen Fragenden
Nehmt es nicht persönlich! Ich (und hezen) auch beantworten (wie auch unser Steuerfachmann Epic) nur tagtäglich hier im großen und ganzen die gleichen Fragen. Und diese Fragen könnte man sich auch selbst spielend mit der Suchfunktion beantworten.
Daher manchmal unser Zynismus und unsere Ironie. Das muss halt hin und wieder raus...
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Hello again!
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03.08.2004, 21:24
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Was für eine Suchfunktion???  Da ist keine Suchfunktion.
Schön und gut, aber was ist in dem Falle, dass ich mein Unternehmen "Handelsregister MaddBrutalKillazzzWebDesignzz" nennen will ... kann ich dann auf die Nennung meines/unserer Namen verzichten?  Und was wäre, wenn ich statt "Madd" "Horrorshow" nehmen würde? Das würde die Sachlage doch völlig verändern, nicht?
Außerdem: Wenn ich meinen/unsere Name(n) auch dann zusätzlich nennen muss - kann ich stattdessen auch einen Fantasienamen nehmen, z. B. "Horst Müller" (in Wirklichkeit heiße ich nämlich gar nicht Horst Müller ...)?
Komme ich um den HR-Eintrag herum, wenn ich schreibe: "Phirma"? Oder: "Virma"?

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03.08.2004, 21:26
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#13
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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@ Laz: Ist wirklich nicht böse gemeint ... Wir hören jetzt auch auf mit der OT-Spammerei ... 
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03.08.2004, 21:32
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#14
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TP-Supporter
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Stuttgart
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OBI-Wahn das ist doch kein Problem 
Im Gegensatz zu vielen anderen Foren ist dieses hier mit sehr netten Personen besetzt 
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