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Alt 21.08.2004, 12:56   #1
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Bafög / Kindergeld + Gewerbeschein


Hallo,

schon seit längerem programmiere und designe ich Webseiten, bisher immer nur für Bekannte und die Erlöse waren bisher auch nie allzuhoch. Mittlerweile habe ich aber schon einige Kontakte geknüpft, und die ersten großen Anfragen stehen an. Mittlerweile erreicht es "Dimensionen" (alles relativ ) für die man doch lieber einen Gewerbeschein hat.

Ich Habe vor einem Jahr mein Abi gemacht, war dann bei der Bundeswehr (ja, da kam ich leider nich drumrum...) und bin momentan übergangsweise arbeitslos. Ab Oktober fängt aber mein Studium an, und dann würde ich Bafög und Kindergeld beziehen - wobei ich letzteres schon bekomme. Zusammen eine für einen Studenten nicht unerhebliche Summe.

Meine Frage daher: wenn ich einen Gewerbe für Webdesign anmelde, wie schauts dann mit dem Bafög und Kindergeld aus? Das möchte ich nicht unbedingt missen wollen....
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Alt 21.08.2004, 14:12   #2
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BAföG und Kindergeld ist abhängig von Deine Einnahmen, wobei seit der letzten Änderungdes BAföGs das Kindergeld nicht mehr angerechent wird (vorher wurde das BAföG um das Kindergeld gekürtz).
Wo genau die Grenzen für das Kindergeld liegen, weiß ich nicht.
Aber das BAföG kann man schön mit diesem BAföG-Rechner berechnen.
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Alt 21.08.2004, 14:32   #3
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aha... danke schonmal. Also Gewerbeschein heißt pauschal nicht: Kein Bafög mehr, right?

Ich glaube, der Maximalbetrag, den ich verdienen darf, um das KG zu bekommen, liegt bei 7188 €. Kann das hinkommen? Irgendso eine Zahl haben die mir beim Arbeitsamt mal gesagt..
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Alt 21.08.2004, 14:39   #4
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Bafög zählt zur Hälfte als Einkommen bei der Berechnung des Kindergeldes.

edit: so um die 7100€ liegt die Grenze, richtig.
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Geändert von the-architect (21.08.2004 um 14:41 Uhr).
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Alt 21.08.2004, 14:39   #5
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Richtig, Du darfst ruhig ein Gewerbe haben, nur muss man halt mit dem Gewinn aufpassen, sonst gibt es Kürzungen.
Mit dem Rechner kann man ja auch gut Szenarien erstellen, wenn man 1€ zu viel Gewinn hat, was das dann für eine Kürzung erwirkt.
(Tipp: Dann kauf man noch schnell Bürobedarf )
Zu dem Kindergeld kann ich Dir nichts sagen, ich bekomme keines mehr und kenn die Zahlen daher nicht.
ZUSATZ:
Kläre das auch mit der Krankenversicherung ab. Wahrscheinlich bist Du ja noch bei den Eltern mitversichert, auch da gibt es eine Einkommensgrenze, ab wann man sich selber versichern muss.
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Alt 21.08.2004, 15:07   #6
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also ich war bei einem seminar der IHK und habe extra wegen des kindergeldes nachgefragt. ja, die grenze liegt bei 7000 € komma irgendwas, allerdings zählt nur der Betrag, den du laut lohnsteuerkarte verdient hast! angenommen du räumst jeden monat auf lohnsteuerkarte für 600 € regale im supermarkt ein - zack, 7200 € und kein kindergeld mehr.

wenn du als selbständiger 32342346543 €/jahr verdienst, kriegst du (deine eltern) immer noch die 1800 €/jahr kindergeld oder wie viel es sind, da der betrag auf deiner lohnsteuerkarte nix verloren hat.
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Alt 21.08.2004, 15:51   #7
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Zitat:
Zitat von feuervogel
[...]wenn du als selbständiger 32342346543 €/jahr verdienst[...]
Welches Gewerbe muss ich bitte anmelden ???
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Alt 21.08.2004, 16:17   #8
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Zitat:
wenn du als selbständiger 32342346543 €/jahr verdienst, kriegst du (deine eltern) immer noch die 1800 €/jahr kindergeld oder wie viel es sind, da der betrag auf deiner lohnsteuerkarte nix verloren hat.
Sorry, aber da hast Du was missverstanden, daß Stimmt definitiv nicht. Maßgeblich für das Kindergeld sind allgemein die Einküfte des Kindes und nicht nur die Einkünfte aus nichtselbständiger arbeit (vgl. § 32 (4) EStG).

Gruß Epic03
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Geändert von Epic (21.08.2004 um 16:21 Uhr).
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Alt 22.08.2004, 00:18   #9
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dann hat da zufälligerweise der steuerberater eines freundes und der mann aus der IHK der da nun seit 15 jahren arbeitet auch was missverstanden.
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Alt 22.08.2004, 09:10   #10
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Zitat:
dann hat da zufälligerweise der steuerberater eines freundes und der mann aus der IHK der da nun seit 15 jahren arbeitet auch was missverstanden.
Ein Blick ins Gesetzt erleichtert die Rechtsfindung
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Alt 22.08.2004, 10:00   #11
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bobelle macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von feuervogel
dann hat da zufälligerweise der steuerberater eines freundes und der mann aus der IHK der da nun seit 15 jahren arbeitet auch was missverstanden.
dann sollte er sich nen neuen beruf suchen ... es sind alle positiven einkünfte des kindes relevant und somit auch die aus selbständiger arbeit. mehr als knapp 7200€ gewinn = kein kindergeld mehr

bei bafög ist die grenze glaub ich bei knapp 4000? (korrigiert mich wenns nicht stimmt)
bobelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2004, 12:29   #12
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Ja richtig, die Einkommensgrenze fürs Bafög liegt ähnlich wie die für die Familienversicherung (noch etwas, wo du aufpassen mußt!): ca. 350,00 EUR monatlich, geringfügige Beschäftigung bis 400,00 EUR.

Wenn du diesen Betrag überschreitest wird dir das Bafög im Gegensatz zum Kindergeld nicht komplett auf einen Schlag gestrichen sondern es wird abhängig von der Höhe der Einnahmen gekürzt. Der Spielraum ist allerdings relativ gering, d.h. schon geringe Überschreitungen der Einkommensgrenze haben drastische Kürzungen beim Bafög zur Folge.
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2004, 12:51   #13
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Stimmt, die Einnahmegrenze für ungekürztes Bafög liegt bei ca. 4.500,- €. Der darüber verdiente Betrag wird dir zu ca. 4/5 angerechnet.
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Hello again!

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Alt 22.08.2004, 21:47   #14
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bobelle macht alles soweit korrekt
und wie ist das wenn man zuhause wohnt, wieviel dürfen die eltern verdienen damit man noch bafög bekommt, wenn man selbst unter 4000 verdient
bobelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.08.2004, 22:17   #15
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Wieviel die Eltern verdienen muss nicht zwingend ermittelt werden.
Es hängt davon ab, wie lange man schon gearbetiet hat, dann ist man ggf. Elternunabhängig, sonst richtet es sich nach dem freibetrag, der auch von der Anzahl der Kinder abhängt.
Unter folgendem Link kann man einiges dazu lesen und auch seinen pers. Anspruch berechnen lassen.
http://www.allstudents.de/bafoeg.php...ename/anspruch
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