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22.08.2004, 21:51
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2004
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Ich-AG und zusätzlich Gewerbe anmelden?
Ich arbeite seit Anfang 2004 über die Ich-AG als freiberuflicher Journalist beim Radio und Fernsehen und habe dafür auch eine Steuernummer vom Finanzamt. Zuvor hatte ich diesen Beruf bereits fünf Jahre erfolgreich ausgeübt. Da ich auch einen Großteil der Firmen-Werbesendungen für diesen Sender produziere, möchte ich gerade diese Arbeit nun neben der journalistischen Arbeit selbst machen. Also selbst durch Produktionen für Firmen (zum Beispiel Messe- oder Präsentationsfilme für Firmen, Vorstellen von Waren und Dienstleistungen) zusätzlich Geld verdienen. Oder Industrie-, Touristik-, Reisefilme bzw. Dokumentationen usw. drehen und schneiden. All diese Produkte möchte ich auf DVD herausbringen. Nun meine Fragen:
1. Was muss ich dabei beachten?
2. Ist das definitiv ein produzierendes Gewerbe so dass ich beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden muss?
3. Das Gewerbeamt sagte mir bereits dass ich durch das Anmelden eines Gewerbes eine zweite Steuernummer bekommen würde. Nun hörte ich aber dass man dadurch schlechter „fährt“. Ist das so und inwiefern?
4. Was muss ich denn beim Gewerbe (wenn ich es anmelden muss) zusätzlich monatlich an das Gewerbeamt abführen? Ist das auch nur die Mehrwertsteuer, für die auch selbst bei eingekauften Waren die Vorsteuer geltend machen kann?
5. Um selbst Filme zu produzieren (Filmen und Schneiden) brauche ich Technik (Kamera, Ausrüstung (z.B. Stativ, Licht), Schnittprogramm für PC). Das beläuft sich bei zumindest semiprofessioneller Technik zusammen auf rund 10.000 Euro. Werden solche Investitionen gefördert und wie?
Gruß Holger
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23.08.2004, 01:41
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von hh323i
3. Das Gewerbeamt sagte mir bereits dass ich durch das Anmelden eines Gewerbes eine zweite Steuernummer bekommen würde. Nun hörte ich aber dass man dadurch schlechter „fährt“. Ist das so und inwiefern?
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ich habe zwei völlig unterschiedliche Gewerbe - beide als alleiniger Inhaber - und die laufen unter einer Steuernummer
mein Steuerbearter meinte vor Anmeldung des zweiten Gewerbes auch, dass ich dann wohl eine zweite St.-Nr. bekommen würde und wir dann das FA überzeugen müssten, dass eine reicht. Aber zu unser beider Überraschung hat mich das FA sofort mit dem zweiten Gewerbe unter der bestehenden St.-Nr. "einsortiert"
vielleicht einfach mal im Vorfeld mit dem FA telefonieren und das klären, die beißen nicht
Nachteile von zwei St.-Nr. sind: du müsstest getrennte Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, USt.-Voranmeldungen erstellen. Das nervt und kostet Zeit und Geld
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23.08.2004, 14:01
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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1. Was muss ich dabei beachten?
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Einkommensgrenzen beachten, da die Förderung durch die "Ich AG" ggf. entfällt.
Zitat:
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2. Ist das definitiv ein produzierendes Gewerbe so dass ich beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden muss?
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Nicht Zwangsläufig. Ist m.E. nach eine Frage wie man das genaue Tätigkeitsfeld gegenüber dem Finanzamt darlegt. So wie Du es beschrieben hast würde ich Dich aber auch erst mal als Gewerblich einstufen.
Zitat:
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3. Das Gewerbeamt sagte mir bereits dass ich durch das Anmelden eines Gewerbes eine zweite Steuernummer bekommen würde. Nun hörte ich aber dass man dadurch schlechter „fährt“. Ist das so und inwiefern?
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Da die Vergabe von Steuernummern nicht gesetzlich geregelt ist sondern durch Verwaltungsanweisungen der Finanzämter kann ich Dir nicht genau sagen wie es in Deiner Region gehandhabt wird. In meinem Einzugsgebiet würdest Du z.b. defininitv keine zweite Steuernummer erhalten. Schlechter fahren würdest Du damit allerdings auch nicht, außer das Du für jede Steuernummer getrennte Steuererklärungen abgeben müsstest, was natürlich für Dich mehr Arbeitsaufwand bedeuten würde. Von der Steuerbelastung her macht es jedoch keinen Unterschied.
Zitat:
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4. Was muss ich denn beim Gewerbe (wenn ich es anmelden muss) zusätzlich monatlich an das Gewerbeamt abführen? Ist das auch nur die Mehrwertsteuer, für die auch selbst bei eingekauften Waren die Vorsteuer geltend machen kann?
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Ans Gewerbeamt selber müssen keine Zahlungen geleistet werden. An Finanzamt müssen je nachdem wie Du steuerlich eingeordnet bist Umsatzsteuern gezahlt werden. Evt. werden auch vierteljährliche Einkommensteuer Vorauszahlungen festgesetzt. Je Nachdem wie hoch dann Dein Gewinn ausfällt, könnte auch noch Gewerbesteuer dazu kommen.
Zitat:
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5. Um selbst Filme zu produzieren (Filmen und Schneiden) brauche ich Technik (Kamera, Ausrüstung (z.B. Stativ, Licht), Schnittprogramm für PC). Das beläuft sich bei zumindest semiprofessioneller Technik zusammen auf rund 10.000 Euro. Werden solche Investitionen gefördert und wie?
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Für Existensgründer gibt es gewisse Förderprogramme (günstige Kredite). Am besten Du gehst da mal zu Deiner Hausbank und lässt Dich dort beraten.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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23.08.2004, 14:07
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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wg. Fördermitteln:
nicht nur die Hausbank fragen (10.000 € sind für die meist "peanuts" und da haben die gar kein sonderliches Interesse dran, dafür auch noch "Billig"-Kredite zu organisieren)
Viele Städte haben mittlerweile eigene Wirtschaftsförderungen, da mal nachfragen
örtliche IHK ist auch immer gut
ggf. gibt es auch auf Kreis- oder Landesebene Einrichtungen, die sich um Existenzgründung/Wirtschaftsförderung kümmern
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24.08.2004, 16:08
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2004
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Danke erstmal für Eure Antworten.
Ich habe mit der IHK telefoniert und die meinten dass meine Beschreibung keine Produktion sondern eine Dienstleistung wäre. Leuchtet ja auch ein, ich würde Werbefilme für Firmen drehen, ist ja eine Dienstleistung. Theoretisch bedarf es da keiner Gewerbeanmeldung, sagt die IHK. Gewerbe wäre es wenn ich z.B. eine Doku drehe und den verkaufe also Massenkopien anfertigen müsste. Ist aber (vorerst) nicht der Fall. Fazit so die IHK wäre einfach den bestehenden Ich-AG-Berufsgegenstand zu erweitern. Also zur „journalistischen Tätigkeit“ noch „Filme machen“ dazu. Dazu soll ich jedoch das Finanzamt festnageln, und muss da die eigene Gestaltungsfreiheit nachweisen. Das ist ja gegeben. Es bleibt dann bei der bestehenden Steuernummer, da es weiter eine freiberufliche Tätigkeit ist. Vorteile sind dann halt dass ich keine Gewerbesteuer zahlen muss, der IHK nicht beitreten muss, keine extra Abrechnungen machen muss. Irgendwann wenn mein Projekt auf sicheren Füßen steht will da auf jeden Fall auch ein Gewerbe draus machen aber vorerst nur als Ich-AG.
Förderungen, so die IHK, bekommt man nur mit einem Gewerbe. Und auch nur ab einer Investitionssumme ab 25.000 Euro.
Gruß Holger
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