Du darfst auch während du deinen Zivildienst ableistest ein Gewerbe führen, sofern dies vom Bundesamt für Zivildienst genehmigt worden ist (Antrag auf Nebentätigkeit o.ä.). Dabei gibt es aber Grenzen bei der wöchentlichen Arbeitszeit.
Alle weiteren Informationen nach denen du gefragt hast findest du hier im Forum ("Wichtig"-Threads!), bei der IHK, auf Existenzgründer-Seiten, ...
