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Zitat von xoD.
In euer FAQ steht, grundsätzlich muss man 18 sein. Aber das soll ja noch nicht alles sein.
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Der Anfang klang gut, schließlich hast du angefangen, die FAQ zu lesen. Die nachfolgenden Fragen erstickten meine Freude jedoch wiederim Keim...
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Man braucht ja auch ein bisschen Ahnung.
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Ohhh ja, das ist eine wichtige Erkenntnis. Erst den Schritt in die Selbständigkeit wagen, wenn man wirklich sicher ist, das nötige Grundwissen zu haben!
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1. Also, Studium braucht man nicht oder?
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Nein, welches sollte das auch sein...
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2. Darf z.B. jeder ab 18 einen Laden aufmachen, wie er will? Wie sieht das z.B. mit Gaststätten aus? Lebensmittelkontrolleure usw... oder Tabakladen, oder Tierhandel.
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Man darf sogar schon unter 18 Jahren ein Gewerbe eröffnen, wenn die Eltern und das Vormundschaftsgericht einverstanden sind. Dies soll allerdings kein Ansporn dazu sein, denn viele unterschätzen die Konsequenzen.
Der Betrieb eines Gewerbes steht grundsätzlich jedermann zu (Gewerbe- und Berufsfreiheit). Die meisten Gewerbe sind auch nur anmelde- und nicht genehmigungspflichtig. Letztere bedürfen also der Genehmigung durch das Gewerbamt, bevor sie betrieben werden dürfen. Die genehmigungspflichtigen Gewerbe findest du in §§ 29 ff. GewO. In § 38 GewO findest du die sog. überwachungsbedürftigen Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden gemäß § 14 GewO festzustellen ist.
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3. Wo bekommt man die ganzen Infos her, wie man das mit den Steuern und so weiter macht. Man kann ja nicht blind drauflos anfangen.
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Lesen, Lesen und nochmals Lesen. Die Sticky-Threads hier im Forum und die Beiträge im Portal, Rubrik "Traum-Start"...