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1. Ich hatte schon einmal in diesem Forum gefragt, ob man ohne Probleme Privatgeld als eine Art Finanzspritze in das Geschäftskonto einzahlen und diese problemlos später wieder abbuchen kann. Gehen tut das, meine Frage jedoch: Wird da das Finanzamt nicht stutzig, dass man Schwarzgeschäfte betreibt? Wäre es sinnvoller, das Privatgeld von jemand als Spende einzahlen zu lassen?
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Du glaubst doch wohl nicht ernsthaft das ich Dir so ein Frage beantworten würde wenn das Finanzamt bei einer simplen Privateinlage und Entnahme Schwarzgeschäfte vermuten würde. Anders sieht es aus wenn durch ständige Privateinlagen Geschäftsdefizite ausgeglichen werden .... dann möchte das Finanzamt schon irgendwann gerne wissen wo das Geld her kommt. Kann man dann nicht nachweisen wo das Geld her stammt, dann kann es kritisch werden. Bei einer Neugründung ist es völlig normal das Eigenkapital benötigt wird z.b durch Aufnahme eines Darlehens oder wenns nur was kleines ist durch einen Dispokredit des Privatkontos, Schenkung der Großeltern, privates Darlehen und und und.
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2. Wir mussten jetzt letzte Woche Rechnungen begleichen (Fylerdruck für unsere Homepage, Webhosting etc.) die wir privat aus der Tasche bezahlt haben. Wie dokumentiere ich das jetzt?
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Rechnung aufbewahren und Zahlungsnachweis zb Kontoauszug, abgestempelter Überweisungsträger oder Einzahlungsquittung.
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3. Können wir auch einen Zahlungsverkehr buchen, auch wenn wir keine Rechnung / Beleg mehr haben? Ich denke mal leider nicht.
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Keine Buchung ohne Beleg ist die oberste Buchhaltungsregel.
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4. Wir mieten ein Büro von Kreissparkasse Immobilien und bilden eine Bürogemeinschaft. Das Gebäude miete ich. Die KSK hatte uns am Anfang ein Angebot von 350€ zzgl. MWSt und Nebenkosten. Nun bietet Sie uns das Büro für 350€ ohne MWSt. Ist das egal?
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Yep ist es. Vermietung ist grundsätzlich Umsatzsteuerfrei. Der Vermieter kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf die Steuerfreiheit verzichten § 9 EStG
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Noch ein Beispiel für Belege ohne MWSt: Auf den Belegen für O2 Loop Karten ist auch keine MWSt. verbucht. Schreibe ich das ganz normal bei mir in die Ausgaben rein?
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vereinfacht: das liegt daran das die Umsatzsteuer lt. UStG erst bei Leistungsausführung entsteht. Beim Kauf einer Telefonkarte wurde aber nur eine Leistung bereitgestellt und noch nicht ausgeführt. Für Euch gilt: Kein Umsatzsteuerausweis = kein Vorsteuerabzug
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5. Wie wäre es steuerlich am günstigsten, die Mietkosten aufzuteilen? Ich zahle 350 ohne Mwst, und wie kassiere bzw. Buche ich die Einnahmen von den Partnern, die auch einen Teil vom Büro kriegen.
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Na da Ihr Euch das Büro teilt wäre es wohl das sinnvollste das Ihr Euch auch die Kosten teilt. Du bezahlst z.B die Miete an den Vermieter und Deine Kumpels zahlen jeweils ihren Anteil auf Dein Konto ein. Deine Anteil buchst Du auf Aufwand und den Rest auf ein durchlaufkonto. Nach Einzahlung der Anteile Deiner Freunde ist das durchlaufkonto dann wieder auf 0.
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6. Mein Auto ist auf meinen Vater angemeldet, das Konto für die Kraftfahrzeugsteuer habe ich noch nicht angegeben. Kann ich das Geschäftskonto angeben und diese ganz normal absetzen?
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Solange Dir diese Kosten entstanden sind ist das kein Problem. Da der Pkw aber nicht auf Dich zugelassen ist wirst Du im Prüfungsfalle mit Rückfragen rechnen müssen. Eine Bestätigung Deines Vaters das der Pkw Dir bei Kostenübernahme überlassen wird sichert dort den Abzug als Betriebsausgabe. Auch ist zu berücksichtigen das die Pkw Kosten nicht in voller Höhe abzugsfähig sind bzw ggf. Privatanteile erfasst werden müssen, denn der Pkw wird ja sicher auch privat genutzt. Hier gibt es diverse Möglichkeiten. Benutze mal die Forensuche, ich habe hierzu bereits mehrfach Beiträge verfasst.
Gruß Epic03