Ja. Es ist eine Leistung auf die man ein Anrecht hat.
Man muss allerdings einige Bedingungen erfüllen:
- mind. die letzten 2 Jahre Beitragspflichtig (Arbeitslosenvers.)
- Rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos melden (BEVOR Arbeitslosigkeit eintritt), sonst Sperrfrist!
- Gleichzeitig den Antrag auf Überbrückungsgeld stellen
- geprüfter Business-Plan (z. B. von IHK geprüft)
Es ist auch kein Problem, wenn man das Gewerbe bereits angemeldet hat, man muss es nur so darstellen, dass es bisher als Hobby gedient hat (nicht mehr als 15 Std/Woche Zeiteinsatz) und nun zum Haupterwerb werden soll.
Auch die Eigenkündigung sollte kein Problem sein.
Genaues kann dir dein Berater bei der Agentur f. Arbeit sagen. Am Besten da mal einen Termin vereinbahren. Das ist sowieso dringend zu empfehlen, denn der rechtzeitige positive persönliche Kontakt kann hier einiges vereinfachen (vorher genau überlegen, was man wissen will, vll. Fragen aufschreiben).
Grüße
Tribun
Keine Gewähr, versteht sich. Bin ja kein Arbeitsberater.
