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Alt 12.01.2005, 10:25   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2004
Uhlemann77 macht alles soweit korrekt
Question

Überbrückungsgeld


Hallo zusammen,

vielleicht könnt Ihr mir bischen helfen.

Meine Fragen:

Ich hab erst seit einigen Wochen ein nebenberufliches Gewerbe. Kann ich dann im Fall einer Arbeitslosigkeit noch für eine vollzeit Gewerbe Überbrückungsgeld bekommen?

Wie liegen generell die Chancen Überbrückungsgeld zu bekommen?

Kann auch nur Anspruch auf ÜGeld bestehen, wenn man gekündigt wurde?

Danke für Eure Hilfe!

Chris
Uhlemann77 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.01.2005, 14:03   #2
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Überbrückungsgeld ist eine kann-Leistung. Wenn Geld da ist bekommst Du es, wenn kein Geld da ist nicht. Anders als der ICH-AG-ZUschuss, das ist eine MUSS-Leistung.

Aber für beide gilt: Möglich nur, wenn das Gewerbe erst nach dem Antrag gegründet wird.
__________________
Gruß Sebastian

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Alt 12.01.2005, 14:14   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2004
Uhlemann77 macht alles soweit korrekt
Danke für Deine Antwort!

Gibt es denn eine Sperrfrist oder sowas? Sprich wenn ich es jetzt beende und dann neu starten würde?

Danke nochmal!
Uhlemann77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2005, 15:29   #4
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
keine Ahnung
__________________
Gruß Sebastian

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spl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2005, 17:35   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2005
hi77 ist auf einem guten Weg
@Uhlemann77

Wenn Du jetzt im Nebenerwerb als Selbständiger Einnahmen hast, sind Deine Aussichten auf ÜG eher schlecht. Viele Infos gibt es hier

Und zu der Aussage "Überbrückungsgeld ist eine kann-Leistung. Wenn Geld da ist bekommst Du es, wenn kein Geld da ist nicht." kann ich nur sagen, das war früher so ist aber nicht mehr aktuell.
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 08:16   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2004
Uhlemann77 macht alles soweit korrekt
Tausend Dank!
Uhlemann77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 10:34   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Jun 2002
Ort: Naehe Essen (NRW)
Moelli macht alles soweit korrekt
Hi,

Überbrückungsgeld ist seit 2004 keine Kann-Leistung sondern eine Muss/Pflichtleistung.
Quelle: (nur eine von vielen) http://www.ratgeber-freie.de/frame_a...?show=archiv03
Es besteht also ein Anspruch darauf wenn Du Arbeitslos warst.

Gruss
Andreas
Moelli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 10:46   #8
TP-Insider
 
Benutzerbild von tribun
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
tribun ist auf einem guten Weg
Ja. Es ist eine Leistung auf die man ein Anrecht hat.
Man muss allerdings einige Bedingungen erfüllen:

- mind. die letzten 2 Jahre Beitragspflichtig (Arbeitslosenvers.)
- Rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitslos melden (BEVOR Arbeitslosigkeit eintritt), sonst Sperrfrist!
- Gleichzeitig den Antrag auf Überbrückungsgeld stellen
- geprüfter Business-Plan (z. B. von IHK geprüft)

Es ist auch kein Problem, wenn man das Gewerbe bereits angemeldet hat, man muss es nur so darstellen, dass es bisher als Hobby gedient hat (nicht mehr als 15 Std/Woche Zeiteinsatz) und nun zum Haupterwerb werden soll.
Auch die Eigenkündigung sollte kein Problem sein.

Genaues kann dir dein Berater bei der Agentur f. Arbeit sagen. Am Besten da mal einen Termin vereinbahren. Das ist sowieso dringend zu empfehlen, denn der rechtzeitige positive persönliche Kontakt kann hier einiges vereinfachen (vorher genau überlegen, was man wissen will, vll. Fragen aufschreiben).

Grüße
Tribun

Keine Gewähr, versteht sich. Bin ja kein Arbeitsberater.
__________________
if (!isset($plan)) {
$antwort1 = forum_suche($frage);
$antwort2 = google_suche($frage);
if ($antwort1 == "" && $antwort2 == "") {
$post = forum($frage);
$plan = $post;
}
}
array_push($community, $plan);

Geändert von tribun (13.01.2005 um 10:48 Uhr).
tribun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 11:50   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Aug 2004
Uhlemann77 macht alles soweit korrekt
@Tribun


Danke für die Infos! Aber bist Du dir sicher, dass das auch nach Eigenkündigung geht? Hast Du darüber ein paar Infos?

DAnke nochmal!
Uhlemann77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 12:17   #10
TP-Insider
 
Benutzerbild von tribun
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
tribun ist auf einem guten Weg
Ja, bin mir ganz sicher, dass das gehen kann. Aber evtl. kommt es in dem Punkt dann doch auf den Bearbeiter bei der AfA an? Wie gesagt: Vorher Rücksprache beim zuständigen Mann / der zuständigen Frau der AfA halten.
__________________
if (!isset($plan)) {
$antwort1 = forum_suche($frage);
$antwort2 = google_suche($frage);
if ($antwort1 == "" && $antwort2 == "") {
$post = forum($frage);
$plan = $post;
}
}
array_push($community, $plan);
tribun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 12:24   #11
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2005
hi77 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Uhlemann77
@Tribun


Danke für die Infos! Aber bist Du dir sicher, dass das auch nach Eigenkündigung geht? Hast Du darüber ein paar Infos?

DAnke nochmal!
Warum nutzt Du nicht einfach die Hilfen, die man Dir hier gibt?
Hier wird doch so ziemlich jede Frage zu ÜG beantwortet...
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.01.2005, 12:35   #12
TP-Insider
 
Benutzerbild von tribun
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Beckingen, Saarland
tribun ist auf einem guten Weg
Jip. Da ist wirklich alles sehr gut erklärt.
__________________
if (!isset($plan)) {
$antwort1 = forum_suche($frage);
$antwort2 = google_suche($frage);
if ($antwort1 == "" && $antwort2 == "") {
$post = forum($frage);
$plan = $post;
}
}
array_push($community, $plan);
tribun ist offline   Mit Zitat antworten
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