Hallo liebe Leute,
ich bin etwas verwirrt und hoffe auf Aufklärung
Eine Freundin ist selbstständig und in der gesetzlichen KV freiwillig versichert. Beim Jammern in der grösseren Runde über die Höhe der Sozialabgaben meinte sie, sie zahle 125 Euro KV-Beiträge im Monat. Ich konnte das nicht wirklich glauben, entspricht das doch ungefähr dem Betrag, den Angestellte bis zur Beitragsbemessungsgrenze anteilig zahlen.
Sie hat mir allerdings tatsächlich eine entsprechende Abrechnung präsentiert und meinte, sie gebe einmal im Jahr eine Kopie der EinKSt-Erklärung bei ihrer KV ab und da wäre eben ein entsprechend geringes Einkommen aufgeführt.
Meine konkrete Frage: gibt es für Selbstständige eine andere BBG als für Angestellte oder sitzt da jemand irgendwo, der auch für Selbstständige den halben Beitrag (ähnlich Arbeitgeberanteil) zuschiesst. (Und nein, sie ist tatsächlich nicht in der KSK, sondern wie geschrieben bei einer GKV - nämlich der AOK).
Anschlussfrage: wenn das tatsächlich funktioniert, wie bekommt man denn einen solchen Beitragssatz (oder eine herabgesetzte BBG) im ersten Jahr der Selbstständigkeit? Eine vorweisbare EinKStErkl. gibt's da ja noch nicht.
Vielen Dank
oli