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Das ist nicht gerade in 2 Sätzen zu beantworten.
Du musst auf jeden Fall die Gewährleistung von der Garantie unterscheiden.
Gewährleistung sind die Rechte des Käufers, wenn die Sache einen Mangel hat. Bei Neuware musst du als Verkäufer für die Mangelfreiheit grds. 2 Jahre lang einstehen und kannst gegenüber Verbrauchern diese Frist auch nicht einzelvertraglich verkürzen.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers / Herstellers, die über die Gewährleistung hinausgehen muss.
Sowohl Gewährleistung als auch Garantie haben die Einzelhändler meist mit ihren Lieferanten, die wiederum mit ihren Herstellern geregelt, sodass diese Leistungen nicht vom Einzelhändler erbracht oder bezahlt werden müssen. Da kommt es dann aber auf die jeweilige Vertragsgestaltung zwischen Händler und Hersteller an. Da kann ich im Einzelnen zu nichts sagen.
Auf jeden Fall muss sich der Käufer zwecks Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur an den Verkäufer halten. Ihm kann es egal sein, wie der Verkäufer das im Innenverhältnis regelt...
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