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Alt 24.01.2005, 12:45   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
MiBo21 macht alles soweit korrekt
Exclamation

Garantie


Hallo zusammen,

die Suche spuckt einiges aus, allerdings sind die Antworten sehr weit verstreut.
Denke, dass es für einige hier Sinn machen würde sämtliche Punkte hier einmal zusammen zu fassen.

Frage:
In wie fern muss ich echte Garantie geben? (Kleinunternehmer)
echte Garantie = 2-Jahre-Funktionsgarantie auf den Artikel

Frage:
Kann ich Garantiefälle an meinen Lieferanten abtreten, wo ich das Produkt beziehe?

Frage:
Wie müssen die Garantieleistungen erklärt, bzw. ausgelegt werden?

Würde mich freuen, wenn wir hier einen sinnvollen Thread erstellen könnten.

Gr.
Michael
MiBo21 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.01.2005, 13:03   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
so kann man es natürlich auch formulieren *G* Wie wäre es wenn Du Dir die Antworten auf Deine Fragen zusammensuchst und dann fragst ob es so korrekt ist ? Aber Hut ab, die Fragestellung ist geschickt :-)

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2005, 17:14   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2004
MiBo21 macht alles soweit korrekt
@Epic:
Vielen Dank für deine ebenso elegante Antwort !

Leider habe ich keine eindeutigen Antworten darauf ... Also, wenn sich hier jemand erbarmen könnte, wäre es sehr reizend !

Gr.
Michael
MiBo21 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2005, 17:56   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Das ist nicht gerade in 2 Sätzen zu beantworten.

Du musst auf jeden Fall die Gewährleistung von der Garantie unterscheiden.
Gewährleistung sind die Rechte des Käufers, wenn die Sache einen Mangel hat. Bei Neuware musst du als Verkäufer für die Mangelfreiheit grds. 2 Jahre lang einstehen und kannst gegenüber Verbrauchern diese Frist auch nicht einzelvertraglich verkürzen.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers / Herstellers, die über die Gewährleistung hinausgehen muss.

Sowohl Gewährleistung als auch Garantie haben die Einzelhändler meist mit ihren Lieferanten, die wiederum mit ihren Herstellern geregelt, sodass diese Leistungen nicht vom Einzelhändler erbracht oder bezahlt werden müssen. Da kommt es dann aber auf die jeweilige Vertragsgestaltung zwischen Händler und Hersteller an. Da kann ich im Einzelnen zu nichts sagen.

Auf jeden Fall muss sich der Käufer zwecks Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz und Aufwendungsersatz nur an den Verkäufer halten. Ihm kann es egal sein, wie der Verkäufer das im Innenverhältnis regelt...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
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