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Zitat von ProfDrHG
Die Mouspads und Tassen beziehe ich von einem Händler aus meiner Stadt, kann ich Garantieansprüche (Kaputt usw.) an diesen Händler weitergeben (ist kein Großhändler)
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Sollte schon funktionieren, Du bist ja auch ein Kunde und hast somit die gleichen Rechte wie jeder andere auch. Nur wird Dir ein Garantie-Anspruch nichts nutzen, wenn der Garantie-Anspruch verfällt, weil Du ja später verkaufst als einkaufst.
Ich mein das jetzt so:
Du kaufst etwas beim Großhändler ein. Dieser gibt 2 Jahre Garantie.
Nach drei Wochen verkaufst Du den Artikel an Deinen Kunden. Dieser hat auch 2 Jahre Garantie.
Und da ist jetzt eine "Garantie-Lücke" von den 3 Wochen. Also wenn Dein Kunde am Ende seiner Garantie zu Dir kommt, hast Du ja keine Garantie mehr beim Großkunden.
Ich hoffe, ich schreib hier nicht totalen Müll

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Wenn ich nächsten Monat damit anfange, muss ich sofort einen Gewerbeschein beantragen? Da ich noch nicht weiß wie die Sachen läuft.
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Das Gewerbe beginnt meines Wissens nach mit der Anmeldung.
Du handelst ja mit Gewinn-Absicht, also benötigst Du ein Gewerbe! Aber das sollte eigentlich aus den StickyThreads im TP hervor gehen

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Kennt jemand von Euch ein gutes Online-Shop-System oder sollte ich das ganze einfachhalber über Ebay machen?
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Da findet die Suche hier im TP bestimmt viele gute Vorschläge

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