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17.02.2005, 22:40
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#16
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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@blauschwarze: find ich denn doch merkwürdig .. davon hat die krankenkasse meines mannes nichts gesagt .. ich war letztes jahr arbeitslos und wollte dann zum ersten januar auch zurück in die familienversicherung.. dann wurde mir ein bogen zugeschickt, und da sollte ich halt nur drauf achten, daß ich nicht mehr als 345 euro verdiene .. hauptberuflich wäre ich dann wohl hausfrau gewesen ..
gehst du denn in die krankenversicherung deines mannes? oder bestehen da vielleicht andere verhältnisse (krankenkasse der eltern zB - vielleicht gibt es keinen hauptberuf "kind" *g*) ..
ruf nochma bei ner anderen krankenkasse an und schildere deinen fall .. vielleicht sagen die dir was anderes ..?
.. und dem gewerbeamt sollte es herzlich egal sein, ob du nen job hast oder nicht .. ich wurde auch nicht danach gefragt 
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18.02.2005, 17:48
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#17
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Sachsen
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Also ich bin in der KK meines Mannes, schon seit Jahresanfang. Nützt mir auch nix, bei ner anderen anzufragen. Ich hab nächsten Mittwoch erstmal ein Beratungsgespräch in einem Verein hier bei uns, die beraten Gründungswillige kostenlos. Dann seh ich weiter...kommt mir eben auch sehr komisch vor mit der KK, vielleicht war die Tussi am Telefon einfach nur schlecht drauf und hat mich deshalb so abgefertigt.
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Jeder Tag ist ein neuer Anfang!
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25.02.2005, 19:31
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#18
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2004
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Hallo, bei mir ist das ähnlich.
Ich bin momentan geringfügig beschäftigt und verdiene dort ca. 390 Euro monatlich.
Bei dem Gewerbe habe ich nebenberuflich angegeben.
Was ich nicht genau verstehe, ist die Grenzen von 345 Euro.
Also bei meiner geringfügigen Beschäftigung (Hauptberuflich) darf ich max. 400 Euro verdienen, und mit dem Gewerbe (Nebenberuflich) max. 345 Euro?
Oder beides zusammen nur 345 od. 400 Euro ?
Was würde passieren, wenn ich mit dem Gewerbe mehr verdiene? (Nur in Zusammenhang mit der Krankenversicherung).
Und muss ich meinen Arbeitgeber von der Gewerbeanmeldung unterrichten?
Danke für die Antworten,
mfg
x0d
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25.02.2005, 20:41
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#19
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Bei den Minijobs zahlt der AG 'Sozialbeiträge, deswegen ist die Grenze dort höher.
du darfst 'nebengewerblich' bis zu 345€ Gewinn machen.
Du darfst insgesamt 400€ Einkommen haben, ohne Sozialabgaben zahlen zu müßen.
Also NICHT zusammen!
==> verdienst du mehr
als 345 'gewerblich' bist du gar nicht mehr in der Familienversicherung.
cu
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25.02.2005, 23:31
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#20
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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meine krankenkasse hat mir zwei grenzen gesagt: 345 euro für die gewerblichen gewinne - und 400 euro _zusammengerechnet_, wenn man zusätzlich noch geringfügig beschäftigt ist..
in deinem fall würde das bedeuten, daß du zu den 390 euro aus dem minijob noch 10 euro in deinem gewerbe dazuverdienen darfst, wenns drüber geht, müßtest du dich freiwillig versichern :/
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02.03.2005, 00:36
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#21
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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...also ich hab da mal was gefunden, vielleicht hilft es hier ja jemandem weiter. Kann wohl auch nicht schaden zu wissen, das es sowas anscheinend gibt...
*....wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z.B. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Der KK-Beitrag wird dann auf einer Basis von 805,00 €/Monat berechnet.*
Quelle
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Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E. 
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
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03.03.2005, 17:03
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#22
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Sachsen
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Hi, also ich war ja bei der Beratung und die haben mir gesagt, das mit den 400 € stimmt. Die KK kann einen nicht einfach rausschmeißen, ich soll einfach machen was ich vorhabe und gar nicht erst großen Wind machen. Im Nachhinein kann man ja immer nachweisen wieviel man verdient hat. Naja, bin ich nun beruhigt oder nicht?? Weiß es auch nicht... 
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Jeder Tag ist ein neuer Anfang!
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03.03.2005, 17:58
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#23
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TP-Junior
Registriert seit: Feb 2005
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Zitat:
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Hi, also ich war ja bei der Beratung und die haben mir gesagt, das mit den 400 € stimmt.
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Aber vorsicht! Das bezieht sich auf die Gesamtsumme aller Hinzuverdienste, für den gewerblichen 'Hinzuverdienst' gilt die engere Grenze von 345€!
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22.06.2005, 15:45
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#24
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TP-Newbie
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo!
ich habe hier mitgelesen und habe dieselbe frage zu meinem speziellen fall. vielleicht könnt ihr mir helfen?
also ich bin zZ arbeitslos und bekomme weder geld von Arbeitsamt noch sozialamt o.ä. ich bin nämlich direkt nach dem studium arbeitslos geworden.
nun möchte, um mir nebenbei wenigstens ein paar € zu verdienen, einen ebay-shop eröffnen. Was wäre sinnvoll, das als Neben- oder hauptgewerbe anzumelden?
ich habe bereits als hauptgewerbe angemeldet, aber nachdem ich das hier gelesen habe, kommt mir der gedanke das das vielleicht falsch war?
die dame auf dem gewerbeamt war leider nur ne urlaubsvertretung und konnte mir nicht helfen  .
wie würde sich das denn auf meine krankenversicherung auswirken? zZ bin ich bei der AOK freiwillig versichert, weil ich nicht verheiratet bin...
danke im voraus und liebe grüße 
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