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Alt 08.02.2005, 23:24   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt

Neben oder Hauptgewerbe?


Hallo an alle!

Ich war bislang nur stiller Leser, weil meine Fragen sich durch das Forum eigentlich selbst beantwortet haben, aber eine Frage finde ich nirgends beantwortet oder ich bin einfach nur blind. Ich habe mir sämtliche Threads durchgelesen und auch die Suche benutzt, aber die hat mir nur ein paar threads gezeigt, die mir nicht wirklich gereicht haben. Nun hoffe ich, das ihr mir helfen könnt!
Wo liegt der Unterschied bei Punkt 16 der Gewerbeanmeldung, die da lautet: Üben sie Ihre Tätigkeit (vorerst) nur als Nebentätigkeit aus?

Ich bin eigentlich Hausfrau und Mama (also auch nicht arbeitslos gemeldet- mein Mann hält mich aus ) und habe vorgestern ein Gewerbeschein beantragt, weil ich als Kreativpartner einer Online-Firma tätig sein kann...aber was bin ich denn nun? Hauptberuflich Mutter und Hausfrau und Nebenberuflich quasi Kreativpartner, oder aber ist die Beschäftigung als Kreativpartner, die jeden Monat sicher nicht über 200€ Einkommen bringen wird, nun meine eigentliche Haupttätigkeit?

Ich freue mich natürlich über eue Antworten und sage bis dahin schon mal vielen lieben Dank an euch alle!

gruß gusi123
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 09.02.2005, 14:10   #2
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2004
osbornestier macht alles soweit korrekt
Kommt drauf an, was du auf deiner Gewerbeanmeldung angekreuzt hast.
Da gibt es ein Feld mit der Option "Haupt- oder Nebenberuflich"
__________________
Ich versuche hier auch nur zu helfen, weil mir auch geholfen wurde.
osbornestier ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2005, 15:21   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Oct 2004
magadoo macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von osbornestier
Kommt drauf an, was du auf deiner Gewerbeanmeldung angekreuzt hast.
Da gibt es ein Feld mit der Option "Haupt- oder Nebenberuflich"
Ich glaube, das war jedem klar

Ich gehe mal davon aus, von einer Nebentätigkeit kann man sprechen, wenn du weiterhin die meiste Zeit als Hausfrau und Mutter tätig bist und als Nebenjob nicht mehr als 400 (oder warens 410?) Euro im Monat verdienst.

Aber ich würde mich lieber mal beim Finanzamt oder Steuerberater genauer informieren.
magadoo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2005, 17:04   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
bei mir ist der fall ähnlich ..

in deinem fall kann es eigentlich nur eine nebentätigkeit sein - ansonsten fällst du nämlich bei der krankenkasse aus der familienversicherung und müßtest dich freiwillig mitversichern lassen, und datt is recht teuer - dann lieber hauptberuflich hausfrau und nebenberuflich kreativpartner .. einkommensgrenze sind 345 euro bei maximal .. öhh .. 18 stunden in der woche (400 euro maximal, wenn du zusätzlich geringfügig beschäftigt bist, und da zählt alles zusammen) ..

alle angaben ohne gewähr, so haben es mir meine krankenkassen erklärt

steuerlich isses meines wissens fast wurscht, einkommen ist einkommen, und da zählt das eh mit dem deines mannes zusammen^^
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.02.2005, 23:44   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt
Aha, na dann ist ja soweit alles klar und ich müßte das Richtige angekreuzt haben.... Vielen lieben Dank, das ich mir den ersten Schrecken genommen habt! Ich werde dann nochmal zur absoluten Sicherheit beim FA anrufen...

Vielen lieben Dank sagt
Gusi123
__________________
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...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2005, 07:25   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
Twisted Pair macht alles soweit korrekt
Ich hab Nebengewerbe im Bereich WebDesign. Das bedeutet dass ich trotzdem nebenbei noch rumschauen kann nach einen eventuellen richtigen Job. Solange muss ich auch nicht so krass Steuern zahlen. Ich darf bis zu einem bestimmten Limit verdienen. Wenn das darüber hinaus geht bin ich fällig und es wird automatisch zu einem Voll-Gewerbe. Wäre aber nicht gut wenn ich wegen 1 Auftrag direkt peng ein Vollgewerbe hätte und die nächsten Wochen keinen Auftrag mehr. Weil Steuern muss ich sowieso dann zahlen.

Wenn man Anfänger ist wie ich noch, dann lieber Nebengewerbe. Wenn Du fortgeschritten bist also sagen wir mal 1-2 Jahren wirklich gut verdienst dann ist das Wurscht und kannst ein Vollgewerbe machen. Aber würde ich nicht vorher empfehlen. Das mit dem Anfänger hat auch nichts jetzt mit dem Können oder was zu tun sondern einfach das man erst angefangen hat und den Schein halt besitzt. Das meine ich damit.
Twisted Pair ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 12:34   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
carsten65 macht alles soweit korrekt

Einkommensgrenze fd Familienversicherung


Zitat:
Zitat von wildmieze
...einkommensgrenze sind 345 euro bei maximal .. öhh .. 18 stunden in der woche (400 euro maximal, wenn du zusätzlich geringfügig beschäftigt bist, und da zählt alles zusammen) ...
YEP!
345€ ist die Obergrenze für das 'Einkommen'.
Achtung, dies betrifft das 'Gesamteinkommen'; also gehören afaik Mieteinnahmen und Zinserträge dazu!

Der Unterschied zu den 400€-MiniJobs liegt daran, dass dort pauschale Sozialabgaben abgeführt werden.

Die 18-Stunden-Grenze ist übrigens abgeschafft.

Wenn du angibst Hauptberuflich Selbstständig zu sein, bist du automatisch aus der Familienversicherung raus!

Quelle: §10 SGB V z.B. hier: http://www.sidiblume.de/info-rom/arb...b/sgb5.htm#p10

Dies ist übrigens keine -wie mir mal jemand weismachen wollte- Sache die man 'mit der KK absprechen kann, sondern gesetzlich so vorgeschrieben!
carsten65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 17:43   #8
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt
Ich danke auch TwistedPair und Carsten65!

@Carsten65: Danke, besonders Dein Beitrag hat mir sehr geholfen und auch der dazugehörige Link!

Vielen lieben Dank sagt Gusi123
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gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2005, 19:02   #9
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
carsten65 macht alles soweit korrekt
danke
für's danke!
carsten65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 10:58   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Sachsen
blauschwarze macht alles soweit korrekt
Also ich habe eben mit der AOK telefoniert, weil bei mir der Fall ähnlich ist. Das heißt, ich bekomme kein Geld mehr vom Arbeitsamt und bis deshalb jetzt familienversichert und wollte eine Nebentätigkeit aufnehmen, von irgendwas muß man ja leben. Na jedenfalls hat die Dame am Telefon gesagt, daß man nicht selbständig sein darf mit Familienversicherung, nur wenn man angestellt ist dann bleibt man drin. Bei Selbständigkeit, auch Nebentätigkeit fliegt man raus! na toll!!
Man kann sich doch nicht von einem geringfügigen Nebenjob selbst versichern, wo leben die denn...
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blauschwarze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 11:31   #11
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
carsten65 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von blauschwarze
Bei Selbständigkeit, auch Nebentätigkeit fliegt man raus! na toll!!
@blauschwarze
Da solltest du dich noch einmal mit denen in Verbindung setzen!
Wie schon geschrieben, die Bedingungen zur Familienversicherung sind keine 'Verhandlungssache' sondern im SGB festgelegt.
Solange die Selbstständigkeit nicht 'hauptberuflich' und nicht mehr als 345€ (für 2005) Gewinn abwirft steht dir die Familienversicherung zu!

[Zeit die KK zu wechseln ]
carsten65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 12:21   #12
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Sachsen
blauschwarze macht alles soweit korrekt
Wechseln? Naja die AOK sachsen ist ziemlich günstig und bisher hatten wir noch nie Probleme.
Das Finanzamt sagt, da ich keine Arbeit habe, wäre das Gewerbe sozusagen mein Hauptgewerbe, deshalb auch die Zicken der KK. Nun muß ich erstmal beim Gewerbeamt anfragen ob das als Nebengewerbe geht und dann nochmal mit den Gesetzestexten zur KK...Ist trotzdem schlimm, was einem da für Steine in den Weg gelegt werden. Nur die die nix tun werden dafür noch belohnt....
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blauschwarze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 13:00   #13
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2005
carsten65 macht alles soweit korrekt
Hmmm

Das ist natürlich eine Zwickmühle.
Wenn du das Gewerbe als 'Hauptgewerbe' angeben muß, ist es klar; dann fällt die Familienversicherung weg.
Allerdings verstehe ich nicht, wie das FA auf die Meinung kommt, du 'müßtest' Hauptgewerbe angeben, wenn du arbeitslos/suchend bist.

Bei mir war es gar kein Problem. Beim Rathaus 'Nebengewerbe' angemeldet und im Fragebogen vom FA auch so angegeben.
carsten65 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 13:30   #14
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Sachsen
blauschwarze macht alles soweit korrekt
Das liegt wahrscheinlich daran, daß ich ja statistisch nicht mehr arbeitslos bin, da ich keine Bezüge vom AA mehr bekomme. Deshalb sagen die, es ist Hauptgewerbe...naja ich frag mal beim gewerbeamt an, muß ich denen überhaupt sagen, daß ich keinen Job habe?
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blauschwarze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.02.2005, 17:47   #15
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt
Hm...aber ich bin bzw. war "statistisch" nie arbeitslos, denn ich habe nie Geld bezogen und war quasi nie arbeitslos. Wenn Du Neues weißt, dann schreib das mal bitte hier rein, wir sind ja alle neugierig

Ich mußte im übrigen nichts sagen, das ich weder keinen Job habe, noch Arbeitssuchend bin oder sowas in der Richung. Ich sagte ich will n Gewerbe anmelden, dann hat sie die Daten ausgefüllt (wobei sie mich dann halt auch wegen dem *Nebengewerbe*oder *Hauptgewerbe* gefragt hat) und nun warte ich auf die ganzen Bescheide.

Liebe Grüße Gusi123
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