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Alt 11.02.2005, 18:03   #1
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Ergänzungen zur FAQ: Forderungsmanagment - Mahnung & Inkasso


Ergänzungen zur FAQ: Forderungsmanagment - Mahnung & Inkasso bitte hier reinschreiben...
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Alt 11.02.2005, 19:51   #2
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wow, schöne Übersicht

Zitat:
Zitat von OBI-Wahn
Spätestens mit dem Mahnbescheid werden säumige Schuldner meist zur Zahlung bewegt - es sei denn, es gibt nichts zu holen. Dann kann man die Forderung aber sowieso in den Wind schreiben...
Wie sieht es denn mit einem in den AGB verankertem Eigentumsvorbehalt aus?

Auf welchem Wege kann ich denn dann z.B. meine nicht bezahlte Ware nach erfolglosem Mahnbescheid wieder zurückholen (lassen)?

Mich selber ins Auto setzen und quer durchs Ländle fahren rechnet sich ja dann auch in den seltensten Fällen.
Und Hausfriedensbruch darf man ja auch in einem solchen Fall wohl eher nicht begehen ...

sprich: wen kann ich beauftragen, mir zumindest meine Ware zurückzubesorgen? Gerichtsvollzieher?
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2005, 02:15   #3
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Mit der ersten Mahnung hast du die für einen Rücktritt gemäß § 323 I Alt. 1 BGB erforderliche Frist gesetzt. Wenn du die Ware dann zurückhaben möchtest, steht dir nach Rücktritt vom Kaufvertrag ein Herausgabeanspruch bezüglich der gelieferten Waren aus § 346 I BGB und § 985 BGB zu.

Diese Ansprüche musst du vor Gericht geltend machen, damit du einen vollstreckbaren Titel (das Urteil) erlangst. Mit diesem kannst du dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, sofern der Kunde dem Urteil nicht von selbst nachkommt.

Ein vereinfachtes Verfahren wie das Mahnverfahren ohne schriftliche oder mündliche Verhandlung ist nur Entgeltforderungen vorbehalten...
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Alt 25.02.2005, 11:18   #4
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zerrex macht alles soweit korrekt
>8. Der Mahnbescheid

>Spätestens mit dem Mahnbescheid werden säumige Schuldner meist zur Zahlung bewegt - es sei denn, es gibt nichts zu holen. Dann kann man die Forderung aber sowieso in den Wind schreiben...

Habe gerade meinen ersten Vollstreckungsbescheid erhalten, glaube aber nicht, dass bei meiner Antragsgegnerin momentan etwas zu holen ist.

Dieser Bescheid ist doch aber jahrelang gültig, oder? Dann könnte ich z.B. einmal im Jahr schauen (lassen) ob es etwas gibt!?

Mit den Zinsen wäre das ja regelrecht eine nette Geldanlage...
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Krautrausch
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Alt 16.09.2005, 15:26   #5
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Benutzerbild von Master_T2
 
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Ort: Übach-Palenberg
Master_T2 macht sich hier sehr viel Mühe
Wie sieht es denn aus, wenn man gegen eine ausländische Firma (innerhalb der EU) einen Mahnbescheid erwirken will? Ist dies das gleiche Verfahren?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 22.09.2005, 19:50   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Master_T2
 
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Hat keiner bisher Erfahrungen?
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

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Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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Alt 10.07.2006, 23:05   #7
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2006
Gierbay macht alles soweit korrekt
sorry das ich den Thread hier entstaube aber ich kann mediafinanz.de empfelen, klappt super ( Auch nach Österreich)
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