wow, schöne Übersicht
Zitat:
|
Zitat von OBI-Wahn
Spätestens mit dem Mahnbescheid werden säumige Schuldner meist zur Zahlung bewegt - es sei denn, es gibt nichts zu holen. Dann kann man die Forderung aber sowieso in den Wind schreiben...
|
Wie sieht es denn mit einem in den AGB verankertem
Eigentumsvorbehalt aus?
Auf welchem Wege kann ich denn dann z.B. meine nicht bezahlte Ware nach erfolglosem Mahnbescheid wieder zurückholen (lassen)?
Mich selber ins Auto setzen und quer durchs Ländle fahren rechnet sich ja dann auch in den seltensten Fällen.
Und Hausfriedensbruch darf man ja auch in einem solchen Fall wohl eher nicht begehen ...
sprich:
wen kann ich beauftragen, mir zumindest meine Ware zurückzubesorgen? Gerichtsvollzieher?