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13.03.2005, 22:42
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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nebenberuflich selbständig, bin verwirrt...
Hallo,
ich lese nun zum x-ten mal die FAQ, und durchsuche das Forum. Aber irgendwie steige ich nicht durch. (liegt wohl daran, dass ich eher der Handwerker wie der Bürokrat bin)
Ich bin als Schreiner (Geselle) angestellt und möchte das auch bleiben. Nun hätte ich aber die Möglichkeit gelegentliche Montagearbeiten für andere Betriebe (Schreiner, Zimmerleute, Möbelhäuser etc. ) zu machen. Oder da ich mich mit PC und Branchensoftware recht gut auskenne, den Betrieben den PC "zu pflegen". Fahrerdienste erledigen etc.
Mein Chef ist damit einverstanden.
Diese Betriebe hätten aber gerne, dass ich ihnen eine Rechnung stellen würde.
Dazu muss ich natürlich ein Gewerbe anmelden. Aber was für eines? In welcher Form?
Kann ich mich mit "Service rund ums Handwerk" als Tätigkeit anmelden?
Muss ich nun aufpassen, dass ich nicht über die 375 Euro im Monat komme?
Wie ist das, wenn ich nun eine Maschine für diese Tätigkeit kaufe? (z.B. akkuschrauber)
Wie ist das, wenn ich privat bereits Maschinen in die "neue Firma" mitbringe?
Ab wann wird die Situation für mich als Hauptberuflich angestellter problematisch?
Frage am Rande: Warum ist das in Deutschland so kompliziert?
Grüße
Christoph
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14.03.2005, 11:59
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Dazu muss ich natürlich ein Gewerbe anmelden. Aber was für eines? In welcher Form?
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Einfach zur Gemeinde gehen und Gewerbe anmelden. Beim Ausfüllen wird Dir dort auch geholfen.
Zitat:
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Kann ich mich mit "Service rund ums Handwerk" als Tätigkeit anmelden?
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Klar warum nicht.
Zitat:
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Muss ich nun aufpassen, dass ich nicht über die 375 Euro im Monat komme?
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Du kannst in Deiner Nebentätigkeit soviel Verdienen wie Du möchtest. Mit steigendem Gewinn steigen natürlich auch die Steuern etc.
Zitat:
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Wie ist das, wenn ich nun eine Maschine für diese Tätigkeit kaufe? (z.B. akkuschrauber)
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Das wäre wohl nützliche für Deine Nebentätigkeit wenn Du das tun würdest und eine Betriebsausgabe wäre es dann auserdem.
Zitat:
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Wie ist das, wenn ich privat bereits Maschinen in die "neue Firma" mitbringe?
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Das wäre wohl auch eine Sinnvolle Sache, da Du Dir die Sachen dann nicht extra kaufen müsstest, was natürlich Geld spart. Außerdem ließe sich unter umständen mit einer Einlage noch Steuern sparen, da die eingelegten Wirtschaftsgüter noch Betriebsausgaben sein können bzw. übere ihre restliche Nutzungsdauer abgeschrieben werden können. Ein Anmerkung am Rande.... zur Firma. Eine Firma kann nur ein Vollkaufmann führen, Da Du scheinbar nur ein kleines Nebengewerbe eröffnen möchtest hast Du keine Firma sonden eine Unternehmen.
Zitat:
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Ab wann wird die Situation für mich als Hauptberuflich angestellter problematisch?
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Pauschal kann man sagen das es immer dann problematisch wird wenn Du in Deiner Nebentätigkeit soviel arbeitest das Du Deine Hauptberulichen Tätigkeit nicht mehr ausreichend nach kommst. Ärger mit dem Chef und Dem Risiko den Job zu verlieren wären dann vorprogrammiert.
Zitat:
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Frage am Rande: Warum ist das in Deutschland so kompliziert?
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Damit nicht jeder macht was er will. Im übrigen kann ich Dir unsere Suchfunktion empfehlen die ist im gegensatz zu deutschen Gesetzen total einfach :-)
Besten Gruß und viel Erfolg
Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Geändert von Epic (14.03.2005 um 12:01 Uhr).
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14.03.2005, 22:16
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Danke für die Antwort.
Suchen im Forum mach ich schon, dabei entstehen aber meist mehr neue Fragen als geklärt werden.
Es gibt hier ja teilweise seitenlange Threads.
Grüße
Christoph
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14.03.2005, 22:39
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Es sagt ja niemand, dass es einfach ist, wenn man sich selbständig macht oder ein Gewerbe nebenbei anmeldet  . Ein bischen Selbständigkeit ist da schon oft gefragt.
Die Antworten findet man hier wirklich immer, wenn man die Suche einigermaßen richtig benutzt. Aber Deine Fragen sind ja durch Epic wie immer sehr gut beantwortet worden  .
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15.03.2005, 21:14
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Zitat:
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Zitat von Rinaldo
Ein bischen Selbständigkeit ist da schon oft gefragt.
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Der, ist in dem Zusammenhang, echt gut!
Aber die Zeit die ich bis jetzt damit verbracht habe, noch bevor es losgeht, nur damit es losgeht, könnte ich auch schon damit verbringen ein paar Euros zu verdienen.
Kann ich sowas als Betriebsausgabe geltend machen? 
Geändert von brebo (15.03.2005 um 21:33 Uhr).
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16.03.2005, 00:01
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#6
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Zitat:
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Zitat von brebo
Der, ist in dem Zusammenhang, echt gut!
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So lustig war das eigentlich gar nicht gemeint von mir  .
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16.03.2005, 21:24
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Mar 2005
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Zitat:
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Zitat von Rinaldo
So lustig war das eigentlich gar nicht gemeint von mir  .
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Ich habe die Ernsthaftigkeit schon erkannt, fand die Ironie halt trotzdem passend. 
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22.07.2005, 22:30
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2003
Ort: oben rechts
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sorry, dass ich den noch mal hochhole, aber meine umfangreichen Recherchen
in der Suche haben diesen als passensten Thread rausgefiltert.
Ich kann brebo schon verstehen, meiner Meinung nach haben wir die Probleme
der Schwarzarbeit mindestens zu gleichen Teilen nicht nur wegen der hohen
Lohnzusatzkosten, sondern der bürokratischen Hürden durch Überregulierung
wegen, aber das nur am Rande, wird ja jetzt alles besser
Vielleicht werde ich in absehbarer Zeit ein Haus sanieren, mein Haus! Da ich so
was wie vom Fach bin werde ich das wohl selbst machen, oft braucht man aber
Helfer mit tausend Volt im Arm  für arbeitsintensive Leistungen, die ich beim
besten Willen nicht allein wegschaffen kann.
Diese Helfer sollen aber nicht schwarz arbeiten und ordentlich entlohnt werden,
also als erstes Beiträge an die Berufsgenossenschaft abführen und sonst?! Müssen
meine Helfer ein Gewerbe anmelden, oder gibt es einmalige Ausnahmen (harr),
welches ist eine elegante win-win Lösung?
fragt
Matthias
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25.07.2005, 13:12
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
Diese Helfer sollen aber nicht schwarz arbeiten und ordentlich entlohnt werden,
also als erstes Beiträge an die Berufsgenossenschaft abführen und sonst?! Müssen
meine Helfer ein Gewerbe anmelden, oder gibt es einmalige Ausnahmen (harr),
welches ist eine elegante win-win Lösung?
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Wenn die Helfer nur Dir helfen spielt dies keine Rolle. Wenn Sie diese Tätigkeit jedoch nachhaltig, also häufiger, durchführen und bei anderen auch noch so könnte durchaus eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen.
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25.07.2005, 13:40
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Jul 2003
Ort: oben rechts
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danke für die Antwort!
Stellt sich mir die Frage welche Pflichten mir daraus erwachsen?
Es ist kein Freundschaftsdienst, da es wahrscheinlich keine Freunde sein werden  ,
außerdem gibt´s ja anständiges Geld dafür!
Muss ich, außer den Beiträgen an die Berufsgenossenschaften andere
Maßnahmen ergreifen?
Soll ich mir Rechnungen schreiben lassen (mit oder ohne UST?), oder die Leute
regelrecht anstellen?
400€ Job, oder nach zwanzig Stunden Arbeit zwanzig Stunden bezahlen gegen
Quittung?
Ob sie noch anderen Leuten helfen weiß ich ja nicht, ist es meine Pflicht das
zu wissen, bei mir würden sie nur bei dieser Baumaßnahme helfen?
Gerade auf dem Bau ist das mit Schwarzarbeit und Unterversicherung immer
so eine Sache, da möchte ich niemanden, und mich schon gar  nicht, in die
Bedroullie bringen.
nachhakt
Matthias
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