art-d-sign
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 30.03.2005, 17:42   #1
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2005
brat* macht alles soweit korrekt
Unhappy

Gewerbe+Selbstständigkeit+Student


Hallo, ich glaube ich habe etwas dummes gemacht. Ich bin Studentin und brauchte für einen Promotion-Job einen Gewerbeschein, den ich mir auch besorgt habe. Dann habe ich mich auch noch als Fotografin selbstständig gemacht. Ich habe auch einen kleinen Nebenjob (etwa 150,- im Monat). Werde ich jetzt automatisch bei der IHK Mitglied? Wie kann ich das stoppen? Kann ich auch als Selbstständige Promotionjobs machen? Wenn ja, kann ich dann bei dem Job, den ich jetzt gemacht habe einfach meine Steuernummer angeben, so dass es nicht über den Gewerbeschein läuft (ich hätte für diesen Job nämlich doch keinen Gewerbeschein gebraucht! Muss nur Rechnungen schreiben können)? Wie sieht's mit Gewerbesteuern aus? Das war wahrscheinlich einer von nur 2 Promotionjobs die ich dieses Jahr annehmen werde... HIIIIIILFE!! Ich bin total durcheinander
brat* ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.03.2005, 18:43   #2
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Hm, klingt, mit Verlaub, ein wenig konfus ... Okay, der Reihe nach ...

Zum Thema IHK zitiere ich mal (wieder ) aus einem Schreiben der IHK:
Zitat:
"Nach unseren Unterlagen üben Sie eine gewerbliche Tätigkeit aus. Daher werden Sie zur Beitragszahlung veranlagt. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach dem steuerlichen Gewerbeertrag bzw. dem Gewinn des [Vorjahres]. Der Mindestbeitrag beträgt 38 Euro. Kammerzugehörige, deren maßgeblicher Gewinn im Beitragsjahr unter 5.200 Euro liegt, sind allerdings auch von diesem Beitrag freigestellt. [...] Bei einem Gewerbeertag von mehr als 24.500 Euro erhöht sich der Grundbeitrag auf 77 Euro. Von Ihrem Gewinn aus Gewerbebetrieb oder Gewerbeertrag wird zusätzlich noch eine Umlage in Höhe von 0,29 % des Gewinns aus Gewerbebetrieb bzw. des Gewerbeetrags erhoben [...]."

Und: "Nach dem IHKG ist die Kammer berechtigt, die Bemessungsgrundlagen für die Beitragsberechnung von den Finanzbehörden zu erheben."
Das sollte Deine diesbezüglichen Fragen klären, denke ich.

Bist Du als Fotografin denn Freiberuflerin (das würde ich jetzt mal annehmen)? In dem Falle solltest Du, so glaube (!!) ich zumindest, nichts mit der IHK zu tun haben. Falls das allerdings auch über Gewerbeschein läuft - siehe oben.

Was mir aus Deinem Beitrag jetzt nicht ganz klar wird: Einerseits schreibst Du, Du hättest für den Promotionjob einen Gewerbeschein benötigt, da Du dem Auftraggeber Rechnungen stellen musstest - andererseits aber:
Zitat:
Zitat von brat*
ich hätte für diesen Job nämlich doch keinen Gewerbeschein gebraucht!
Nun, wenn Du mit diesem Gewerbeschein gar nicht tätig geworden bist und auch in Zukunft nicht damit tätig zu werden gedenkst, dann melde das Gewerbe einfach wieder ab und frag dabei vor Ort nach, ob eine Rückdatierung der Abmeldung auf den Tag der Anmeldung möglich ist (habe ich selbst schon einmal so gehandhabt, ging problemlos). Nochmal: Das geht aber nur, wenn Du mit diesem Gewerbe wirklich noch nicht tätig warst (also z. B. noch keine Rechnungen gestellt hast etc.).

Musst Du aber dem Auftraggeber des/der Promotionjobs weiterhin Rechnungen stellen, so benötigst Du dafür eben das Gewerbe - es sei denn, Du kannst das im Rahmen Deiner Fotografinnen-Tätigkeit abrechnen. Auch dafür musst Du ja ein Gewerbe angemeldet haben, außer Du bist, wie oben gemutmaßt, Freiberuflerin. Ist Letzteres der Fall, weiß ich jedoch nicht, inwieweit sachfremde Tätigkeiten (ich nehme jetzt einfach mal an, dass diese Promotion-Geschichte eher nichts mit den üblichen Tätigkeiten eines Fotografen zu tun hat ...?!) den Freiberufler-Status ggf. gefährden. Die Grenzen, innerhalb derer Tätigkeiten als Freie Berufe gelten, sind ja eher eng gesteckt ...

Ach ja: Falls Du per Gewerbeschein in Sachen Promotion ausschließlich für einen Auftraggeber tätig bist, solltest Du auch auf das Thema Scheinselbständigkeit achten. Dazu gibt es hier Kriterien bzw. Infos.

Bzgl. Gewerbesteuer: Wenn es hier nur um ein oder zwei Jobs im Jahr geht, so sollte das für Dich kein Thema sein, es sei denn, Du würdest dabei wirklich außergewöhnlich gut verdienen: Der Freibetrag beim Gewinn liegt bei 24.500 Euro, unterhalb dieser Schwelle zahlst Du keine.
__________________


~ ...! ~

Geändert von hezen (30.03.2005 um 21:36 Uhr).
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2005, 16:59   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2005
brat* macht alles soweit korrekt

Danke


Vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Als ich den Job angenommen habe, musste ich im Vorvertrag bestätigen, dass ich einen Gewerbeschein besitze. Bei der Schulung habe ich dann erfahren, dass ich für diesen einen Job doch keinen Bräuchte und nur in der Lage sein muss, Rechnungen schreiben zu können. Erst wenn ich diesen Job öfter machen würde (was von deren Seite noch gar nicht feststeht), bräuchte ich diesen Schein. Naja. Da alles so schnell ging, hatte ich mich vorher sehr wenig über Gewerbe etc. erkundigt und rutschte in dieses Durcheinander.
Danke nochmals! Jetzt bin ich beruhigt...
brat* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.03.2005, 17:07   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Ähm ... aber - wie willst Du ohne Gewerbe Rechnungen schreiben ...?!
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2005, 12:15   #5
TP-Newbie
 
Registriert seit: Mar 2005
brat* macht alles soweit korrekt
das geht, wenn du freiberuflich tätig bist.
brat* ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2005, 12:30   #6
TP-Insider
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Logisch, aber Du hattest nicht geschrieben, ob Du den Promo-Job über Deine Fotografinnen-Tätigkeit abrechnen kannst, die Du, so nehme ich immer noch an, wohl als Freiberuflerin ausübst ...
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Gewerbe+Selbstständigkeit+Student Gewerbe+Selbstständigkeit+Student
« Überbrückungsgeld und Anstellung als Geschäftsführer | gründung nebengewerbe während elternzeit - minijob 400,-- auch dann noch möglich????? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:43 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67