Zitat:
"Die Beitragsbemessung von Selbständigen, die freiwillig in einer GKV Mitglied sind, verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Dies gehe aus einem internen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Was ein Selbstständiger zu zahlen hat, richtet sich nach dem Steuerbescheid des Vorjahres. Stellt sich am Ende des Beitragsjahrs heraus, dass der Verdienst über dem des vergangenen Jahres lag, darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern. Im umgekehrten Fall bekommt der Selbständige aber gemäß einer Anweisung des BVA aus dem Jahr 2000 keine Beiträge zurückerstattet."
Mein Fall: habe immer brav den Höchstbeitrag bezahlt, hatte dann aber 2002 ein richtig schlechtes Jahr, und dachte, da müsse doch nach dem Einreichen des Steuerbescheids auch die Krankenkasse die wesentlich zu hohen Beiträge zurückzahlen - Pustekuchen! ZURÜCK gibts gar nichts, aber nachgefordert werden darf wohl schon. Meine Lösung für die Zukunft sieht so aus, das ich mein Einkommen jetzt lieber deutlich zu niedrig schätze. Denn mehr als schätzen ist mir als Freiberufler mit kurzfristigen Aufträgen und wechselnder Zahlungsmoral der Kundschaft nicht möglich! Natürlich sollte man nicht vergessen, die eingesparten Kassenbeiträge erst mal für eventuelle Nachforderungen beiseite zu legen. Aber immerhin hat man damit noch eine CHANCE, und die Zinsen bleiben einem wenigstens *g*!
Alle Betroffene, für die dieser Tip zu spät kommt (wie für mich) bitte ich, gegen diese Praxis IN JEDEM FALL bei ihrer Krankenkasse Einspruch unter Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit dieser Regelung einzulegen!
Uwe
P.S. Ich habe zu dem Thema kürzlich eine Newsgroup gegründet. Schaut dochmal rein!
http://de.groups.yahoo.com/group/Beitragsbemessung