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Alt 31.03.2005, 13:47   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2005
uwelix macht alles soweit korrekt

Beitragsbemessung von Selbständigen in der GKV möglicherweise Verfassungswidrig!


Zitat:
"Die Beitragsbemessung von Selbständigen, die freiwillig in einer GKV Mitglied sind, verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Dies gehe aus einem internen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags hervor. Was ein Selbstständiger zu zahlen hat, richtet sich nach dem Steuerbescheid des Vorjahres. Stellt sich am Ende des Beitragsjahrs heraus, dass der Verdienst über dem des vergangenen Jahres lag, darf die Krankenkasse Beiträge nachfordern. Im umgekehrten Fall bekommt der Selbständige aber gemäß einer Anweisung des BVA aus dem Jahr 2000 keine Beiträge zurückerstattet."

Mein Fall: habe immer brav den Höchstbeitrag bezahlt, hatte dann aber 2002 ein richtig schlechtes Jahr, und dachte, da müsse doch nach dem Einreichen des Steuerbescheids auch die Krankenkasse die wesentlich zu hohen Beiträge zurückzahlen - Pustekuchen! ZURÜCK gibts gar nichts, aber nachgefordert werden darf wohl schon. Meine Lösung für die Zukunft sieht so aus, das ich mein Einkommen jetzt lieber deutlich zu niedrig schätze. Denn mehr als schätzen ist mir als Freiberufler mit kurzfristigen Aufträgen und wechselnder Zahlungsmoral der Kundschaft nicht möglich! Natürlich sollte man nicht vergessen, die eingesparten Kassenbeiträge erst mal für eventuelle Nachforderungen beiseite zu legen. Aber immerhin hat man damit noch eine CHANCE, und die Zinsen bleiben einem wenigstens *g*!

Alle Betroffene, für die dieser Tip zu spät kommt (wie für mich) bitte ich, gegen diese Praxis IN JEDEM FALL bei ihrer Krankenkasse Einspruch unter Hinweis auf die mögliche Verfassungswidrigkeit dieser Regelung einzulegen!

Uwe

P.S. Ich habe zu dem Thema kürzlich eine Newsgroup gegründet. Schaut dochmal rein!
http://de.groups.yahoo.com/group/Beitragsbemessung
uwelix ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 11.04.2005, 21:04   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2005
extro macht alles soweit korrekt
danke schon einmal für den Hinweis, obwohl ich der Meinung war das der gute Mann bei der Krankenkasse mir gesagt hatte das ich das Geld dann wieder rausbekommen würde.
Ist ja eine nette Sache, dann werde ich das mit der Einschätzung sein lassen und dann lieber den minimal Beitrag bezahlen und später nachbezahlen ...
extro ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.04.2005, 18:21   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Mar 2005
uwelix macht alles soweit korrekt

Vergiss es!


Zitat:
Zitat von extro
...obwohl ich der Meinung war das der gute Mann bei der Krankenkasse mir gesagt hatte das ich das Geld dann wieder rausbekommen würde ...
Vergiss es!

Was nicht schriftlich vereinbart ist, weiß nach ein paar Monaten oder Jahren von den Versicherungsfuzzis keiner mehr...

Uwe

P.S. siehe dazu auch diese beiden Diskussionen:
http://www.krankenkasse.de/article.p.../03/31/1036242
http://www.krankenkasse.de/article.p.../03/15/1037214

Geändert von uwelix (12.04.2005 um 18:25 Uhr).
uwelix ist offline   Mit Zitat antworten
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