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Ich habe meinen Betriebsrat (Bin Hauptberuflich Fabrikarbeiter) gefragt, der meinte, das müsse der Betrieb nicht unbedingt wissen.
Nur wenn es Körperlich belastbare Arbeiten sind, die übermüdung oder dadurch entstehend auffällige verspätungen, unkonzentriertheiten entstehen, sollte der Betrieb es wissen, und darf u.a. es untersagen, bzw ein Wörtchen mitreden.
Lieber es erst den Betriebsrat beichten, dann siehst Du schon was kommen könnte.
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