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Alt 07.04.2005, 19:22   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Apr 2005
susiii macht alles soweit korrekt
Question

gründung nebengewerbe während elternzeit - minijob 400,-- auch dann noch möglich?????


hallo,
ich befinde mich zur zeit in erziehungsurlaub und arbeite ab und zu für die firma, bei der ich ja immer noch angestellt bin, im rahmen des 400,-- - minijobs.
ich hätte hier und da die möglichkeit, auch für andere personen/firmen tätig zu werden (bereich schreibarbeiten und programmierung) und würde deshalb gerne ein nebengewerbe anmelden.
- während des erziehungsurlaubes bin ich ja kostenlos bei meiner krankenkasse versichert. ist das auch dann noch der fall, wenn ich ein gewerbe anmelde (meiner meinung nach ja, wenn der gewinn einen betrag X nicht übersteigt)?
- wäre es auch dann noch möglich, die arbeiten für die firma weiterhin auf basis des 400,-- - minijobs abzurechnen oder müsste das dann zwingend über das gewerbe laufen?
also, ich habe in den FAQ´s und anderen beiträgen gelesen, kann aber darin keine antworten zu meiner persönlichen situation finden.
bin für jede hilfe dankbar!
viele grüße,
susi
susiii ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 08.04.2005, 00:43   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von wildmieze
 
Registriert seit: Dec 2003
wildmieze ist auf einem guten Weg
zur krankenkassenproblematik hatten wir schon einige threads ..
... du dürftest in gewerbe und minijob zusammen nur 400 euro verdienen, sonst ist es für die krankenkasse kein nebenerwerb mehr .. wie du das nun genau aufteilst müßte eigentlich egal sein .. wenn du allerdings keinen minijob mehr hast und alles über das gewerbe laufen läßt, sinkt die verdienstgrenze auf 345 euro .. die angaben kommen von meiner krankenkasse und beziehen sich auf die familienversicherung, von daher ohne gewähr .. und ob der erziehungsurlaub irgendwas ändert, weis ich auch nicht .. ruf am besten einfach mal bei deiner krankenkasse an und frag

was mir spontan auffällt - ist es tatsächlich möglich, in der firma, in der man angestellt ist, gleichzeitig einen 400-euro-job zu haben ..? oder geht das nur in solchen sonderfällen wie eben der erziehungsurlaub? *kratzamkopp*
wildmieze ist offline   Mit Zitat antworten
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