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10.04.2005, 14:25
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Verspätete Gewerbeanmeldung - Bußgeld
Hallo,
ich hab nun mein Gewerbe, deutlich verspätet, angemeldet. Grund war Unwissenheit. Ich mach neben des Studium einige Programmiertätigkeiten, ich lag aber (gewollte) immer unter 7000 Euro (kein Verlust des Kindergeldes, keine Lohnsteuerabgabe, etc.). Ich dachte, dass ich deshalb kein Gewerbe anmelden muss.
Nun gut, nun hab ich eins angemeldet und den Start des Gewerbes zurückdatiert, insgesamt ca. 1 1/2 Jahre. Aus dem Bekanntenkreis ist mir ein ähnlicher Fall bekannt, dort wurde ein Bußgeld nur 30 Euro verlangt.
Nun hab ich aber einen Zettel zur "Anhörung" geschickt bekommen, dort sind folgende Angaben zu machen:
1. Angaben zur Person (Pflicht): ...
2. Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen (freiwillig)
- Beruf
- Monatseinkommen
- Unterhaltspflichtig gegenüber ...
- Besondere Belastungen
3. Zur Sache (also die verspätete Anmeldung, freiwillig)
- Ich möchte mich äußern / nicht äußern
- Ich gebe die Tat zu / Ich bestreite die Tat, weil ich ...
Meine Frage nun:
Würdet ihr die freiwilligen Angaben ausfüllen? Oder leer lassen?
Wenn ausfüllen, würden ihr dann auf die Lage (Unwissenheit, Umsatz nur um 6000 Euro, keine Abgabe > dachte, dass ich Rechnungen ohne Gewerbe stellen kann...) eingehen?
Vielleicht gibt es hier ja einige, die damit schon Erfahrungen gemacht haben!? Über die Suche konnte ich leider nichts finden hier im Forum.
Vielen Dank für eure Tipps,
TimJim
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11.04.2005, 14:53
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2001
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Naja das ist ne heikle Sache sowas, weil im Normalfall weiß man nicht wie die Leute gelaunt sind die das bearbeiten, sie könne es zu Deinem Vorteil aber auch zum Nachteil auslegen. Wenn Du da jetzt etwas hinschreibst legen die das vieleicht so aus, dass Du da noch tiefer im Sumpf stehst ...
Ich weiß ja nicht ob Du ne Rechtsschutz hast, da würde ich mir eine Beratung holen bzw. ich persönlich würde mich da mit meinem Anwalt absprechen, wie man sich nun verhält.
Aber ich denke wenn Du nichts hinschreibst, dann wird das wo das klügste sein. Ich hab es vieleicht überlesen, aber kam das Anhörungsdingens vom Finanzamt oder Ordnungsamt/Landratsamt. Wenn es vom Gewerbeamt bzw. dem Ordnungsamt kommt wirst Du wo noch mit Post vom Finanzamt rechnen müssen. Dann ist noch die Frage ob Du die Rechnungen mit Märchensteuer ausgegestellt hast oder ohne und Du solltest den Unterschied zwischen Umsatz und Gewinn kennen, denn für Dein Jahreseinkommen auf ist der Gewinn entscheidend. Also ich würde mich da wirklich vom Profi beraten lassen!
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11.04.2005, 18:42
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Der Zettel zur Anhörung kam vom Ordnungsamt. Das vom Finanzamt auch noch was kommt ist klar, die wollen natürlich wissen, was ich so in dieser Zeit eingenommen habe. Den Standardfragebogen bzgl. Gewerbeanmeldung hab ich schon vom Finanzamt bekommen. Für eine richtige Beratung hab ich kein Geld, das steht auch in keinem Verhältnis zu meinen Einnahmen. Ist halt eh nur ein kleiner "Nebenverdienst". Allerdings hab ich einen Kontakt zu einem Steuerberater, von dem ich mir ein paar Infos kostenlos geben kann.
Das mit Umsatz/Gewinn ist natürlich klar. Was bei mir Gewinn ist, weiß ich noch nicht, da muss ich die Ausgaben noch gegenrechnen. Aber am Umsatz erkennt man ja schon, dass nicht viel bei rumkommt... 
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23.04.2005, 11:57
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Also ich hatte zu beiden Punkten nun doch eine Minimalantwort geschrieben, so dass klar wurde, dass es unbeabsichtigt war. Darauf hin hab ich einen Bußgeldbescheid von 35 Euro bekommen. Damit bin ich sehr zufrieden und hab auch damit gerechnet.
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