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18.04.2005, 19:08
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2005
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Bei Ebay handeln - Gewerbe anmelden?
Hallo erstmal.. folgende Situation:
als ich bei E-bay USA ein T-shirt gekauft habe, hat mich der Verkäufer gefragt ob ich für ihn in Ebay Deutschland seine Ware einstellen könnte, da er sah, dass ich Deutscher bin und er keinerlei deutsche Sprachkenntnisse hat.
Die "Arbeit" sähe wie folgt aus: Ich würde einfach die Artikel einstellen über meinen Ebay-Account wie ich gerade Zeit und Lust habe. Wenn die Artikel ersteigert werden, treibe ich ganz normal das Geld ein und gebe dem Händler bescheid, dass er das Shirt losschickt an die Addresse des Auktionsgewinners. Wenn dann genügend Shirts zusammen gekommen sind, überweise ich dem Händler das Geld und kassiere hierbei einen gewissen Prozentsatz Provision dafür, dass ich die Artikel eingestellt habe.
meine Frage lautet nun: muss ich für diese Art der Tätigkeit ein Gewerbe anmelden? Wenn ja, würde sich das für mich überhaupt rentieren, denn es kämen dann doch sicherlich enorme steuerliche Belastungen auf mich zu, die bei vielleicht 50- 100 Euro Umsatz im Monat das Ganze nicht sehr lohnenswert gestalten würden... Zudem bin ich gerade Zivildienstleistender. Hätte das irgendwelche Auswirkungen auf meine Steuerklasse oder irgendwelche Bezüge? Ich stehe wirklich recht Ahnungslos da, weil ich mit diesen Themen noch nie zu tun hatte, ich bin ja auch erst 19. Ich hoffe deshalb auf klärende Antworten. Vielen dank schonmal!
Gruß, Marcel
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18.04.2005, 19:36
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Niederbayern
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Du willst mit der Absicht bei Ebay Geschäfte treiben, dass Du Gewinne erzielst - also benötigst Du ein Gewerbe.
Lies Dir dazu die Sticky-Threads zur Gewerbeanmeldung, Selbständigkeit, etc. hier im TraumStart und im Traum-Projekt-Portal durch.
Es sollte ALLES geklärt werden und wenn dann noch Fragen auftauchen, gibt es noch die gute alte SUCHE.
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18.04.2005, 19:50
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Stuttgart
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irgendwie kommt mir der Text bekannt vor....
@Antragsteller Viel Glück wünsche ich dir falls es klappen sollte
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Liebe Grüße Felix
"Es gibt keine Probleme nur Herausforderungen."
Good Old Europe
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18.04.2005, 20:46
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Felix999
irgendwie kommt mir der Text bekannt vor....

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hmmm, keine Ahnung woher... 
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Hello again!
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18.04.2005, 23:12
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#6
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Guest
Registriert seit: Feb 2004
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Mal nur so ne Frage: Was ist, wenn er sich kein Gewerbe und so ... anmeldet?
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19.04.2005, 00:01
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Dene
Mal nur so ne Frage: Was ist, wenn er sich kein Gewerbe und so ... anmeldet?
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Mal wieder so eine Dene-Frage! Völlig uninteressant und im Zweifel durch simples Nachdenken herauszufinden.
Aber ich will mal nicht so sein:
Meldet man kein Gewerbe an, wird automatisch ein Strafverfahren eingeleitet. Bei diesem sitzen dann ca. 120 Richter in einem geschlossenen Raum und fällen in mehreren Wahlgängen ein Urteil. Sind sich die Richter einig, verbrennen sie trockenes Stroh im Ofen, sodass heller Rauch aufsteigt, ansonsten wird nasses Stroh verbrannt mit der Folge, dass schwarzer Rauch aufsteigt. Hundertausende von Pilgern stehen vor dem Gerichtssaal und warten auf das Ergebnis, damit sie wissen, ob sie selbst ihr Gewerbe auch anmelden müssen.
Ebenfalls ausgeführt wird dieses Verfahren, wenn man sich eine Honda zulegt und diese mit nicht angemeldetem Tuning-Zubehör ausstattet. Ganz nebenbei: der Papst wird auch auf diese Weise gewählt.
In irgendeinem weit entfernten Land ist das aber dann anders geregelt: Meldet man ein Gewerbe nicht an und die zuständige Behörde bekommt Wind davon, gibt es ein saftiges Bußgeld - eben genauso wie bei dem nicht angemeldeten Tuning-Blödsinn bei einem Honda... 
__________________
Hello again!
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19.04.2005, 00:27
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Sind sich die Richter einig, verbrennen sie trockenes Stroh im Ofen, sodass heller Rauch aufsteigt, ansonsten wird nasses Stroh verbrannt mit der Folge, dass schwarzer Rauch aufsteigt.
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Mh ... bist Du da sicher, sag mal?  Mir war so, als werde vielmehr zunächst der beklagenswerte Beklagte verbrannt, und im Falle des Aufsteigens weißen Rauchs hätte er dann eben kein Gewerbe anmelden müssen - bei schwarzem Rauch jedoch ... oh je ...
Ah, und: Wird auf diese Weise denn auch entschieden, ob man einen Fantasienamen führen darf ...? 
__________________
♥
~ ...! ~
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19.04.2005, 00:32
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#9
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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osterhas wird diese "Honda-weißer-Rauch-versus-schwarzer-Rauch" - Diskussion nicht verstehen
ansonsten: 117 - nicht 120 - Richter sind es, und für den schwarzen Rauch wird etwas Pech beigemischt 
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19.04.2005, 07:43
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von hezen
Ah, und: Wird auf diese Weise denn auch entschieden, ob man einen Fantasienamen führen darf ...? 
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 Stimmt! Danke für den Hinweis...
__________________
Hello again!
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