Hallo,
leider konnte ich keine Antwort auf meine Fragen hier finden. Folgendes: Meine arbeitslose Freundin hat vor ca. 1/2 Jahr Nebengewerbe angemeldet (sie hat einen Onlineshop) und hat es der Anstalt für Arbeit verschwiegen. Seitdem ich das weiß mache ich mir aber Sorgen um sie. Nun hat sie mir gesagt, dass sie Ihre Steuererklärung machen muss und da muss sie ja auch angeben, dass sie Arbeitslosengeld bezieht.
1.Wird das Finanzamt dem Arbeitsamt bescheid geben, dass sie Nebengewerbe angemeldet hat oder haben die vom Finanzamt generell keine Verbindung zum Arbeitsamt?
2. Wie würde das Arbeitsamt vorgehen, wenn meine Freundin hingehen und sagen würde, dass sie das mit dem Gewerbe verschwiegen hat und es nun aber gerne anmelden möchte? Sie verdient unter 160 Euro im Monat, also müsste sie das Arb.losengeld ja weiter bekommen,oder?
3. Wenn sie Ihre Steuererklärung nicht abgibt wird sie doch irgendwann geschätzt.......nach was für Zahlen richtet sich das Finanzamt bei der Schätzung?
Ich hoffe, mir kann jemand ein paar Fragen beantworten, das wäre ganz wichtig! Vielen Dank!
