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23.04.2005, 13:11
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Dresden
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Frage zum Wohngeld bei Selbstständigkeit.
Hallo,
ich möchte demnächst umziehen und Wohngeld beantragen, da die Einnahmen meiner ein-mann Ich-AG noch nich soooo toll sind. Wird nun der Existenzründerzuschuß als Einnahmen angerechnet? Und was muss ich sonst noch beachten.
Danke schon mal. tronix
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24.04.2005, 10:40
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#2
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo,
die Frage würde mich auch interessieren. Gibt es da schon neue Informationen ?
Viele Grüße,
Visionsurfer
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24.04.2005, 11:14
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Einnahmen?
Was wird denn genau gesagt bei der Beantragung von Wohngeld? "Einnahmen" oder "Einkünfte und Bezüge" dürfen einen bestimmten Betrag nicht übersteigen oder welche Beträge sind maßgebend?
Zu den Einkünften gehört dieser nicht. Der Existenzgründerzuschuss ist jedoch steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG und somit zählt er zu den Bezügen und wird daher angerechnet. Aber wie gesagt nur wenn Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Betrag nicht übersteigen dürfen.
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24.04.2005, 11:32
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Ich nochmal
Hab' gerade mal meine Datenbank bemüht und das Wohngeldgesetz herausgesucht. Maßgebend ist das Familieneinkommen, wobei der Existenzgründerzuschuss nicht mitzählt. § 3 Nr. 2 EStG ist nicht in dem Katalog von steuerfreien Einnahmen aufgeführt, die bei der Berechnung des Familieneinkommens angerechnet werden.
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24.04.2005, 15:58
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo,
kann mir jemand erklären was das jetzt genau im Klartext heißt ?
Wenn man ICH AG gefördert ist, hat man dann noch Anspruch auf Wohngeld und wenn ja in welcher Höhe ?
Viele Grüße,
Visionsurfer
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24.04.2005, 16:12
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wohngeldgesetz
Eins schon mal vorweg. Ich habe genau soviel Ahnung wie du vom Wohngeldgesetz. Wenn ich mir dies aber so anschaue kann man deine Frage pauschal nicht beantworten, weil die Höhe des Wohngeldes vom Monatseinkommen abhängig ist. Die Berechnung vom Monatseinkommen ist glaube ich ein bisschen komplizierter, zumal von diesem pauschal irgendwelche Abzüge für Einkommensteuer und andere Dinge in Betracht kommen. Die Höhe richtet sich nach den Anlagen im Gesetz. Zudem wird die Miete und die Fläche der Wohnung mit einbezogen. Weiter kann ich dir da auch nicht helfen.
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25.04.2005, 10:49
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo zusammen, ich habe auch eine Ich-AG und bekomme Wohngeld. Mir wurde es beim Wohnungsamt so erklärt dass die Förderung nicht berücksichtigt werden kann da das Geld für Versicherungen (KV, RV) eingeplant wird und es eh kaum, wenn überhaupt, was übrigbleibt.
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25.04.2005, 12:04
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#8
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Dresden
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Danke für die guten Tipps. Ich war nun beim Amt und hab mich persönlich erkundigt um Gewissheit zu bekommen. Die ICH AG Förderung wird definitiv NICHT mit all Einnahme für das Wohngeld angerechnet!
Also auch wenn sich alle immer beklagen, ich bin manchmal ganz überrascht wie großzügig unser netter kleiner Staat doch ist
MfG
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25.04.2005, 12:14
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#9
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo,
vielen Dank für die Infos. Wo muss man da hin, wenn man da etwas beantragen will ? Wohl nicht zum Arbeitsamt, oder ?
Was sollte man am besten gleich für Unterlagen dabei haben, damit das nicht noch unnötig lange dauert ?
Kann mir jemand eventuell ein paar Zahlen nennen, was man dort eventuell erwarten kann ? Redet man da über 100 € oder sogar viel mehr oder oder ? Wie lange kann man solches Wohngeld beziehen.
Ich will einen freiberuflichen Mitarbeiter beschäftigen. Der hat eine ICH-AG gegründet und soll dann auf freiberuflicher Basis für uns arbeiten. Versuche ihn noch ein bisschen auf die Sprünge zu helfen um ihn noch mit Infos zu versorgen wo er eventuell noch zusätzliche Unterstützung bekommen kann. Weil die ICH-AG reicht ja wirklich gerade mal für Versicherung usw.
Würde mich freuen, wenn vielleicht noch der eine oder andere etwas aus der Praxis erzählen kann.
Viele Grüße,
Visionsurfer
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25.04.2005, 21:05
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Dresden
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Hallo visionsurfer,
die Wohngeldstelle findest du normalerweise im Rathaus der Gemeinde oder Stadt. Da gibt es dann einen Bogen zum ausfüllen für dich und einen für den Vermieter.
Das Wohngeld an sich wird aus einigen Daten errechnet, auschlaggebend sind zum Beispiel ob das Haus (in dem die Wohnung ist) vor oder nach 1991 gebaut wurde und natürlich wieviel Einkommen (bei ICH-AG: Was bei der Gewinn/Verlustrechnung übrig bleibt) man monatlich hat.
Einfach mal da hingehen und nachfragen, mir wurde gleich ein zu erwartendes Wohngeld ausgerrechnet. (deutlich mehr als 100 Euro!)
Ich hoffe ich konnte helfen. MfG
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26.04.2005, 09:34
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#11
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo,
vielen Dank für die Infos. Werde ich auf jedne Fall mal weiterverfolgen.
Also der Vermieter muss dann auch einen Bogen ausfüllen ? Ist natürlich ein bisschen doof, weil er sich dann eventuell sein Teil denken kann oder Angst hat er bekommt nicht richtig seine Miete usw. usw. ?
Viele Grüße,
Visionsurfer
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26.04.2005, 09:36
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#12
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2005
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Hallo,
da fällt mir noch was ein zum Thema Gewinn/Verlustrechnung. Was ist wenn du die ICH-AG gerade erst gegründet hast. Da kann man ja zur Gewinn und Verlustrechnung noch nicht viel sagen.
Viele Grüße,
Visionsurfer
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29.04.2005, 11:02
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Jun 2004
Ort: Dresden
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Du musst ja zur Gründung der Ich-AG auch eine geschätzte Gewinn-/Verlustrechnung vorbereiten. Nimm einfach diese und frage im Zweifelsfall einfach nochmal bei deiner Wohngelstelle nach.
MfG
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29.04.2005, 12:04
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#14
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TP-Supporter
Registriert seit: Apr 2005
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Hi,
ne ich musste nichts bei der Gründung der ICH-AG zeigen, bzw. vorbereiten.
Bei mir ging das total Problemlos. War eine Sache von 5 Minuten. Wobei ich das wohl auch ziemlich glaubhaft rübergebracht habe und ja auch wirklich eine Firma gegründet habe und nicht wie viele andere, einfach nur schnell das Geld abkassieren wollen.
Viele Grüße,
Visionsurfer
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