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25.04.2005, 20:31
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Mar 2005
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kleingewerbe steuer einreichung?!
Moin moin!
Zitat:
Ausnahme: Umsatzsteuerbfreiung bei Kleinunternehmern.
Vorsteuer, nennt man Umsatzsteuer die mann selbst für Güter bezahlt hat. (verausgabte Umsatzsteuer)
Umsatzsteuer, nennt man die von Kunden geforderte Umsatzsteuer. (vereinahmte Umsatzsteuer)
Jeden Monat muss man eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, hier muss man selber die fällige Umsatzsteuervorauszahlung ausrechnen und angeben - diese muss spätestens am 10. des Folgemonats beim Finanzamt eingegangen sein.
Die rechtzeitige Einsendung der Voranmeldung entbindet nicht von der Pflicht die Umsatzsteuer bis zum 10. zu überweisen!
Ausnahme: Dauerfristverlängerung, wer eine solche Dauerfristverlänerung eingereicht hat, muss die Voranmeldung und Vorauszahlung bis max. 1Monat nach dem Voranmeldungszeitraum erledigt haben.
Bitte postet nicht wie wild wegen der 1Monatigen Umsatzsteuervorauszahlung, Ich hab vom Finanzamt schriftlich das "Neueinsteiger" jetzt bundesweit jeden Monat ihre Umsatzsteuervoranmeldung abgeben müssen, ab dem 2. Jahr kann sich dies dann abhängig vom Umsatz im 1. Jahr ändern.
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Das heißst allso das ich alls Kleingewerbe betreibender nichts beim Finanzamt einreichen muss oder sehe ich das falsch?
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25.04.2005, 23:04
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Als Kleinunternehmer hast Du nichts mit Steuer am Hut, brauchst also keine Voranmeldung zu machen und darfst dann natürlich auf Deinen Rechnungen auch keine MwSt ausweisen
Gruß
Bart
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26.04.2005, 08:33
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Als Kleinunternehmer hast Du nichts mit Steuer am Hut, brauchst also keine Voranmeldung zu machen und darfst dann natürlich auf Deinen Rechnungen auch keine MwSt ausweisen
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Ausnahme sind die ersten 2 Jahre nach Gewerbeanmeldung. Hier muss man USt-Voranmeldungen abgeben, obwohl nichts bei rumkommt an Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
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26.04.2005, 08:38
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Ausnahme sind die ersten 2 Jahre nach Gewerbeanmeldung. Hier muss man USt-Voranmeldungen abgeben, obwohl nichts bei rumkommt an Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
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Ein Kleinunternehmer braucht wie gesagt keine USt-Voranmeldungen abgeben, auch die ersten 2 Jahre nicht.
Gruß
Bart
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26.04.2005, 17:17
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2005
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das hab ich doch eben schonmal gelesen ;-)
Bart222 hat Recht. Kleinunternehmer, die nach der Regelung des § 19 Abs. 1 UStG nicht der Steuererhebung für Umsätze i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG unterliegen (Lieferungen, sonstige Leistungen, nicht aber innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhr), brauchen keine Voranmeldungen abzugeben. Sie haben lediglich in dem Formular der Umsatzsteuer-Jahreserklärung die Gesamtumsätze des Erklärungsjahres und des Vorjahres anzugeben.
Frechdachs
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26.04.2005, 17:27
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Auch hier nochmal zur Richtigstellung:
Ihr habt Recht. Hab' da was verwechselt.
Sofern der Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 2 UStG optiert und auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und die Grenzen zur monatlichen Voranmeldung unterschritten werden muss er trotzdem innerhalb der ersten 2 Jahre nach Gewerbeanmeldung monatlich USt-Voranmeldungen abgeben. So war das zumindest noch vor einem Jahr.
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26.04.2005, 17:34
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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hier auch mal ein guter Link:
http://ratgeber-e-lancer.de/
Dort werden auch viele weitere Fragen beantwortet.
Gruß
Bart
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