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Alt 04.05.2005, 09:51   #1
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ICH-AG und private Einnahmen ...


Hallo zusammen!

Kann mir jemand sagen wieviel ich als ICH-AGler nebenher privat verdienen darf (pro Monat oder pro Jahr) damit es da keine Probleme gibt hinsichtlich des Bezugs vom Existenzgründungszuschuss?!

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Alt 04.05.2005, 17:36   #2
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Auch hier die Frage:

Was ist denn maßgebend für die Gewährung des Existenzgründerzuschuss?
Dürfen die eigenen Einkünfte und Bezüge eine bestimmte Grenze nicht überschreiten oder das Gesamteinkommen oder weiß der Henker was es da noch so gibt?

Kenne mich mit dem Existenzgründerzuschuss nicht aus deshalb die Frage
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Alt 04.05.2005, 17:45   #3
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Alles muss man selber machen

Das Einkommen darf nicht mehr 25.000,- € betragen für die Gewährung eines Existenzgründerzuschuss

Ich denke mal, dass dieser Begriff an das Einkommensteuergesetz angelehnt ist und somit kann man dir pauschal keine Auskunft geben, weil der Sachverhalt nichts hergibt.

Kleiner Hinweis - Begriff "Einkommen":

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
+ Einkünfte aus Gewerbebetrieb
+ Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
+ Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
+ Einkünfte aus Kapitalvermögen
+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
+ Sonstige Einkünfte
= Summe der Einkünfte
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Altersentlastungsbetrag
- Freibetrag für Land- und Forstwirte
= Gesamtbetrag der Einkünfte
- Sonderausgaben
- außergewöhnliche Belastungen
- Verlustabzug
= Einkommen

Kleiner Tipp noch: Du kannst dir ja deinen letzten Steuerbescheid anschauen. Dort wird sicherlich irgendwo der Begriff Einkommen auftauchen und dann kannst du ja in etwa abschätzen wieviel Luft bis zum Betrag von 25.000,- € vorhanden ist.
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Geändert von Sven (04.05.2005 um 17:48 Uhr).
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Alt 04.05.2005, 17:48   #4
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danke erstmal
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Alt 04.05.2005, 17:52   #5
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Registriert seit: Jan 2003
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sagt dazu:
Zitat:
[...] Das Arbeitseinkommen der Ich-AG (inklusive Mitarbeiter) darf dabei insgesamt jährlich 25.000 Euro Gewinn nicht übersteigen. [...] Arbeitseinkommen ist gemäß § 15 SGB IV der nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.

Mit einbezogen wird auch das Arbeitsentgelt i.S. § 14 SGB IV, also alle laufenden und einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung.

Einnahmen aus Kapitalanlagen bzw. Firmenaltersrente gelten nicht als Arbeitseinkommen bzw. Arbeitsentgelt.
__________________


~ ...! ~
hezen ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.05.2005, 18:42   #6
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Zitat:
[...] Das Arbeitseinkommen der Ich-AG (inklusive Mitarbeiter) darf dabei insgesamt jährlich 25.000 Euro Gewinn nicht übersteigen. [...] Arbeitseinkommen ist gemäß § 15 SGB IV der nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit.
OK, dann stimmt die oben genannte Berechnung des Einkommens und der Tipp natürlich nicht.
__________________
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2005, 16:19   #7
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Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
Jo danke euch. Bevor ich jetzt nen neuen Thread starte, dahcte ich haue ich folgende Frage noch hier dazu:

Wann muss ich meinen Antrag auf den Existenzgründungszuschuss (ICH-AG) eigentlich spät. verlängern (also fürs 2te Jahr)? Gilt die Verlängerung mit Beantragung der "Verlängerungs - Unterlagen" ?
__________________
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