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also zunächst gibt es keine einmann-gbr. dein parnter kann demnach nur als einzelperson eure geschäfte weiterführen. in der regel vereinbart man im gesellschafter-vertrag den ausstieg eines gesellschafters. hierfür sind fristen von 6 monaten gänig. falls ihr keine vereinbarung im gesellschaftervertrag habt, wovon ich jetzt mal ausgehe, was ja eigentlich fatal ist... weil so entstehen dann durchaus echte probleme. nun gut. dann greifen gesetzliche bedingungen, die ich aber aus dem stehgreif nicht vorliegen habe. steht aber im BGB!
finally, die gbr wird so oder so aufgelöst.
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