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Zitat von ratze
Als Privatperson darfst du keine Rechnungen für erbrachte Leistungen ausstellen.
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Das ist nicht ganz korrekt, denn ein Gewerbe betreibt nur derjenige, der
dauerhaft eine selbständige Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht ausübt. Insofern kann man sicherlich für eine einzige Tätigkeit auch als Privatmann eine Rechnung ausstellen. Angehörige freier Berufe dürfen ja auch Rechnungen schreiben, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben.
Für die geplante Tätigkeit von chris ist ein Gewerbe aber erforderlich...