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29.05.2005, 15:13
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#1
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Ich steh' grade auf der Leitung: MwSt + Gewinn
Hallo zusammen!
Also ich blick grade nicht durch ... ich hoffe ihr könnt mir auf die Sprünge helfen.
Ich kaufe einen PC beim Grosshändler für 500 EUR zuzügl. Mwst. ein.
Ich möchte 50 EUR Gewinn draufschlagen. Der Endpreis für meinen Kunden ist dann 550 EUR inkl. Mwst.
16% von 500 EUR sind 80 EUR.
16% von 550 EUR sind 88 EUR.
Das heißt, ich mache keinen Gewinn von +50 EUR sondern nur einen Gewinn von +42 EUR ... oder? Muss man dann immer mehr als 16% auf den EK draufschlagen um Gewinn zu machen ??
Ich blicke da grade echt nicht durch .. ich hoffe ihr könnt mich erleuchten
danke vorab
__________________
0ô
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29.05.2005, 15:44
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Mar 2002
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Du rechnest etwas falsch 
Du mußt von dem Nettopreis ausgehen, nach deinen Angaben ohne nachzurechnen wäre das 420€ netto Einkauf + 50€ Gewinn sind 470€ netto Verkaufspreis.
Auf diesen 470€ schlägst du dann die 16% MwSt auf. 
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29.05.2005, 19:59
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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In dem Beispiel stand aber ein Einkaufspreis 500 € zzgl. USt. Also ein Nettoeinkaufspreis i.H.v. 500 €.
Demnach wären das:
500 € + 50 € = 550 € + 88 € (16 % USt) = 638 €
=> 50 € Gewinn
Demnach wäre der Endpreis 638 €
Würde der Endpreis 550 € betragen müsstest Du die USt mit 16/116 herausrechnen, so dass diese 75,86 € und letztlich einen Ertrag von 474,14 € ergibt. Bei einem Einkaufspreis von Netto 500 € würde sich also ein Verlust ergeben.
Bei solchen Rechenproblemen empfiehlt es sich immer eine halbe Stunde Pause zu nehmen um den Kopf wieder frei zu bekommen und um später einen klaren Gedanken zu fassen.
Hier mal ein paar Grundlagen zum USt-System
Geändert von Sven (05.01.2008 um 15:15 Uhr).
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29.05.2005, 23:00
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#4
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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Um da keine Fehler zu machen, wie würdet ihr mir am sinnvollsten vorschlagen in Zukunft den Endpreis zu berechnen?
Ich möchte aber berücksichtigen, dass ich 16% vom Kaufpreis von meinem Großhändler ja wieder zurückbekomme ....
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0ô
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30.05.2005, 12:48
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Demnach wären das:
500 € + 50 € = 550 € + 88 € (16 % USt) = 638 €
=> 50 € Gewinn
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und wo bleiben die 8 € [88 € Umsatzsteuer - 80 € Vorsteuer] Umsatzsteuer, die ans FA gezahlt werden?
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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30.05.2005, 14:08
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Zitat von knud
und wo bleiben die 8 € [88 € Umsatzsteuer - 80 € Vorsteuer] Umsatzsteuer, die ans FA gezahlt werden?
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Nirgends  Die Umsatzsteuer und Vorsteuer verhält sich bei Erstattung/Zahlung ans Finanzamt Gewinnneutral. Bei Gewinnermittlern nach § 4(3) EStG ergibt sich lediglich eine Gewinn/Verlussverschiebung über zwei Jahre. Die Berechnung ist also ok so wie sie oben steht.
Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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30.05.2005, 15:29
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Dec 2003
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Zitat:
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Zitat von screamfine
Um da keine Fehler zu machen, wie würdet ihr mir am sinnvollsten vorschlagen in Zukunft den Endpreis zu berechnen?
Ich möchte aber berücksichtigen, dass ich 16% vom Kaufpreis von meinem Großhändler ja wieder zurückbekomme ....
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.. mein vorschlag: immer mit den netto-preisen rechnen .. schau, was du verdienen willst, und dann rechne so, wie es hier vorgemacht wurde (und dann vielleicht noch passend etwas auf- oder abrunden)  .. die 16%, die du vom FA wiederbekommst, lässt du aus der rechnung einfach raus, sonst vertust du dich - siehe dein erstes beispiel: von den 550 euro VK müßtest du 75,86 ans FA zahlen und wärst am ende im minus, oder wenn du es genauer haben willst:
- 580 Einkauf inkl. VST
+ 550 Verkauf inkl. UST
- 75,86 UST ans FA
+ 80 VST vom FA
-------------------
- 25,86 "gewinn"
.. und da du genau das gleiche ergebnis erzielst, wenn du einfach mit den netto-werten rechnest, lass bei der gewinnermittlung ust/vst einfach weg^^
gruß
mieze, die mal wieder hofft, keinen mist erzählt zu haben 
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30.05.2005, 16:08
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#8
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TP-Supporter
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
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OK .... danke für die Postings.... ich versuch's jetzt nochmal.... hier ein Beispiel:
Ich kaufe für 500 EUR (netto) ein, schlage meinen Gewinn drauf (z.B. 100 EUR) und rechne dann auf diese Summe die Mwst (x 1.16).
also: 500 EUR + 100 EUR = 600 EUR. 600 EUR x 1.16 = 696 EUR.
Ich verkaufes es dem Kunden für 696 EUR (inkl. Mwst.) und mache einen Gewinn von 100 EUR.
Ist das korrekt und richtig so ???

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0ô
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30.05.2005, 23:04
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Richtig
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01.06.2005, 17:41
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#10
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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Zitat:
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Zitat von Epic
Nirgends  Die Umsatzsteuer und Vorsteuer verhält sich bei Erstattung/Zahlung ans Finanzamt Gewinnneutral.
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das heist, die zahlung/erstattung der Umsatzsteuer werden in der EÜR gar nicht erfasst?
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wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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01.06.2005, 18:48
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#11
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ knud: Natürlich muss die USt bzw. VSt erfasst werden.
Mal ganz grundlegende Dinge zur Gewinnermittlung und der Buchungen.
Man bucht in sogenannten Kontenkreisen. Die Bestandskonten und Privatkonten bilden dabei einen Kontenkreis und die Erfolgskonten einen Kontenkreis. Ich gehe mal davon aus, dass diese Kontenbezeichnungen klar sind. Eine Gewinnauswirkung kann sich dabei nur ergeben, wenn unterschiedliche Kontenkreise angesprochen werden:
Kreditoren 100
an Bank 100
=> Gewinnauswirkung: 0, da zwei Bestandskonten angesprochen sind
Versicherungsbeiträge 100
an Bank 100
=> Gewinnauswirkung: - 100, da zwei Kontenkreise angesprochen sind (Erfolgskonto und Bestandskonto)
Wareneinkauf 100
Vorsteuer 16
an Bank 116
=> Gewinnauswirkung: - 100, weil Vorsteuer und Bank beides Bestandskonten sind kann daher i.H.v. 16 sich keine Gewinnauswirkung ergeben (keine unterschiedlichen Kontenkreise). Lediglich i.H.v. 100 kann sich eine Gewinnauswirkung ergeben. Somit verhält sich die Vorsteuer gewinnneutral.
Geändert von Sven (01.06.2005 um 18:50 Uhr).
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02.06.2005, 10:59
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#12
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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@saxoflayer. das ist mit ja alles völlig klar. *prollmodus an* ich hatte ja in rechnungswesen ne 1  *prollmodus aus*
wie sich das in der bilanz verhält ist mir klar.
die EÜR spricht grundlegend nur den kontenkreis der erfolgskonten an, keine bestandskonten. das die vorsteuer und umsatzsteuer in der EÜR normal erfasst werden als einnahme bzw. ausgabe, ist mir klar. nur ergibt sich bei mir die frage der erfassung der umsatzsteuer erstattungen bzw. zahlungen vom/ans FA?!
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wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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02.06.2005, 17:50
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#13
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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OK, Grundlagen bei USt im Zusammenhang mit der Gewinnermittlung per EÜR
Die Umsatzsteuer wird - anders als beim Bestandsvergleich (einzelperiodisch gesehen) - nicht erfolgsneutral behandelt.
Bezogen auf den Totalgewinn ergibt sich aber keine Unterschied zum Bestandsvergleich. Im Ergebnis ist die USt auch bei § 4 Abs. 3 EStG erfolgsneutral. Es kommt lediglich zu zeitlichen Verschiebungen der Gewinnauswirkungen. Daher sind anzusetzen:
- vereinnahmte USt-Beträge als Betriebseinnahme
- gezahlte Vorsteuer als Betriebsausgabe
- an das Finanzamt gezahlt USt-Zahllast als Betriebsausgabe
- vom Finanzamt erstatte Vorsteuer(-Überhänge) als Betriebseinnahme.
Zu beachten ist also, dass jeweils im Zu- und Abflussprinzip von USt bzw. VSt eine Gewinnauswirkung eintritt. Per Saldo wird die USt damit ebenfalls erfolgsneutral behandelt.
Bei Privatentnahmen ist die USt jedoch von vorn herein nicht als Betriebsausgabe abziehbar gem. § 12 Nr. 3 EStG und darf den Gewinn daher nicht mindern.
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02.06.2005, 22:53
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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danke.
für privateinlagen bzw. entnahmen möchte das FA aber einen "beleg" sehen, richtig ?
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wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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03.06.2005, 13:57
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Richtig. Das Finanzamt will für alles einen Beleg sehen. Ergibt sich ja auch aus den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GOB).
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