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Alt 12.06.2005, 17:26   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt

kurze frage buchhaltung


ich wollt mal kurz checken ob ich alles richtig gemacht habe

so buchungen mach ich alle über einen belegassistenten ..
ausgaben ; rechnungen aufbewahren ...fertig!
einnahmen.
umsatzabfrage mit meinem konto und alles zusammenrechen
verbuchen als monatsabschluss januar...fertig

ich schreibe keine rechnungen ..nur wenn ein kunde drauf besteht ..
sind nicht ma 10 % dier eine verlagen ..ist doch egal oder...

umsatzvorsteueranmeldung jeweils zum 10. abgeben
( scheisse hab seit januar gewerbe und bis vorgestern nichts abgegeben. jetzt weiss ichs aber )

steuererklärung ..krieg ich noch bescheid ...oder?? ende des jahres


dann nochne frage ..ich hab jetzt für das 1.quartal meine Usva abgegeben..

jetzt hab ich ausgaben z.b für mai vergessen.. kann ich die ohne weiteres jetzt im juni verbuchen...


danke für ne kurze antwort



wünsche allen ein gutes geschäft
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 12.06.2005, 17:40   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von jay_nasty
so buchungen mach ich alle über einen belegassistenten ..
ausgaben ; rechnungen aufbewahren ...fertig!
einnahmen.
umsatzabfrage mit meinem konto und alles zusammenrechen
verbuchen als monatsabschluss januar...fertig
was, wie? deine frage dazu jetzt?

Zitat:
Zitat von jay_nasty
ich schreibe keine rechnungen ..nur wenn ein kunde drauf besteht ..
sind nicht ma 10 % dier eine verlagen ..ist doch egal oder...
wie obs egal ist? meinst du DAS jetzt ernst?

Zitat:
Zitat von jay_nasty
steuererklärung ..krieg ich noch bescheid ...oder?? ende des jahres
bescheid ist gut...

Zitat:
Zitat von jay_nasty
dann nochne frage ..ich hab jetzt für das 1.quartal meine Usva abgegeben..

jetzt hab ich ausgaben z.b für mai vergessen.. kann ich die ohne weiteres jetzt im juni verbuchen...
fürs ganze erste quat? du bist dazu verpflichtet, jeden monat einzeln anzugeben. für vergessene ausgaben must du dem FA eine berichtigung der umsatzsteuervoranmeldung übermitteln.


......
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wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2005, 17:52   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt
jo ich mein das ernst ... jeden monat konto umsatzt abgleichen und mit belegrechner verbuchen
#

wo ist das problem


wieso soll ich rechnungen schreiben
#


alles was ich verkaufe sind elekronische waren

zu 90 % ebay


10% anfragen die ich über meine homepgae einnehmen


alle einnahmen werden doch verbucht wofür für die 90 % rechnungen schreibe

bescheid ist gut ..heisst das da gibts wieder ein datum was ich wissen sollte
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2005, 18:41   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
so buchungen mach ich alle über einen belegassistenten ..
ausgaben ; rechnungen aufbewahren ...fertig!
einnahmen.
umsatzabfrage mit meinem konto und alles zusammenrechen
verbuchen als monatsabschluss januar...fertig
Kannst Du dies vielleicht ein bisschen ausführlicher erläutern?

Zitat:
ich schreibe keine rechnungen ..nur wenn ein kunde drauf besteht ..
sind nicht ma 10 % dier eine verlagen ..ist doch egal oder...
Im Prinzip schon. In deiner eigenen Buchführung musst Du die Rechnungsdurchschriften natürlich vorweisen können.
Außerdem besteht die Pflicht eine Rechnung auszustellen, sofern der Kunde ein Unternehmer ist.

Zitat:
umsatzvorsteueranmeldung jeweils zum 10. abgeben
Nicht unbedingt. Es gibt auch Quartalszahler und Jahreszahler

Zitat:
steuererklärung ..krieg ich noch bescheid ...oder?? ende des jahres
Ist das eine Frage???? wenn ja, was willst Du denn wissen?

Zitat:
jetzt hab ich ausgaben z.b für mai vergessen.. kann ich die ohne weiteres jetzt im juni verbuchen...
Nein, vgl. mal die Ausführungen hier
Ggfs. berichtigte Voranmeldung nachreichen

Bei den nächsten Fragen solltest Du Dir ruhig mehr Zeit nehmen diese zu formulieren ansonsten wirst Du nie eine Antwort bekommen.
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Geändert von Sven (12.06.2005 um 18:43 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2005, 19:08   #5
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Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt
nur eine frage noch



muss ich gfür jede ebay auktion jetzt nachträglich eine rechnung verfassen ??? oder reicht es wenn ich die ebay rechnung ausdrucke ..

und dabei bleibe keine rechnungen zu schreiben es sei denn es besteht jemand drauf
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2005, 19:44   #6
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Benutzerbild von knud
 
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Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
ich habs mir schon gedacht... das du rein gar nichts zwecks rechnungsn bzw. umsatz hast. du solltest deine komplette buchführung mal durchdenken bzw. überarbeiten. du must gegenüber dem FA doch nachweisen können in welcher höhe du was wie wann an wenn verkauft hast.
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knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.06.2005, 20:17   #7
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt
ja da hab ich gedacht weil ja alles über mein konto läuft .das der ausführliche dokumentierte kontoauszug ( artikelnummer steht ja als verwendungszweck ) dafür reicht
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2005, 01:41   #8
TP-Senior
 
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POONS ist auf einem guten Weg
Hi,

also ich schalte mich da auch mal kurz ein:

Wenn das ein richtiges Gewerbe ist, das du angemeldet hast, dann solltest du ein wenig umdenken.

Normalerweise bekommt man vom FA eine Frist bzgl. der USt-VA. Alle Existenzgründer (also Neuanmeldung eines Gewerbes) müssen vorerst monatliche USt-VAs abgeben.

Wenn du also ein Gewerbe hast bist du zwar trotzdem noch nicht verpflichtet Rechnungen an Privatleute zu schreiben, ich vermute allerdings mal eine Einkunftserzielungsabsicht hinter dem Ganzen. Das heißt du verkauft Artikel mit Garantie? Dann solltest du auch wenn es keiner verlangt Rechnungen schreiben.

Dabei gelten alle normalen Rechnungsvorschriften (evtl. Sondervorschriften für Kleinunternehmer).

Bzgl. der ESt solltest du dir schon auch Gedanken machen. Und vor allem behalte dir unbedingt 16% von deinem bisherigen Umsatz zurück. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten d. h. wenn Ende des Jahres bzw. bei dem Jahresabschluss eine Nachzahlung rauskommt musst du diese sofort überweisen.

Eine Stundung o. Ä. ist bei der USt nicht möglich - bedenke das bitte.

Hast du weiter Fragen?
Gruß Florian

P.S. Nichts für ungut aber das ganze hört sich sehr nach Chaos an was du da machst. Gerade ebay Verkäufe geraten immer mehr in Visier der BMF.
POONS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2005, 11:42   #9
TP-Senior
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: 127.0.0.1
jay_nasty macht alles soweit korrekt
ich biete bannerwerbung an

da gibt es keine garantie und das sind immer so kleinbeträge von 1-2 euro ..


dann dachte ich jetzt drucke ich die ebay monatsabrechnungen aus . da stehen die artikelnummern drin ..auf meinen überweisungen auch ..so und gut ist


oder

wenn eine firma einkauft sollte diese eine rechnung verlangen schreib ich halt eine da ändert sich an meinen bilanzen ja nichts
jay_nasty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2005, 12:18   #10
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Registriert seit: Apr 2005
zerwas macht alles soweit korrekt
Müssen Rechnungen nicht mit einer fortlaufenden Nr versehen werden?
zerwas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2005, 13:45   #11
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
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knud ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von zerwas
Müssen Rechnungen nicht mit einer fortlaufenden Nr versehen werden?
ja müssen sie!
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knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.06.2005, 23:40   #12
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POONS ist auf einem guten Weg
Hi again,

also ich wäre mir da nicht 100% sicher ob das im Zweifel vom FA anerkannt wird. Wenn du Rechnungen schreibst dann auf jeden Fall mit laufender Rechn.Nr. - allerdings gibt es da noch viele viele andere Bestimmungen.

Mach halt einfach einen kleinen Wisch wo alle notwendigen Angaben drauf - dann ist die Sache in den trockenen Tüchern.

Oder du machst es per EMail - allerdings dann mit digitaler Signatur.

Gruß Florian
POONS ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2005, 20:07   #13
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
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knud ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von POONS
Mach halt einfach einen kleinen Wisch wo alle notwendigen Angaben drauf
was ist den ein Wisch
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knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2005, 20:17   #14
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zum Thema Rechnung:
Schaut mal in meine Signatur unter Linkliste Steuerrecht, dort gibt es auch eine PDF-Datei zum Thema Rechnung.

MfG
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.06.2005, 10:16   #15
TP-Senior
 
Registriert seit: Aug 2004
Ort: München
POONS ist auf einem guten Weg
...ein Wisch ist ein Zettel oder ein Papier.

Komme aus München und da gibts halt den Ausdruck dafür. "Wisch" ist halt mehr umgangssprachlich.

Gruß Florian
POONS ist offline   Mit Zitat antworten
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