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22.06.2005, 17:17
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Rechnungen von Privat an Unternehmer
Hallo liebe TP-Gemeinde!
Ich habe mal wieder einige kleine Fragen. Ich bin wie immer jedem Helfer Dankbar!
Also man tätigt als Unternehmer eine Auktion bei Ebay von einer Privatperson, die somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wie handhabt man das in der monatlichen Voranmeldung? Nun kann mir diese Person ja keine Rechnung ausstellen und ich bekomme so quasi nur die Netto(?)Rechnung ohne Mwst/Vorsteuer. Muss ich diese nun selbst tragen  oder wie wird das dann gehandhabt? Man verbucht den Betrag für den Artikel als Nettobetrag und/oder schlägt die Mwst. dann zusätzlich noch drauf?
Kann man dann quasi die Kaufabwichlungs-Mail von Ebay als Beleg nehmen?
Versteht ihr meine Frage?
Vielen Dank an alle!
Liebe Grüße Gusi123
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Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E. 
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
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22.06.2005, 17:31
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#2
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also man tätigt als Unternehmer eine Auktion bei Ebay von einer Privatperson, die somit nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
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Richtig
Zitat:
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Nun kann mir diese Person ja keine Rechnung ausstellen und ich bekomme so quasi nur die Netto(?)Rechnung ohne Mwst/Vorsteuer.
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Wieso sollte der Privatmann keine Rechnung schreiben dürfen? Er darf das. Er darf nur keine Umsatzsteuer ausweisen.
Zitat:
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Muss ich diese nun selbst tragen oder wie wird das dann gehandhabt?
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Nein, wo keine Umsatzsteuer anfällt musst Du auch keine Umsatzsteuer zahlen. Da du keine Umsatzsteuer gezahlt hast kannst Du Dir dann natürlich keine Vorsteuer abziehen.
Zitat:
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Man verbucht den Betrag für den Artikel als Nettobetrag und/oder schlägt die Mwst. dann zusätzlich noch drauf?
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Wenn man es denn so bezeichnen möchte verbucht man dies als Nettobetrag, wobei hier netto gleich brutto ist.
Zitat:
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Kann man dann quasi die Kaufabwichlungs-Mail von Ebay als Beleg nehmen?
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Was steht denn da drauf? Der Verkäufer muss doch nur eindeutig identifizierbar sein und sich als Privatperson ausgeben. Dies sollte meiner Meinung nach ausreichen.
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22.06.2005, 17:48
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Hallo und vielen Dank Saxoflyer!
Also brauch ich nur ein Schreibsel z.Bsp. Ebay-Verkaufsabwicklung (oder ist Rechnung direkt vom Verkäufer nötig?) in dem der private Verkäufer mit Anschrift drinnen steht und worum es sich bei der Kaufsache handelt und natürlich um welchen Preis, richtig? Da ich keine Mwst bezahlt habe kann ich keine wiederbekommen, was nun heißt, das dieser Verkauf nirgends in der Voranmeldung auftaucht, nur dann in der EÜR? Hab ich das soweit richtig verstanden oder war das jetzt totaler Müll?
Liebe Grüße Gusi123
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22.06.2005, 18:01
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Also brauch ich nur ein Schreibsel z.Bsp. Ebay-Verkaufsabwicklung (oder ist Rechnung direkt vom Verkäufer nötig?) in dem der private Verkäufer mit Anschrift drinnen steht und worum es sich bei der Kaufsache handelt und natürlich um welchen Preis, richtig?
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Ware und Preis natürlich auch noch, habe ich im vorigen Post vergessen sollte aber wohl selbstverständlich sein.
So genau habe ich mich noch nicht mit den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung befasst. Wenn du ganz sicher sein willst würde ich mir eine Rechnung besorgen. Wobei ich keinen Sinn darin sehe, weil die Rechnung nur für den Vorsteuerabzug maßgebend ist und dieser entfällt ja. Deshalb müsste ein selbst erstellter Zettel meiner Meinung nach ausreichen.
Sollen die Unternehmer mal was dazu sagen, die wissen das besser als ich.
Zitat:
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Da ich keine Mwst bezahlt habe kann ich keine wiederbekommen, was nun heißt, das dieser Verkauf nirgends in der Voranmeldung auftaucht, nur dann in der EÜR?
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Richtig.
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22.06.2005, 18:06
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Danke Saxoflyer,
hast mir wahrlich geholfen  ! Vielleicht meldet sich ja zusätzlich noch der ein oder andere Unternehmer, müßten ja einige anwesend sein  !
Vielen lieben Dank Saxoflyer!
Liebe Grüße Gusi123
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22.06.2005, 19:31
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#6
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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ich habe (als Unternehmer) auch schon gelegentlich von Privatleuten bei ebay gekauft, auch durchaus teure Sachen (Software z.B.)
Nach Absprache mit dem Steuerberater habe ich als Ausgabenbeleg einfach die entsprechende ebay-Bestätigungs-email ausgedruckt und dem Kontoauszug über die Buchung beigeheftet.
In dieser email steht eine genaue Artikel-Beschreibung drin, das ist wichtig!
Name/Anschrift des Verkäufers sind nicht absolut notwendig, da sowieso kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann, sich also auch eine entsprechende Gegenprüfung für das FA erübrigt.
Eine mail-Adresse und der ebay-Nick stehen aber drin, im absoluten Zweifelsfall ist damit auch der Verkäufer identfizierbar.
Dieses Verfahren hat sogar einer äußerst peniblen Steuerprüfung standgehalten 
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22.06.2005, 19:57
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Klasse Thomas, ich danke dir!!
Sowas *wollte ich hören*  So hab ich mir das nach Saxoflyers Antwort auch gedacht und vorhin alles fein ausgedruckt.
Tausend Dank Thomas!!! 
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22.06.2005, 20:21
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#8
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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Hi
Auch bei uns reicht die ebay-Bestätigungs-email aus und das auch bei ca. 2000 Käufe im Jahr bei ebay, fast alles von Privat.
Auf grund der hohen Anzahl der Käufe und das in den einzelnen Käufen mehr wie ein Artikel vorhanden ist, müssen wir auf der Rückseite aufschreiben was wir in der entsprechenden Auktion gekauft haben.
Anfangs hatten wir von der betreffenden Auktion die komplette Seite ausgedruckt, noch nicht mal da gab es Probleme mit unserem Finanzamt. Die wiesen uns nur darauf hin das wenn wir die ebay-Bestätigungs-email ausdrucken eine Menge Papier und Toner sparen.
gruß
Mike
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22.06.2005, 20:31
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#9
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Vielen lieben Dank auch dir Mike!
Na da müßte man mit dieser Art und Weise ja schon auf der sicheren Seite stehen. Klasse, dann werde ich das einfach auch mal so weiter machen.
Vielen lieben Dank nochmals an alle die sich die Mühe gemacht haben und sich meines Problems angenommen haben!
Danke sagt Gusi123
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23.06.2005, 09:06
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2005
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@Gusi123
Geh zu deinen Finanzamt oder rufe an, nur dann bist du 100%-tig auf der sicheren Seite. Unsere Erfahrung die wir gemacht haben ist, dass es fast überall bei denen anders gehandhabt wird.
Sogar hier in Berlin gibt es unterschiede wie und was die sehen wollen.
Einige von uns Gebrauchtwarenhändler (An- und Verkauf) haben Probleme mit dem Finanzamt andere wiederum gar nicht.
Wir sind einfach ca. 1/2 Jahr nach den Beginn unserer selbstständigen Nebentätigkeit zum Finanzamt mit allen Unterlagen hin, erst haben die komisch geguckt und gemeint das die keine Beratende funktion haben, aber dann als die mitbekommen haben das es um Ebay und Differenzbesteuerung geht haben wir sehr gute Hilfe und Tips erhalten.
Mach dir einfach die Mühe und melde dich da.
Gruß
Mike
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27.06.2005, 13:42
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#11
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Wenn man sich nun von dem Privatmann quasi ne Rechnung (halt ohne Mwst.Ausweisung) mit seiner/meiner Adresse, Artikel, Anzahl, Preis etc. ausstellen läßt, dann müßte man doch auf die Ebay-Rechnung (bzw.die Bestätigungs-Mail) verzichten können und alles wäre korrekt, oder?
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27.06.2005, 16:39
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Richtig
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27.06.2005, 20:08
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Jan 2005
Ort: Sauerland
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Zitat:
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Zitat von gusi123
Also man tätigt als Unternehmer eine Auktion bei Ebay von einer Privatperson,
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Verstehe ich das richtig, dass du einen Artikel für eine Privatperson verkaufst, sprich, dass du im eigenen Namen für Dritte verkaufst?
Dann ist das doch wieder so eine Kommissionsgeschichte.
Zitat:
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Nach § 3 Abs. 3 UStG liegen zwei verschiedene Rechtsgeschäfte vor, die umsatzsteuerlich zu würdigen sind
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Bedeutet dies nicht wiederum, dass der Kommissionär gegenüber dem eBay-Kunden auch USt. berechnen muss (und diese auch abführen)?
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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27.06.2005, 21:09
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#14
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Nein, sie hat etwas von einer Privatperson über eBay ersteigert. Im übrigen gibt es bei eBay spezielle Regelungen und kein Kommissionsgeschäft. Bei eBay gilt dann § 3a Abs. 3 UStG bzw. § 3a Abs. 3a UStG und § 3a Abs. 4 Nr. 14 UStG. Dies zu erklären ist jedoch nicht so einfach und gehört hier auch nicht hin.
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28.06.2005, 09:40
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#15
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TP-Member
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
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Danke
Klasse
und wiedermals einen großes Dankeschön an alle die sich für mich viel Mühe gemacht haben, nun ist alles geklärt!
Vielen tausen Dank Eure Gusi! 
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