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28.06.2005, 22:51
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2005
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Student und Gewerbeschein
Hallo liebe Leute,
ich bin durch google auf das Forum gestoßen und hier konnten mir schon die ein- oder andere Frage beantwortet werden.
Ich studiere BWL mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik und bin in einer Agentur als Datenbankspezialist und im Webdevelopment angestellt.
Nun ist es so, dass ich nen recht guten Studenlohn (für mich als Studi) bekomme, allerdings auf etwas mehr als 400 € festgenagelt bin.
Nun würde ich gerne nen Gewerbeschein anmelden, zumal ich noch nebenbei ne Menge Angebote hätte.
Als Rechnungsbetrag würde ich monatlich, je nach Auslastung und Zeit, zwischen 1500 und 1800 € landen.
Auf gar keinen Fall wird mehr verdient.
Nun stell sich mir die Frage,was denn alles an Geldern wegfällt:
- Kindergeld? Sicherlich doch...
- Familienkrankenversicherung? Wieviel wird das wohl dann sein? Bin ja noch student und arbeite für das Geld ca. 15 Stunden / Woche.
Steuern?
- Ich habe was gelesen von Umsatz- und Einkommenssteuern (24000/7' und ein paar zerquetschte) - wie hoch sind die Besteuerungen und die Freibeträge derzeit genau?
Welche Aspekte finanzieller Art habe ich bisher vergessen / unterschlagen?
Unterm Strich denke ich wird sich das schon für mich lohnen, aber ich muß mir nochmal die genauen Zahlen anschauen, wenn ihr mir weitergeholfen habt
Ich habe mir da genau Gedanken gemacht. Ich denke, dass ich mit allden betriebswirtschaftlichen Aspekten (GuV, Einkommenserklärung, BuHa usw) sehr gut zurecht komme, habe da auch etwas erfahrung drin, was ja sehr vorteilhaft sein kann
Soooo, ich hoffe ihr könnt mir schonmal etwas auf die Sprünge helfen.
Ich danke im Vorraus
LG CupraR
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29.06.2005, 10:05
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Hi, und willkommen im TP...
- Kindergeld fällt auf jeden Fall weg.
- Familienkrankenversicherung fällt auch weg. Das sind für dich dann rund 50€ / Monat wenn du dich selbst versichern musst.
Zur Umsatzsteuer kann ich dir nur sagen ab einem Umsatz von 17XXX € bist du verpflichtet Ust zu erheben. Lies mal die ganzen FAQ´s in diesem Forum und deine Fragen werden 100%ig geklärt sein 
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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29.06.2005, 14:18
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo ihrs,
ich muß ja echt sagen - die Seite ist echt bombastisch. Die Informationsflut war gestern abend so dermaßen groß, dass ich einige wesentliche Threads nicht gelesen habe. Nun ist mit einiges klarer und mein Gedanke nen kleinstgewerbe "aufzustellen" fasst relativ starke konturen.
Ich habe mich heute morgen mal daran gemacht und eine grobe Einnahmenkalkulation gemacht.
Bevor ich da anknüpfe wollte ich noch erwähnen: Ich wohne noch bei meinen Eltern, ziehe bald aus und bekomme von denen auch noch Unterstützung. Da mir das Studium wichtig ist liegt dieses natürlich primär an, und mein Gewerbe an zweiter Stelle.
Ich werde zur Gründung keine - wie in der FAQ - großen Anschaffungskosten/Gründungskosten haben wie z.B. PC-Anschaffung, Handys, Notebooks oder Autos
Durch meinen festen Kundenstamm, den ich von Anfang an haben werde, werden ungefähre Einnahmen von 15' Euro / Jahr einfliessen, im Folgejahr wirds genauso aussehen.
Dadurch werde ich ja noch nicht Umsatz- aber Einkommenssteuerpflichtig.
Den Satz habe ich hier ausgerechnet: http://www.steuern-online.de/rechner...005/index.html (Bundesland: Hamburg, Kirchensteuer: Nein, Kinder: 0,0).
Die Krankenvesicherung wird mich monatlich pi mal Daumen 56 € / Monat (BKK Esso) kosten. Das Kindergeld fällt weg.
Unter'm Strich dürfte für mich trotz allem nen guter Gewinn dabei herausspringen.
Eine Frage habe ich dennoch, das habe ich nämlich nicht ganz verstanden:
Ich erstelle ja am Jahresende eine GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Wird am Jahresende der Reingewinn (also Einnahmen - Geschäftsausgaben) Einkommensversteuert oder werden die reinen Einnahmen versteuert ohne den Abzug an Ausgaben (falls in einem Jahr mal nen neuer Rechner fällig wird, Büroeinrichtung usw.?)
Kann ich eigentlich (ich glaub fast kaum) einen Teil meiner neuen WOhnung als Büro mit absetzen bzw. dadurch steuerliche Vorteile geltend machen - Sprich den zu versteuernden Gewinn reduzieren? *g* wäre ja ganz gut eigentlich
Soooo, das wars fürs erste... ich melde mich bestimmt wieder!
Vielen Dank für eure Geduld, ich stöbere mal weiter im Forum
Ciao CupraR 
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29.06.2005, 16:05
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#4
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Master_T2
Kindergeld fällt auf jeden Fall weg.
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????? Bei dem Sachverhalt kann man hier doch gar keine Aussagen zu treffen.
Zitat:
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Dadurch werde ich ja noch nicht Umsatz- aber Einkommenssteuerpflichtig.
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Beides stimmt so nicht. Die Umsatzsteuer betrifft nur die Einnahmen, da sich diese bei der Ausgabenseite Vorsteuer schimpft. Die Umsatzsteuer fällt immer an sofern die Leistungen steuerbar i.S.v. § 1 UStG sind und steuerpflichtig sind. Es sei denn man beantragt die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, die bis zu 17.500,- € greift. Dann wird die Steuer nämlich nicht erhoben. Näheres in der FAQ Kleinunternehmer.
Einkommensteuerlich spielen die Einnahmen überhaupt keine Rolle. Maßgebend ist nämlich der Gewinn, der dann letztlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Einkommensteuer ist erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.680,- € zu zahlen.
Kindergeldmäßig gibt es jedoch Besonderheiten, weil hier Einkünfte und Bezüge diese Grenze von 7.680,- € im Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
Zitat:
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ch erstelle ja am Jahresende eine GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Wird am Jahresende der Reingewinn (also Einnahmen - Geschäftsausgaben) Einkommensversteuert oder werden die reinen Einnahmen versteuert ohne den Abzug an Ausgaben (falls in einem Jahr mal nen neuer Rechner fällig wird, Büroeinrichtung usw.?)
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Einnahmen - Ausgaben = Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Diese fließen in die Berechnugn des zu versteuernden Einkommens, welches dann zu versteuern ist bzw. auch nicht weil unter 7.680,- €.
Zitat:
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Kann ich eigentlich (ich glaub fast kaum) einen Teil meiner neuen WOhnung als Büro mit absetzen bzw. dadurch steuerliche Vorteile geltend machen - Sprich den zu versteuernden Gewinn reduzieren? *g* wäre ja ganz gut eigentlich
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Evtl. als Arbeitszimmer.
Insgesamt glaube ich nicht, dass Du auch nur annähernd die Suchfunktion benutzt hast. Alle Fragen wurden bereits schon mehrfach gestellt und beantwortet.
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29.06.2005, 18:24
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Zitat:
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????? Bei dem Sachverhalt kann man hier doch gar keine Aussagen zu treffen.
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Die Grenze für das Kindergeld liegt doch bei 7XXX € oder so. Wenn er mit einem monatl. Einkommen von 1500€ rechnet, wird er es doch auf gar keinen Fall mehr bekommen...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
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www.web-assistants.de
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29.06.2005, 19:12
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#6
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TP-Member
Registriert seit: Jun 2005
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
????? Bei dem Sachverhalt kann man hier doch gar keine Aussagen zu treffen.
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Ähm doch. Wenn du dir durchliest, was ich als Kalkulation angegeben habe - und diese Werte entsprechen denen, die ich einnehmen werde - wird es kein Kindergeld mehr geben.
Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Beides stimmt so nicht. Die Umsatzsteuer betrifft nur die Einnahmen, da sich diese bei der Ausgabenseite Vorsteuer schimpft. Die Umsatzsteuer fällt immer an sofern die Leistungen steuerbar i.S.v. § 1 UStG sind und steuerpflichtig sind. Es sei denn man beantragt die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG, die bis zu 17.500,- € greift. Dann wird die Steuer nämlich nicht erhoben. Näheres in der FAQ Kleinunternehmer.
Einkommensteuerlich spielen die Einnahmen überhaupt keine Rolle. Maßgebend ist nämlich der Gewinn, der dann letztlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen. Einkommensteuer ist erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 7.680,- € zu zahlen.
Kindergeldmäßig gibt es jedoch Besonderheiten, weil hier Einkünfte und Bezüge diese Grenze von 7.680,- € im Kalenderjahr nicht übersteigen dürfen.
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Okay, ich bin - ohne es zu erwähnen - davon ausgegangen, mich von der Ust befreien zu lassen.
Aber wie gesagt, wird meine Einnahme bei ca. 15' Euro / Jahr liegen, was ja bedeutet, dass ich locker über die 7680 euro hinausschiesse.
Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Einnahmen - Ausgaben = Gewinn = Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Diese fließen in die Berechnugn des zu versteuernden Einkommens, welches dann zu versteuern ist bzw. auch nicht weil unter 7.680,- €.
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Ich frage mich immer, wie du darauf kommst, dass ich unter G=7680 € komme, obwohl ich schrieb, dass ich auf ca. 15' Euro Einnahmen kommen werde.
Ich habe kaum Ausgaben aber konstante Einnahmeströme.
Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Evtl. als Arbeitszimmer.
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Wie wird das gemacht? Anteilig an der Quadratmeterzahl runtergebrochen und anteilig als Ausgaben gerechnet?
Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Insgesamt glaube ich nicht, dass Du auch nur annähernd die Suchfunktion benutzt hast. Alle Fragen wurden bereits schon mehrfach gestellt und beantwortet.
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Wie gesagt habe ich einiges gelesen und bin viiiel schlauer als gestern abend; trotzdem ist dieser Schritt derzeit bei mir im Leben ein riskanter Schritt.
Einen Termin beim Steuerberater habe ich mir heute geben lassen, mit dem spreche ich das alles nochmal durch - nur im Moment gilt für mich, Infos zu sammeln, wie ich das am besten hinkriege.
Also, Summe aus dem ganzen bisher:
- Ich weiß, dass Kindergeld entfällt und die KrankenV zusätzlich kommt
- Ich weiß, dass ich mich Vorsteuerbefreien kann
- Ich weiß, dass ich Einkommenssteuer entrichten müßte
- Ich habe auch verstanden, dass der Reingewinn, also Einnahmen - Geschäftsausgaben, versteuert wird.
Hierzu noch eine Frage:
Wird der Gewinn immer nur am Ende des Jahres versteuert oder muß ich Monat für Monat nen pauschalen, fürmich geschätzten Betrag, an Steuern abführen und am Jahresende wird nochmal genau faufgerechnet?
Vielen Dank schonmal,
CupraR
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30.06.2005, 15:53
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#7
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Ähm doch. Wenn du dir durchliest, was ich als Kalkulation angegeben habe - und diese Werte entsprechen denen, die ich einnehmen werde - wird es kein Kindergeld mehr geben.
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Falsch, maßgebend ist der Gewinn für das Kindergeld und nicht die Einnahmen. Gewinn = Einnahmen - Ausgaben
Wenn die Einnahmen 1500,- € betragen und die Ausgaben meinetwegen 1000,- € im Monat ergeben sich 500,- € mtl. Gewinn.
500,- € * 12 = 6.000,- €
6.000,- € < 7.680,- €
=> Kindergeldanspruch besteht.
Zitat:
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Ich habe kaum Ausgaben aber konstante Einnahmeströme.
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Das wollte ich doch nur wissen. "Wie hoch die Ausgaben sind"; oder habe ich dies in den vorigen Postings überlesen?
Zitat:
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Wie wird das gemacht? Anteilig an der Quadratmeterzahl runtergebrochen und anteilig als Ausgaben gerechnet?
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Schau mal in meine Signatur unter Linkliste des Steuerrechts. Gleich im ersten Beitrag findest Du eine PDF-Datei zum Thema Arbeitszimmer. Dort steht alles drin.
Zitat:
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- Ich weiß, dass Kindergeld entfällt und die KrankenV zusätzlich kommt
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Jetzt nachdem Du gesagt hast, dass die Ausgaben sehr gering sind stimmt die Aussage.
Zitat:
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Ich weiß, dass ich mich Vorsteuerbefreien kann
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Du wirst schon das richtige damit meinen.
Zitat:
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Ich weiß, dass ich Einkommenssteuer entrichten müßte
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Auf den Gewinn
Zitat:
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- Ich habe auch verstanden, dass der Reingewinn, also Einnahmen - Geschäftsausgaben, versteuert wird.
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Richtig
Zitat:
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Wird der Gewinn immer nur am Ende des Jahres versteuert oder muß ich Monat für Monat nen pauschalen, fürmich geschätzten Betrag, an Steuern abführen und am Jahresende wird nochmal genau faufgerechnet?
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Je nachdem was das Finanzamt macht. Prinzipiell musst Du bis zum 31.05. eines jeden Jahres deine Steuererklärung abgeben und daraus resultiert dann eine einmalige Zahlung. Es können bei dieser Veranlagung aber auch vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt werden, die dann am 10.01., 10.03., 10.06. und 10.09. zu entrichten wären. Hierfür würdest Du jedoch einen Bescheid vom Finanzamt erhalten.
Dann mal viel Spass beim Durchlesen der PDF-Datei für das Arbeitszimmer 
Geändert von Sven (30.06.2005 um 17:21 Uhr).
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