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Alt 04.07.2005, 01:25   #1
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RicoD macht alles soweit korrekt

selbständigkeit + anstellung


Hallo Zusammen!
Habe das forum durchsucht und nichts passendes gefunden was mir weiterhilft. Hoffe ihr könnt mir helfen:

Ich bin seit knapp 1 Jahr selbständig und habe nebenher auf 400€-basis für eine große firma gearbeitet.
Habe nun die möglichkeit monatlich MEHR als 400€ bei dieser firma zu machen, kann dies allerdings bei der firma nur auf lohnsteuerkarte, sprich als angestellter machen.

Was ist nun, wenn ich monatlich mit dieser "festanstellung" MEHR verdiene als mit meiner selbständigkeit?
Was heisst das für die Krankenversicherung? Hat das auswirkungen auf meinen Ich-AG zuschuss den ich noch bekomme? Was würde in diesem Fall die BfA dazu sagen? Wer könnte da noch was zu sagen haben?

Und wie verhält sich das ganze in dem Fall, wenn ich WENIGER mit der anstellung als mit der selbständigkeit verdiene? Kann ich mir dann die Krankenversicherungsbeiträge für das angestelltenverhältnis sparen?

Danke schonmal im voraus!
Gruß Rico
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Alt 05.07.2005, 21:37   #2
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RicoD macht alles soweit korrekt
Schade, dass mir niemand helfen konnte bis jetzt!
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Alt 06.07.2005, 16:29   #3
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Sozialversicherungsrecht ist nicht mein Gebiet, sorry. Such mal nach BEBOUP , der könnte Dir evtl. helfen.
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Alt 06.07.2005, 18:17   #4
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Such auch mal in meiner Signatur unter Linkliste Steuerrecht und dann 400 € Job, vielleicht steht da ja auch etwas.
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Alt 11.07.2005, 13:40   #5
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screamfine macht alles soweit korrekt
Die selbe Frage stelle ich mir auch ... bekomme auch den ICH AG Zuschuss ... kann ich dann nen Nebenjob haben, bei dem ich mehr als 400 EUR verdiene? Kann ich generell einen Nebenjob haben, z.Bsp. nen 400 EUR Job???

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Alt 11.07.2005, 17:25   #6
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RicoD macht alles soweit korrekt
Also ein einfacher 400,- € Job ist KEIN Problem!
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Alt 11.07.2005, 18:42   #7
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Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Ich weiß es zwar auch nicht, aber wenn du doch mehr als 400,- Eur verdienst, ist es kein 400,- Eur Job mehr
Sprich, es geht dann in Richtung Teilzeit, also Hauptberuflich. Hier würde ein Anruf bei der KV, RV oder -wo auch immer- sicherlich helfen. So was in der Richtung hatten wir glaube ich auch damals beim Existenzgründerseminar. Also auch mal die IHK fragen.
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Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
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Alt 11.07.2005, 22:11   #8
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Posting Nr. 4 in diesem Thread hilft evtl. auch weiter
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Alt 12.07.2005, 01:52   #9
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RicoD macht alles soweit korrekt
Also wenn ein 400 € Job ÜBER 400 € geht, dann ist es kein 400 € job mehr.

Habe aber, weil es ÜBER 400 € gehen könnte (mein Job) immer noch die gleichen Fragen (siehe oben)!
Der link hat mir leider auch nicht weiter geholfen.

Bei der Krankenkasse hab ich angerufen, und die konnten mir nur zur Krankenversicherungspflicht sagen, dass der Job mit dem höheren Verdienstanteil Krankenversicherungsrelevant ist! Also muss ich in jedem Fall im VORFELD herausfinden, ob ich mehr über das angestelltenverhältnis oder die selbständigkeit verdiene... kann leider theoretisch nur raten... daher zwinge ich mich momentan einfach UNTER den 400 € zu bleiben...

jaja, so ist das in Deutschland: Man will arbeiten und wird durch Bürokratie dran gehindert...
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Alt 12.07.2005, 14:01   #10
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screamfine macht alles soweit korrekt
Also, habe jetzt die offizielle Auskunft von der Arbeitsagentur:

es ist grundsätzlich möglich neben der Selbstständigkeit einen Nebenjob auszuüben. Natürlich sollte die
Hauptzeit ihrer Selbstständigkeit gehören und sie müssen darauf achten, dass das Nebeneinkommen mit angerechnet
wird. Das heißt, sie dürfen die 25.000E (netto-Jahresgewinn) nicht überschreiten (Ne+Selbstst.)


Damit ist wohl alles geklärt.
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