Ich hatte ja vor ein paar Wochen einige Fragen zum Thema Gewerbeeröffnung gehabt. Daher bin ich heute mal beim örtlichen Finanzamt vorbeispaziert um mal anzufragen, was ich denn jetzt so zu tun habe und welche Zettel ich alle brauche (Zitat Kumpel: "Die beraten dich da auch ganz toll, die Leute da!"). Dort habe ich einen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" bekommen und obwohl ich mich noch extra blöde gestellt habe, gabs so gut wie keine Beratung. Die gute Dame meinte, wenn ich "Programmierung" machen will, sei das ja eine selbstständige Tätigkeit und da soll ich halt einfach das Formular ausfüllen und wiederbringen.
Das Formular verrät, dass "selbstständig" ein Synonym zu "freiberuflich" ist, was Programmierung genausowenig ist wie "Internetprogrammierung". Das Formular ist aber auch auf gewerbliche Tätigkeiten bezogen, allerdings muss man da ja Angaben zum Unternehmen machen, was es aber noch nicht gibt.
Ich schließe daraus, dass ich an der falschen Stelle war und erstmal ein Formblatt zur "Gewerbe-Anmeldung" (GewA 1) brauche und das, was ich vom Finanzamt bekommen habe dieses Formular ist, was man dann automatisch bekommt.
Seh ich das soweit erstmal richtig? Und vermute ich auch richtig, dass ich das Gewerbe-Anmeldungsformular beim Bürgeramt bekomme?
Wo ich schon mal beim Fragen bin: Wenn ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehme, dann bin ich doch ein "Unternehmer, der nur steuerfreie Umsätze ausführt, die zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug führen". Da muss ich dann auf dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" eine Begründung ankreuzen, wenn ich eine Umsatzsteueridetifikationsnummer will. Da trifft aber keine auf mich zu. Heißt das, dass ich keine UstIdNr brauche/bekomme und diese daher auch auf Rechnungen nicht angeben muss?
Wäre nett, wenn flotte Antworten bekomme, auch gern nur auf Teilfragen. Danke schonmal im Voraus
