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05.07.2005, 12:51
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Einzelunternehmung <> GbR
Hallo zusammen,
ich habe mal eine kleine Frage, habe bei meiner
Suche noch keine Antwort gefunden
Ich bin seit einiger Zeit Kleinunternehmer und würde gerne in naher
Zukunft mit jemanden zusätzlich noch eine GbR in der gleichen Branche gründen. Meine Einzelunternehmung möchte ich nicht abmelden, sondern soll nebenbei weiter geführt werden. Als Kleinunternehmer hatte ich bisher ja nichts mit Umsatzsteuer am Hut.
Jetzt meine Frage:
Die GbR wird doch als komplette Neugründung angesehen und
die GbR bekommt doch eine neue Steuernummer zugewiesen?!
Für die GbR möchten wir Umsatzsteuer ausweisen. Das sollte
doch gehen, obwohl ich bereits Kleinunternehmer bin?
Danke für die Hilfe!
Tini
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05.07.2005, 15:59
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
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Zitat:
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Zitat von Tini
Die GbR wird doch als komplette Neugründung angesehen und
die GbR bekommt doch eine neue Steuernummer zugewiesen?!
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jup, die gbr bekommt eine eigene steuernummer.
Zitat:
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Zitat von Tini
Für die GbR möchten wir Umsatzsteuer ausweisen. Das sollte
doch gehen, obwohl ich bereits Kleinunternehmer bin?
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jup, geht auch 
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
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05.07.2005, 16:09
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Welche gewerblichen Zwecke verfolgen denn die beiden Unternehmen?
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05.07.2005, 22:14
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Hallo.
Ich bin jetzt ein wenig irritiert. Heute habe ich mein Gewerbe angemeldet. Der freundlichen Beamtin im Ordnungsamt habe ich erklärt, ich (und mein Freund) möchten eine GbR gründen. Das Formular, welches ich zuhause ausgefüllt hatte, hat sie fast unverändert angenommen. Nur bei einem Punkt: Auf meinem Gewerbeschein steht jetzt bei "Anzahl der geschäftsführenden Gesellschafter" null - obwohl ich zwei eingetragen hatte.
Auf meine Frage hin, ob dass denn so richtig sei, hat sie gemeint, da die GbR nicht ins Handelsregister eingetragen wird, brauchen die Gesellschafter nicht extra angegeben werden. Die GbR kann ja auch durch ein formlosen Gesellschaftsvertrag gegründet werden.
Wie soll denn nun das Finanzamt wissen, dass wir eine GbR gründen?
Ich habe der Beamtin zwar die Daten vom 2. Gesellschafter aufgeschrieben - bin mir aber sicher, dass sie die Daten gar nicht in den Computer eingetippt hat.
Werde morgen oder übermorgen so oder so noch zum Ordnungsamt (einer anderen Stadt) mit meinem Freund gehen, wenn er die Anmeldung abgibt. Und mir da mal noch eine zweite Meinung einholen.
Achja, wie ist es denn mit den Grenzen für die Steuern, Kindergeld, Umsatzsteuerbefreiung etc.
Können die Gewinne / Umsätze etc. nun auf die Gesellschafter aufgeteilt werden, oder nicht? ( Da hat mir die Beamtin u.U. auch etwas vom Pferd erzählt  )
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06.07.2005, 07:16
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Hallo,
danke für die Antworten
Also dann geht das ohne Probleme, schön.
@VMueller
ein wenig komisch ist das schon. Irgendwo sollte doch vermerkt
werden, dass es sich um eine GbR handelt?! Auch für das Finanzamt,
weil ja die GbR nur eine Steuernummer bekommt und nicht jeder
Gesellschafter.
Tini
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06.07.2005, 16:27
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Welche gewerblichen Zwecke verfolgen denn die beiden Unternehmen?
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Meine Frage bleibt immer noch unbeantwortet. Wundert Euch nachher nicht wenn gleich am Anfang die Betriebsprüfung vor der Tür steht. Bitte genau die Tätigkeit beschreiben.
Im übrigen solltet ihr euch noch einmal anschauen was ihr dort überhaupt angemeldet habt. Die Anzahl der Geschäftsführer ist im Endeffekt egal aber irgendwo werdet ihr "GbR" eingetragen haben. Eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung wird übrigens von der Gemeindeverwaltung an das Finanzamt geschickt woraufhin Ihr dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt bekommt.
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06.07.2005, 17:27
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#7
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2005
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Also es ist unglaublich.
Wie oben beschrieben, habe ich ja ein Gewerbeformular schon zuhause ausgefüllt. Dieses hatte ich von der Homepage meiner Gemeinde. Aber nun merke ich, dass das Formular vom Gewerbeschein. z.T. abweicht (wichtige Kommentare fehlten). So konnte ich das gar nicht alles richtig ausfüllen - und die Beamtin hat da den Rest gemacht.
Auf jedenfall war ich heute mit meinem Freund beim Ordnungsamt der anderen Stadt. Obwohl ich meinen Gewerbeschein vorgelegt hatte, und die neue Beamtin auch zu 100% verstanden hatte, wie die GbR aussehen sollte: hat sie a) für mich ein neues Gewerbe angemeldet, sodass ich wieder 26 euro bezahlen sollte b) den Sitz der GbR in der anderen Stadt (und nicht bei mir zuhause angemeldet) c) wollte sie ein polizeiliches Führungszeugniss haben, weil viel mit Hardware geschmuggelt wird (Kosten 13 Euro).
Sie hat mir aber erklärt, dass bei meinem Gewerbeschein noch Fehler sind.
Nun soll ich mit meinem Freund zu meiner Gemeinde gehen, und dort soll er das Gewerbe anmelden.
Es ist wirklich interessant, wie die Beamtinnen die Schuld sich gegenseitig zuweisen....
Also ich bin gespannt auf morgen 
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06.07.2005, 18:25
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#8
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Meine Frage bleibt immer noch unbeantwortet. Wundert Euch nachher nicht wenn gleich am Anfang die Betriebsprüfung vor der Tür steht. Bitte genau die Tätigkeit beschreiben.
Im übrigen solltet ihr euch noch einmal anschauen was ihr dort überhaupt angemeldet habt. Die Anzahl der Geschäftsführer ist im Endeffekt egal aber irgendwo werdet ihr "GbR" eingetragen haben. Eine Durchschrift der Gewerbeanmeldung wird übrigens von der Gemeindeverwaltung an das Finanzamt geschickt woraufhin Ihr dann einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zugeschickt bekommt.
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Hallo,
Verstehe nicht so ganz was Du meinst. Ich habe doch bereits schon ein Gewerbe angemeldet und das neue Gewerbe mit meinem Partner zusammen ist in der gleichen Branche, also die Tätigkeit werden wir von meinem Gewerbeschein übernehmen und dort hatte ich mit meinem Tätigkeitsfeld null Proleme und habe da natürlich alles genau beschrieben. Noch habe ich ja gar nicht die GbR angemeldet, wird wohl nächste Woche geschehen
Tini
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06.07.2005, 18:52
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#9
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Du hast geschrieben, dass Du ein Einzelunternehmer derzeit betreibst und Dich jetzt mit einem Bekannten zusätzlich eine GbR gründest. Dies ist auch möglich. Bei dem Sachverhalt könnte es sich aber aufgrund Deiner Gesellschafterstellung und Deines Einzelunternehmen um eine Organschaft oder um eine Betriebsaufspaltung handeln.
Ich denke mal, dass dies nicht der Fall ist. Zum Ausdruck wollte ich damit nur bringen, dass knud nicht vorschnell sagen soll, dass das ohne weiteres möglich ist ohne den Sachverhalt zu kennen. Steuerrechtlich hätte dies nämlich ganz banale Auswirkungen.
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06.07.2005, 19:21
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#10
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TP-Member
Registriert seit: Apr 2004
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
Du hast geschrieben, dass Du ein Einzelunternehmer derzeit betreibst und Dich jetzt mit einem Bekannten zusätzlich eine GbR gründest. Dies ist auch möglich. Bei dem Sachverhalt könnte es sich aber aufgrund Deiner Gesellschafterstellung und Deines Einzelunternehmen um eine Organschaft oder um eine Betriebsaufspaltung handeln.
Ich denke mal, dass dies nicht der Fall ist. Zum Ausdruck wollte ich damit nur bringen, dass knud nicht vorschnell sagen soll, dass das ohne weiteres möglich ist ohne den Sachverhalt zu kennen. Steuerrechtlich hätte dies nämlich ganz banale Auswirkungen.
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danke für die Info!
Das soll alles getrennt laufen und eine sich nicht um eine Organschaft oder um eine Betriebsaufspaltung handeln.
Tini
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24.07.2005, 21:38
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#11
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von knud
jup, die gbr bekommt eine eigene steuernummer.
jup, geht auch 
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Hallo,
lt. diesem Thread geht das nicht, also bei einem Gewerbe Kleinunternehmer
beim anderen nicht.
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ehrere+gewerbe
Was nun aber richtig ist, kann ich auch nicht sagen
Bart
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25.07.2005, 12:19
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#12
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ Bart222
Das musst Du mir jetzt aber mal erklären! Seit wann ist ein Einzelunternehmen eine GbR?
Der Thread hat nichts mit diesem zu tun.
MfG
Sven
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25.07.2005, 13:27
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#13
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TP-Senior
Registriert seit: Oct 2003
Ort: Hannover
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Zitat:
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Zitat von Saxoflyer
@ Bart222
Das musst Du mir jetzt aber mal erklären! Seit wann ist ein Einzelunternehmen eine GbR?
Der Thread hat nichts mit diesem zu tun.
MfG
Sven
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sorry, hatte mich falsch ausgedrückt, ich meinte wenn jemand ein Einzelunternehmen hat und zusätzlich noch eine GbR gründet, was hier gefragt wurde
Bart
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06.08.2005, 09:38
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#14
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TP-Newbie
Registriert seit: Aug 2005
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Zitat:
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Zitat von Tini
Hallo zusammen,
ich habe mal eine kleine Frage, habe bei meiner
Suche noch keine Antwort gefunden
Ich bin seit einiger Zeit Kleinunternehmer und würde gerne in naher
Zukunft mit jemanden zusätzlich noch eine GbR in der gleichen Branche gründen. Meine Einzelunternehmung möchte ich nicht abmelden, sondern soll nebenbei weiter geführt werden. Als Kleinunternehmer hatte ich bisher ja nichts mit Umsatzsteuer am Hut.
Jetzt meine Frage:
Die GbR wird doch als komplette Neugründung angesehen und
die GbR bekommt doch eine neue Steuernummer zugewiesen?!
Für die GbR möchten wir Umsatzsteuer ausweisen. Das sollte
doch gehen, obwohl ich bereits Kleinunternehmer bin?
Danke für die Hilfe!
Tini
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Moin, moin zusammen,
ich bin neu hier und erstmal ein freundliches Hallo an alle
Ich habe mich angemeldet, weil bei mir der Fall wie bei Tini genau
so liegt.
Ich habe bereits ein Einzelunternehmen und bin Kleinunternehmer, weise
alse keine MwSt auf meinen Rechnungen aus. Im Herbst möchte ich
mit einer Bekannten nun zusätzlich noch eine GbR in der gleichen Branche gründen (Neugründung, wirtschaftlicher Zweck).
Wenn ich das richtig sehe, dann bekommt die GbR vom Finanzamt eine eigene Steuernummer und wir könnten dann für die GbR auch MwST ausweisen und
auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Mein derzeitiges Gewerbe möchte ich aber erstmal beibehalten und nicht gleich abmelden.
Sehe ich das so richtig?
Danke für einen Tipp und schönes WE an alle!
Tina
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06.08.2005, 10:48
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#15
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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@ Tina33
Prinzipiell ist das so richtig.
Es sei denn es handelt sich um diverse steuerliche Rechtsgebilde wie z.B. eine Betriebsaufspaltung oder Organschaft. Wobei dann unmittelbare geschäftliche Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen bestehen müssen in Form der Verpachtung von wesentlichen Betriebsgrundlagen oder ähnlichem.
Wird aber wohl nicht der Fall sein.
MfG
Sven
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