power-box.de
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 05.07.2005, 19:03   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt

Geschäftskonto-Zinsen


Ich hab mal wieder ein kleines Frägelchen....

Wenn ich mit meinem Geschäftskonto Zinsen einnehme, wie muß ich dir dann verbuchen? Also sind die Steuerpflichtig oder nicht und gelten sie als Geschäftseinnahmen und müssen mit auf der Voranmeldung als solche deklariert sein? Oder wie wird sowas gehandhabt?

Schonmal im voraus an alle helfenden Schreiberlinge ein großes Dankeschön! Ich bin wie immer über jede Antwort erfreut und Dankbar!!

Gruß Gusi123
__________________
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 05.07.2005, 19:36   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
An sich sind Zinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einige Einkunftsarten beinhalten jedoch eine sogenannte Subsidiaritätsklausel. Diese besagt, dass wenn diese Einnahmen vorwiegend einer anderen Einkunftsart zuzuordnen sind dieser auch zuzurechnen sind.
Hier handelt es sich bei dem Gewerbe um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Das Geschäftskonto steht also unmittelbar im Zusammenhang mit diesem und daher stellen die Zinsen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.
Sie fallen also nicht unter die Einkünfte aus Kapitalvermögen, so dass kein Sparerfreibetrag und auch kein Werbungskosten-Pauschbetrag berücksichtigt werden können. Nur die unmittelbaren Ausgaben im Zusammenhang mit dem Konto können geltend gemacht werden, sofern diese nachgewiesen werden können.
Hinsichtlich der buchungstechnischen Behandlung bei der EÜR gilt § 11 EStG auch weiterhin. Hierbei muss aber gezielt getrennt werden zwischen Einkommensverwendung und Einkommensentstehung. Einkommensverwendung ist der tatsächliche Geldzufluss, während die Einkommensentstehung der Tag ist, an dem man wirtschaftlich über das Geld verfügen kann. Im Klartext heißt das: man kann wirtschaftlich bereits am 31.12. über das Geld verfügen obwohl man erst am 05.01. die Zinsen gutschreiben lässt. Entscheidend ist jedoch die Einkommensentstehung, der Zeitpunkt in dem das Geld in den Machtbereich gelangt ist und man wirtschaftlich darüber verfügen kann.
In den Voranmeldungen hat dies nichts zu suchen, weil Zinsen nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. Es liegen nämlich steuerfreie Bankdienstleistungen vor.

Labalabasülz; lange Rede kurzer Sinn: Betriebseinnahme im Unternehmen in Höhe der Zinsen am 31.12. buchen
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2005, 20:24   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt

Danke!!!


Was soll ich sagen ... Saxoflyer

...vielen Dank für deine Mühe und Deine schnelle Antwort...da bleibt mir nix außer DANKE! zu sagen!!!

Liebe Grüße von Gusi
__________________
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2005, 13:47   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
öm... ich muss da jetzt nochmal nachhaken.
die zinsen brauchen doch nicht erst am ende des jahre gebucht werden. in der regel bekommt man ja eine vierteljährige abrechnung, wo im fall der fälle die zinsen auf dem konto gutgeschrieben werden. also doch auch dann buchen.

zinsen sind steuerfreie bankdienstleistungen... ja. wie wäre es mit der erfassung dieser größe in Zeile 25 Bzw. Punkt 48 unter "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" in der umsatzsteuervoranmeldung ?
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2005, 17:49   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
die zinsen brauchen doch nicht erst am ende des jahre gebucht werden.
Nein, die Zinsen werden mit Wertstellung gebucht und dies ist meist die letzte Woche im Jahr.

Zitat:
in der regel bekommt man ja eine vierteljährige abrechnung, wo im fall der fälle die zinsen auf dem konto gutgeschrieben werden. also doch auch dann buchen.
Wenn es denn so wäre. Bei einem normalen Sparbuch kenne ich dies jedoch nicht. Du meinst Stückzinsen, oder?

Zitat:
zinsen sind steuerfreie bankdienstleistungen... ja. wie wäre es mit der erfassung dieser größe in Zeile 25 Bzw. Punkt 48 unter "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" in der umsatzsteuervoranmeldung ?
Huch, was habe ich mir denn bei meinem vorigen Posting gedacht. Jaja, stimmt natürlich.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2005, 21:14   #6
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2005
hi77 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Nein, die Zinsen werden mit Wertstellung gebucht und dies ist meist die letzte Woche im Jahr.

Wenn es denn so wäre. Bei einem normalen Sparbuch kenne ich dies jedoch nicht. Du meinst Stückzinsen, oder?
Das geschieht immer Quartalsweise. Hast Du kein Konto mit Guthabenverzinsung?

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Huch, was habe ich mir denn bei meinem vorigen Posting gedacht. Jaja, stimmt natürlich.
Glaube ich nicht. Oder betreibt Gusi123 eine Bank?
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2005, 22:00   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Das geschieht immer Quartalsweise. Hast Du kein Konto mit Guthabenverzinsung?
Ich bin Privatmann. Ich weiß zwar, dass es diese Konten gibt. Ich selbst besitze so etwas aber nicht. Ich denke auch nicht, dass dies der Regelfall ist bei Privatleuten. Da bin ich aber kein Fachmann.

Zitat:
Glaube ich nicht. Oder betreibt Gusi123 eine Bank?
Mir kommt das auch komisch vor. Der Wortlaut des § 4 Nr. 8 UStG ist sehr irreführend auf den ersten Blick. Wahrscheinlich habe ich auch zu vorschnell geantwortet, weil ich vor kurzem ein bisschen Geld über ein Jahr angelegt habe und ganz unten gelesen habe "Umsatzsteuerfreier Finanzumsatz". Ich werde mich mal ein bisschen schlaulesen
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2005, 22:15   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2005
hi77 ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Ich bin Privatmann. Ich weiß zwar, dass es diese Konten gibt. Ich selbst besitze so etwas aber nicht. Ich denke auch nicht, dass dies der Regelfall ist bei Privatleuten. Da bin ich aber kein Fachmann.
Da gibt es keinerlei Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskonto. Bei meinem privaten Netbank-Konto bekomme ich jedes Quartal die Zinsgutschrift.

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Mir kommt das auch komisch vor. Der Wortlaut des § 4 Nr. 8 UStG ist sehr irreführend auf den ersten Blick. Wahrscheinlich habe ich auch zu vorschnell geantwortet, weil ich vor kurzem ein bisschen Geld über ein Jahr angelegt habe und ganz unten gelesen habe "Umsatzsteuerfreier Finanzumsatz". Ich werde mich mal ein bisschen schlaulesen
Das passiert dir in letzter Zeit häufiger, vielleicht lernst du etwas daraus.
hi77 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2005, 22:56   #9
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
a gibt es keinerlei Unterschied zwischen Privat- und Geschäftskonto. Bei meinem privaten Netbank-Konto bekomme ich jedes Quartal die Zinsgutschrift.
Mmh! Dann wären es Stückzinsen, die im Wertstellungszeitpunkt zu erfassen sind. Wie schon gesagt: der Wertstellungszeitpunkt ist maßgebend

Zitat:
Das passiert dir in letzter Zeit häufiger, vielleicht lernst du etwas daraus.
Ja, ich brauch' Urlaub und dieser wurde schon bewilligt. Juhu

Nein, der § 4 Nr. 8 UStG bezieht sich nur auf Banken und somit entfällt auch der Eintrag in der Umsatzsteuervoranmeldung.
Ich bin jedoch noch am überlegen, warum die Hingabe von Geld an die Bank in Form von Geld auf dem Sparbuch nicht als sonstige Leistung angesehen werden kann. Das Entgelt der Bank wären dann die Zinsen. Irgendwo wird es aber am Leistungsaustausch mangeln, denke ich. Ich bin nur noch am suchen warum. Leider gibt die blaue Reihe hier nicht allzuviel her.

Die Voraussetzungen eines Leistungsaustausches sind:
- zwei Beteiligte
- der eine Beteiligte erbringt eine umsatzsteuerliche Leistung
- der andere erbringt eine Gegenleistung im umsatzsteuerlichen Sinn
- Leistung und Gegenleistung sind wirtschaftlich miteinander verknüpft.

Beteiligte: Kunde und Bank
erbrachte Leistung: Bereitstellung von Geld zur freien Verwendung
Gegenleistung: Zinsen
wirtschaftliche Verknüpfung "Do-ut-des": eine Erwartungshaltung auf Gegenleistung ist ausreichend (Stichwort Trinkgeld)

Demnach liegt eine steuerbare sonstige Leistung vor. Dies kann jedoch nicht stimmen.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2005, 01:30   #10
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt
ach herje...ihr macht mich immer ganz wuschig ... ...

also ich habe auch so eine Quartalsgutschrift am 30.6. bekommen...ein paar Cent ... und habe das nun nicht mit in der Voranmeldung, weil ich dachte (nicht wußte ), das es umsatzsteuerfrei ist ...

- muß ich nun quasi eine berichtigte neue Voranmeldung senden, in der die paar Cent in Zeile 25/48 stehen? -----laut § 4 Nr. 8 UStG von Saxoflyer ja wohl nicht?! .... Wie halten denn die anderen Geschäftsleute das hier so?

@hi77: wäre ja schön wenn ich ne Bank betreiben würde...dann hätte ich wohl schon mehr Ahnung von der Materie

Eure Gusi123
__________________
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2005, 13:59   #11
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
So, jetzt endgültig. Habe mich jetzt mal bei Fachleuten schlau gemacht.

Es liegt hier eine steuerbare Leistung vor, nämlich eine sonstige Leistung in Form der Geldüberlassung wie ich in meinem vorigen Posting beschrieben habe. Der Leistungaustausch ist gegeben. Es gibt keine Sonderregelung, so dass ein Leistungsaustausch wie beschrieben gegeben ist. Die Zinsen sind jedoch gem. § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei. Demnach sind sie auch in der Voranmeldung einzutragen.
In der Praxis wird dies jedoch nicht gemacht, weil es keine steuerlichen Auswirkungen hat. Es ist lediglich eine nachrichtliche Angabe, dass nicht optiert wurde. Eine berichtigte Voranmeldung brauchst Du somit nicht einreichen. Die Zinsen müssen jedoch in der EÜR mit dem Wertstellungstermin gebucht werden.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2005, 15:03   #12
TP-Member
 
Registriert seit: Feb 2005
Ort: PB
gusi123 macht alles soweit korrekt
DANKE Saxoflyer, ich bin dir wirklich super dankbar für die Mühe, die du dir gemacht hast- und natürlich auch von allen anderen hier!!
Dann weiß ich nun Bescheid und kann das auch gleich vormerken!

1000Dank!

Dankende Grüße an alle von Gusi123
__________________
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt! A.E.
...nur hier wäre es gut, etwas mehr Wissen zu haben
gusi123 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2005, 19:25   #13
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
saxo.. ist doch klar das die zinsen mit wertstellung gebucht werden. es gibt halt auch geschäftskonten, die zinsen quartalsweise zahlen. damit wäre die buchung dann ja auch nicht am jahresende zu erledigen.

die zinsen landen bei mir schon immer in der umsatzsteuervoranmeldung. bisher wars ja auch so richtig... und auch weiterhin
__________________
wenn der Staat ein Unternehmen wäre, würde niemand mit ihm Geschäfte machen
knud ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2005, 19:55   #14
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Dann muss ich aber irgendetwas falsch gemacht haben. Mein Spaßbuch bei der Bank mit dem Fragezeichen schreibt die Zinsen jährlich gut. Soweit ich weiß ist dies bei der VoBa auch so.
Naja mal nachfragen, ob man den Vertrag umstellen kann.

Pah, da schleppt man die Millionen zu den Banken hin und dann kommt so etwas.
Dummheit schützt vor Schaden nicht, so'n Mist

Ich schrieb ja auch vorher, dass dies mit Wertstellung zu buchen ist, jedoch bin ich von jährlichen Zinsgutschriften ausgegangen und demnach die Aussage, dass man es am Ende buchen sollte.
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2005, 01:16   #15
TP-Newbie
 
Registriert seit: Jul 2005
Sachti macht alles soweit korrekt
Ich habe ein Tagesgeldkonto bei dem erfolgt die Zinsgutschrift sogar monatlich .
Sachti ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Geschäftskonto-Zinsen Geschäftskonto-Zinsen
« Kleinsthandel - Brauche Hilfe !!! | Firmennamen ändern »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:05 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50