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Alt 07.07.2005, 10:37   #1
TP-Junior
 
Registriert seit: Jun 2005
skysurfer78 macht alles soweit korrekt

Fragen über Fragen


Hallo, ich bin es mal wieder mit einem Haufen von Fragen, hoffentlich blickt da wer durch

1. Aktuell habe ich ein Gewerbe "angemeldet", dazu habe ich die Gewerbeanmeldung losgeschickt, die darauf folgende Rechnung von 20,00€ überwiesen. Zum Start des Gewerbes reicht das bisher aber noch nicht aus, oder? Wie geht es den nu weiter?

2. Mein 1. Gewerbe wollte ich eigentlich als Kleingewerbe anmelden, da ich nicht davon ausgehe, über die 17K € Grenze zu kommen. Allerdings hatte ich bis dato noch nicht die Möglichkeit dazu, dies irgendwo anzugeben. Wird da nicht noch eine Art Fragebogen vom Gewerbeamt verschickt, wo ich sowas angeben kann?

3. Da ich mich in der letzten Zeit mit der Suche nach einer sinnvollen Idee zu einer Selbstständigkeit beschäftigt habe, hat dies auch meine Freundin mit angesteckt und wir haben zusammen eine 2. Idee entwickelt, wozu wir nun ein zweites Gewerbe anmelden wollen. Nun ist meine Frage, ob wir nicht 2 getrennte Gewerbe anmelden können (ein Gewerbe Sie, das andere ich, mit jeweils aufgeteiltem Dienstleistungsangebot) und diese dann zur GbR zusammen schließen. Ich möchte ungern in 2 Gewerben privat haftbar sein und als GbR ist man das doch dann nicht, oder? Oder gibt´s eine andere Möglichkeit dazu?

So, erstmal ist das alles was mir einfällt, wird bestimmt noch was kommen, danke schonmal.

EDIT:

Eins wäre da noch zu Punkt 3:

Da dieses aufwendiger wird, möchte ich wenigstens etwas Sicherheit haben, das die Dienstleistung Kunden findet. Ist es nun möglich, das ich als Testlauf meinetwegen 100 Kunden anschreiben und meine Dienstleistung anbeite?? Wenn der Kunde dann die Leistung in Anspruch nehmen möchte, geht das doch gar nicht, weil kein Gewerbe angemeldet ist, oder??

Geändert von skysurfer78 (07.07.2005 um 11:24 Uhr).
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Alt 07.07.2005, 12:17   #2
TP-Senior
 
Benutzerbild von knud
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: Oranienburg
knud ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von skysurfer78
1. Aktuell habe ich ein Gewerbe "angemeldet", dazu habe ich die Gewerbeanmeldung losgeschickt, die darauf folgende Rechnung von 20,00€ überwiesen. Zum Start des Gewerbes reicht das bisher aber noch nicht aus, oder? Wie geht es den nu weiter?
das gewerbe ist damit angemeldet. du bekommst als nächstes vom FA ein Bogen zur steuerlichen erfassung. den füllst du aus und schickst ihn zurück. darüber hinaus bekommst du evnetuell noch von der IHK Post, sowie von der Berufsgenossenschaft.
deiner gewerblichen tätigkeit kannst du ab jetzt voll und ganz nach gehen.

Zitat:
Zitat von skysurfer78
2. Mein 1. Gewerbe wollte ich eigentlich als Kleingewerbe anmelden, da ich nicht davon ausgehe, über die 17K € Grenze zu kommen. Allerdings hatte ich bis dato noch nicht die Möglichkeit dazu, dies irgendwo anzugeben. Wird da nicht noch eine Art Fragebogen vom Gewerbeamt verschickt, wo ich sowas angeben kann?
^^ btw: 17,5 TEUR

Zitat:
Zitat von skysurfer78
3. Da ich mich in der letzten Zeit mit der Suche nach einer sinnvollen Idee zu einer Selbstständigkeit beschäftigt habe, hat dies auch meine Freundin mit angesteckt und wir haben zusammen eine 2. Idee entwickelt, wozu wir nun ein zweites Gewerbe anmelden wollen. Nun ist meine Frage, ob wir nicht 2 getrennte Gewerbe anmelden können (ein Gewerbe Sie, das andere ich, mit jeweils aufgeteiltem Dienstleistungsangebot) und diese dann zur GbR zusammen schließen. Ich möchte ungern in 2 Gewerben privat haftbar sein und als GbR ist man das doch dann nicht, oder? Oder gibt´s eine andere Möglichkeit dazu?
du kannst ein 2. gewerbe anmelden. ohne probleme. falls deine freundin ein gewerbe anmeldet und ihr darüber hinaus eine gbr schließt, bist du direkt, persönlich und unmittelbar haftbar für die GbR (genauso wie als einzelunternehmer). um die haftung zu begrenzen müstet ihr, um eine möglichkeit zu nennen, eine GmbH gründen. zu den verschiedensten gesellschaftsformen gibts hier und überall im netz reichhaltig infos. nebenbei angemerkt, als unternehmer sollte man darüber auch bescheid wissen ....

Zitat:
Zitat von skysurfer78
Da dieses aufwendiger wird, möchte ich wenigstens etwas Sicherheit haben, das die Dienstleistung Kunden findet. Ist es nun möglich, das ich als Testlauf meinetwegen 100 Kunden anschreiben und meine Dienstleistung anbeite?? Wenn der Kunde dann die Leistung in Anspruch nehmen möchte, geht das doch gar nicht, weil kein Gewerbe angemeldet ist, oder??
geht schon, wäre nur illegal nein im ernst, mit den anschreiben würdest du ja bereits gewerblich tätig werden. eine marktforschung ist immer erfoderlich, aber diese kann man ja so betreiben, das man seine dienstleistung nicht gleich anbietet...
__________________
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