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Alt 07.07.2005, 22:48   #1
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Grins macht alles soweit korrekt
Question

Teilzeitjob und Kleingewerbe?? Geht das?


Hi,

ich habe jetzt schon so viel gelesen über Kleingewerbe, das mir der Schädel brummt :-(
Leider habe ich noch nicht wirklich ne Antwort auf meine Fragen gefunden!
Vielleicht könnt ihr mir da weiter helfen?

Ich habe einen Teilzeitjob und verdiene da 630 € brutto
nun könnte ich noch ein, sagen wir mal 2.Standbein, in Angriff nehmen..
leider geht das aber nur mit (Klein)Gewerbeschein.
Ich kann da so ca. 165 € im Monat dazu verdienen!
Geht das überhaupt?
Lohnt sich das, dafür ein Gewerbe anzumelden?
Der "Auftraggeber" sagte mir ich müsse ihm dann jeden Monat eine Rechnung schreiben! Brauche ich dafür dann eine Steuernummer?

Wie gesagt, ich bin total verwirrt, weil ich auch immer wieder was anderes lese.

Wäre super, wenn mir jemand antworten würde!

DANKE

Grins
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Alt 08.07.2005, 09:39   #2
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Ort: Sauerland
Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Grins
leider geht das aber nur mit (Klein)Gewerbeschein.
Ich kann da so ca. 165 € im Monat dazu verdienen!
Was meinst du mit (Klein)Gewerbeschein? Die Kleinunternehmerregelung oder einfach nur selbstständig auf Nebenerwerbsbasis?

Zitat:
Lohnt sich das, dafür ein Gewerbe anzumelden?
Das solltest du aber selbst wissen

Zitat:
Geht das überhaupt?
Wenns dein Arbeitgeber erlaubt.


Zitat:
Der "Auftraggeber" sagte mir ich müsse ihm dann jeden Monat eine Rechnung schreiben! Brauche ich dafür dann eine Steuernummer?
Wenn das aber nur der eine Auftraggeber ist, dann wirst du nicht als gewerbetreibend anerkannt. Ansonsten...

So wars bei mir: Eine Steuernummer hast du ja schon. Die kannst du erstmal verwenden. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (o.ä.) füllst du einen Zettel fürs FA aus und bekommst dann eine neue Steuernr.

Ich würde dir dann noch eine Beratung bei der IHK empfehlen.
__________________
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Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2005, 13:09   #3
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Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Zitat von Era W Xel
Wenn das aber nur der eine Auftraggeber ist, dann wirst du nicht als gewerbetreibend anerkannt. Ansonsten...
Falsch. Es kommt nicht auf die Anzahl der Kunden an. Es kommt auf die Wiederholungsabsicht der jeweiligen Tätigkeit an.
Eine Zimmerei, die z.B. immer für den gleichen Dachdecker arbeitet, jedoch allgemein nicht von ihm abhängig ist, ist auch ein Gewerbetreibender. Es kommt darauf an, dass er mehr als einen Dachstuhl fertigt.

Zitat:
Zitat von Era W Xel
So wars bei mir: Eine Steuernummer hast du ja schon. Die kannst du erstmal verwenden. Nach der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt (o.ä.) füllst du einen Zettel fürs FA aus und bekommst dann eine neue Steuernr.
Dies ist von Finanzamt zu Finanzamt unterschiedlich. Unter Umständen kannst Du auch Deine alte Steuernummer beibehalten. Dies wird Dir aber nach der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt mitgeteilt.
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Alt 08.07.2005, 15:13   #4
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Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Falsch. Es kommt nicht auf die Anzahl der Kunden an. Es kommt auf die Wiederholungsabsicht der jeweiligen Tätigkeit an.
Eine Zimmerei, die z.B. immer für den gleichen Dachdecker arbeitet, jedoch allgemein nicht von ihm abhängig ist, ist auch ein Gewerbetreibender. Es kommt darauf an, dass er mehr als einen Dachstuhl fertigt.
Oh Mist! Hab gerade noch mal nachgelesen:

Zitat:
Scheinselbstständigkeit

Bei erwerbsmäßig tätigen Personen, bei denen min. 3 der folgenden 5 Merkmale vorliegen:

1. Die Person beschäftigt im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer ...blablubb.. dessen Arbeitsentgelt 325€ übersteigt.

2. SIe ist auf Dauer und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.

3. Ihr Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.

4. Ihre Tätigkeit lässt typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennen.

5. Ihre Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die sie für den selben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.
3 von 5. Hab da was durcheinander gebracht. Sorry.
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Era W Xel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.07.2005, 15:19   #5
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Scheinselbstständigkeit ist ein sozialversicherungstechnischer Begriff und darf nicht mit Steuerrecht verwechselt werden. Die beiden Sachen haben nichts miteinander zu tun.
Steuerrechtlich sind andere Kriterien maßgebend.
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