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Die EÜ-Rechnung muss doch jeder Gesellschafter für sich ausfüllen und mit der Steuererklärung für diese Jahr mit einschicken, richtig?
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???????
Lese ich dies gerade richtig? Das ist ja pupillenkrebserregend??? Nein
Die GbR ist aufgrund eines BVerfG-Urteils in den letzten Jahren für rechtsfähig erklärt worden und somit trifft § 124 HGB auf sie zu. Demnach ist diese Personengesellschaft ein eigenständiges Unternehmen, welches durch die Gesellschafter vertreten wird.
Der Gewinn wird anhand einer EÜR oder einer Bilanz auf der Ebene der Gesellschaft ermittelt und dann im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung auf die Gesellschafter verteilt.
Hierzu sei mal
dieser Vordruck angemerkt. Sollte dieser Dir überhaupt nichts sagen empfehle ich mal den Gang zum Steuerberater
Evtl. vorhandenes Sonderbetriebsvermögen ist mit in die Gewinnverteilung einzubeziehen, sowie evtl. vereinbarte Vorwegvergütungen (sogenannter Gewinnvorab).
Bei der Betriebsaufgabe ist folgendes zu bedenken: Sofern der Gewinn vorher per EÜR ermittelt wurde hat ein Wechsel der Gewinnermittlungsart zu erfolgen. D.h. es wird so getan, als ob man in Zukunft den Gewinn per Bilanz ermitten würde. Es erfolgen somit gewisse Gewinnkorrekturen. Einfach mal Googln (Wechsel Gewinnermittlungsart). Zur Betriebsaufgabe hänge ich mal eine Datei an.
MfG
Sven