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Alt 10.07.2005, 18:59   #1
TP-Junior
 
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granini macht alles soweit korrekt

GbR-Auflösung


Hallo,

wir werden die Tage unsere GbR auflösen. Gibt es bestimmte Dinge zu beachten?

Die EÜ-Rechnung muss doch jeder Gesellschafter für sich ausfüllen und mit der Steuererklärung für diese Jahr mit einschicken, richtig?

Nach der formellen Kündigung beim Bezirksamt wäre es doch ausi schon gewesen oder übersehe ich da was?

Will nur sicher gehen.

Danke für die Antworten.

MfG
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Alt 10.07.2005, 19:18   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Die EÜ-Rechnung muss doch jeder Gesellschafter für sich ausfüllen und mit der Steuererklärung für diese Jahr mit einschicken, richtig?
???????

Lese ich dies gerade richtig? Das ist ja pupillenkrebserregend??? Nein

Die GbR ist aufgrund eines BVerfG-Urteils in den letzten Jahren für rechtsfähig erklärt worden und somit trifft § 124 HGB auf sie zu. Demnach ist diese Personengesellschaft ein eigenständiges Unternehmen, welches durch die Gesellschafter vertreten wird.
Der Gewinn wird anhand einer EÜR oder einer Bilanz auf der Ebene der Gesellschaft ermittelt und dann im Rahmen einer einheitlichen und gesonderten Feststellung auf die Gesellschafter verteilt.
Hierzu sei mal dieser Vordruck angemerkt. Sollte dieser Dir überhaupt nichts sagen empfehle ich mal den Gang zum Steuerberater
Evtl. vorhandenes Sonderbetriebsvermögen ist mit in die Gewinnverteilung einzubeziehen, sowie evtl. vereinbarte Vorwegvergütungen (sogenannter Gewinnvorab).

Bei der Betriebsaufgabe ist folgendes zu bedenken: Sofern der Gewinn vorher per EÜR ermittelt wurde hat ein Wechsel der Gewinnermittlungsart zu erfolgen. D.h. es wird so getan, als ob man in Zukunft den Gewinn per Bilanz ermitten würde. Es erfolgen somit gewisse Gewinnkorrekturen. Einfach mal Googln (Wechsel Gewinnermittlungsart). Zur Betriebsaufgabe hänge ich mal eine Datei an.

MfG
Sven
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Alt 10.07.2005, 19:43   #3
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
granini macht alles soweit korrekt
Danke für die Antwort..

Sind die EÜR-Formulare also für Einzelgewerbetreibende gedacht? Ich habe mal gelesen das für GbR die im kleineren Rahmen geführt werden (also ohne Angestellte, Ladenlokal etc) eine einfache EÜR reichen sollte.. aber gut..

Ok, also muss diese Anlage FE 1 ausgefüllt werden.. Diese Angaben beziehen aber ausschließlich auf das Gewerbe bzw ehemalige Gewerbe?

Wann muss das Finanzamt die Anlage erhalten? Gibt es da eine Vorschrift? Direkt nach der Gewerbeauflösung oder mit den Steuererklärungen??
Die EÜR auf Gewerbeebene ist also für das FA uninteressant, richtig?

Danke
granini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2005, 20:11   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Oh Gott, ich glaube mehr kann man nicht durcheinander bringen.
Das ist aber auch ein schwieriges Thema.

Zitat:
Sind die EÜR-Formulare also für Einzelgewerbetreibende gedacht? Ich habe mal gelesen das für GbR die im kleineren Rahmen geführt werden (also ohne Angestellte, Ladenlokal etc) eine einfache EÜR reichen sollte.. aber gut..
Nein. Die EÜR ist für das Unternehmen gedacht. Das Unternehmen ist hierbei die GbR und somit braucht auch nur eine EÜR erstellt werden. Beim Einzelunternehmen gibt es nur einen Beteiligten nämlich den Einzelunternehmer und somit ist auch nur eine EÜR zu erstellen.

Zitat:
Ok, also muss diese Anlage FE 1 ausgefüllt werden.. Diese Angaben beziehen aber ausschließlich auf das Gewerbe bzw ehemalige Gewerbe?
Ähm... Wie habt Ihr denn Euren Gewinn in den letzten Jahren ermittelt? Da musste auch dieser Vordruck verwendet werden oder hat das da der Steuerberater gemacht? Das klingt so, als wenn Du diesen Bogen zum ersten Mal siehst und wenn es so ist kann ich Deine Erklärung auch gleich selbst anfertigen.

MfG
Sven

PS: Dieser Vordruck müsste Dir auch auf jeden Fall etwas sagen.
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Geändert von Sven (10.07.2005 um 20:15 Uhr).
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.07.2005, 20:38   #5
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granini macht alles soweit korrekt
Danke erstmal für die Antwort..

Das was ich hier wiedergebe wurde uns bei der GbR-Anmeldung mehr oder weniger so von dem mitarbeiter des Gewerbeamtes gesagt. Aber nie war die Rede von diesem Teil FE 1..

Die letzten Jahre ist gut..

Das Gewerbe wurde pünktlich zu Beginn gegründet. Da von bedien Seiten aus das Mut zum Risiko fehlte, und uns beiden glücklicherweise interessante Jobs in der "Industrie" anboten, haben wir uns für letzteres entschieden und deswegen nun meine Anfragen..

Und somit höre ich auch zum ersten Mal was von der Anlage FB.. Das ist aber Driss jetzt...
granini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2005, 07:04   #6
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Benutzerbild von Deacon Frost
 
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Deacon Frost macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von granini
Das Gewerbe wurde pünktlich zu Beginn gegründet.
Na das ist doch mal eine fundierte Zeitansage
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Alt 11.07.2005, 11:18   #7
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KlausD macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
???????

Die GbR ist aufgrund eines BVerfG-Urteils in den letzten Jahren für rechtsfähig erklärt worden
war bgh
http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...pos=37&anz=173
KlausD ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2005, 12:38   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
granini macht alles soweit korrekt
Da hat die Tastatur die Worte "des Jahres" verschluckt.

Nun gut... Ich habe mal nachgefragt und das Finanzamt spricht von einer Anlage FNL für die Gewinnaufteilung und von einer Anlage GSE. Diese beiden müssen im Namen der GbR ausgefüllt werden und von einer Person der GbR mit der Einkommenssteuererklärung mitgeschickt werden.

Hat das seine Richtigkeit? (wo von ich jetzt mal ausgehe, wenn mir das Finanzamt dies sagt, oder??)


Gruss
granini ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.07.2005, 16:10   #9
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
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Gut. Gebe mich geschlagen. dann halt der bgh

Zitat:
Zitat von granini
Hat das seine Richtigkeit? (wo von ich jetzt mal ausgehe, wenn mir das Finanzamt dies sagt, oder??)
Mir ist der Vordruck nicht bekannt. Habe auch mal mit Google danach gesucht aber nichts gefunden.

Bei allem Respekt. Ich kann Dir wirklich nur den Gang zum Steuerberater empfehlen, da man alle Einzelheiten in einem Forum wie diesem nicht klären kann. Im übrigen geht das auch nicht aufgrund des Verbots der individuellen Rechtsberatung.

MfG
Sven
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