Shop-Hilfe.com
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 15.07.2005, 21:28   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
Stefan33 macht alles soweit korrekt

Businessstart - Was ist zu beachten?


Hallo, wir haben vor kurzem unsere Steuernummer erhalten und haben jetzt mit unserem Buisness angefangen (Versandhandel). Erste Umsatzsteuervoranmeldung haben wir schon abgegeben.
Ich hätte aber noch ein paar Fragen:

-Muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung immer bis zum 10. angeben?
-Welche Anmeldungen/Formulare muss ich noch beachten?
-sonstige regelmäßige Pflichten?
-Was muss man angeben wenn man sich den Gewinn auszahlt?
Stefan33 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.07.2005, 08:15   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
-Muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung immer bis zum 10. angeben?
Prinzipiell schon. Es sei denn man liegt unter bestimmten Grenzen. Vgl. mal den § 18 UStG

Zitat:
Welche Anmeldungen/Formulare muss ich noch beachten?
Evtl. Lohnsteuervoranmeldungen sofern Arbeitnehmer vorhanden sind, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten.

Zitat:
sonstige regelmäßige Pflichten?
Vorauszahlungen, wenn welche festgesetzt wurden. Hier hättest Du dann einen gesonderten Bescheid bekommen auf dem gestanden hätte, dass bis zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. Vorauszahlungen zu leisten sind.

Zitat:
Was muss man angeben wenn man sich den Gewinn auszahlt?
Ich gehe mal von einem Einzelunternehmen aus und dann schreibst Du einen Eigenbeleg und buchst dies als Privatentnahme.
z.B. Privatentnahme an Bank 100 EUR
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 11:29   #3
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
Stefan33 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Ich gehe mal von einem Einzelunternehmen aus und dann schreibst Du einen Eigenbeleg und buchst dies als Privatentnahme.
z.B. Privatentnahme an Bank 100 EUR

Danke!!

Wir haben eine GbR und ich meinte mit der Gewinnentnahme ob wir dann auch jedes mal irgendwelche Formulare an das Finanzamt weitergeben müssen (Lohnsteueranmeldung?)

Oder macht man das erst in der privaten Einkommenssteuererklärung?
Stefan33 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 13:04   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Wir haben eine GbR
Der Gewinn wird beim Gesellschafter dem Kapitalkonto gutgeschrieben Dann ist die Privatentnahme entsprechend beim Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters abzuziehen. In der Praxis werden sogar 2 Kapitalkonten für jeden Gesellschafter geführt, wenn nicht sogar mehr.
Das Kapitalkonto I enthält die Einlage des Gesellschafters und wird ansonsten nicht weiter berührt.
Das Kapitalkonto II enthält dann die privaten Geschichten und andere Dinge wie z.B. Gewinnverzinsung § 121 HGB wenn nicht im Gesellschaftsvertrag)

Zitat:
ob wir dann auch jedes mal irgendwelche Formulare an das Finanzamt weitergeben müssen
Nein, das braucht ihr nicht. Nur wenn das Finanzamt euch dazu auffordert.

Zitat:
(Lohnsteueranmeldung?)
Wenn ihr keine Arbeitnehmer angestellt habt vergiss dieses Wort ganz schnell.

Zitat:
Oder macht man das erst in der privaten Einkommenssteuererklärung?
Nein. Die Gewinnverteilung erfolgt auf der Ebene der Gesellschafter. Der jeweilige Gewinn wird "gesondert und einheitlich" festgestellt und dann letztlich bei den einzelnen Gesellschaftern in der ESt-Erklärung als Gewinn aus einer Mitunternehmerschaft versteuert.
Zur genauen Gewinnermittlung => Google: additive Gewinnermittlung
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.07.2005, 15:35   #5
TP-Member
 
Registriert seit: Apr 2005
Ort: NRW
Stefan33 macht alles soweit korrekt
Vielen Dank!!!
Stefan33 ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Gründung & Selbstständigkeit
Businessstart - Was ist zu beachten? Businessstart - Was ist zu beachten?
« Gewerbe angemeldet - wie gehts weiter? | Einzelnes Projekt - Formalitäten? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:10 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67