Der Gewinn wird beim Gesellschafter dem Kapitalkonto gutgeschrieben Dann ist die Privatentnahme entsprechend beim Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters abzuziehen. In der Praxis werden sogar 2 Kapitalkonten für jeden Gesellschafter geführt, wenn nicht sogar mehr.
Das Kapitalkonto I enthält die Einlage des Gesellschafters und wird ansonsten nicht weiter berührt.
Das Kapitalkonto II enthält dann die privaten Geschichten und andere Dinge wie z.B. Gewinnverzinsung § 121 HGB wenn nicht im Gesellschaftsvertrag)
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ob wir dann auch jedes mal irgendwelche Formulare an das Finanzamt weitergeben müssen
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Nein, das braucht ihr nicht. Nur wenn das Finanzamt euch dazu auffordert.
Wenn ihr keine Arbeitnehmer angestellt habt vergiss dieses Wort ganz schnell.
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Oder macht man das erst in der privaten Einkommenssteuererklärung?
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Nein. Die Gewinnverteilung erfolgt auf der Ebene der Gesellschafter. Der jeweilige Gewinn wird "gesondert und einheitlich" festgestellt und dann letztlich bei den einzelnen Gesellschaftern in der ESt-Erklärung als Gewinn aus einer Mitunternehmerschaft versteuert.
Zur genauen Gewinnermittlung => Google: additive Gewinnermittlung