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Alt 16.07.2005, 14:00   #1
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suppel macht alles soweit korrekt

Rechnungen über 400 Euro


Zur Zeit bin ich familienversichert und möchte freiberuflich arbeiten.
Da ich projetbezogen arbeite, gibt es Projekte, die eine Rechnung über 400 Euro ausmachen. Leider ist die Anzahl der Projekte sehr gering, da
es sich für eine selbstständiges Gewerbe oder langfristige Tätigkeit nicht lohnt. Muss ich die Rechnung splitten, damit ich unter der 400 Euro-Grenze bleibe?
Oder ist es besser, da meine Frau eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausübt, die Rechnungen über meine Frau (als deren Nebentätigkeit) laufen zulassen?

Danke für Tipps!
suppel ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 16.07.2005, 14:45   #2
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Es kommt nicht auf die Höhe der Rechnung an. Es kommt auf das Gesamteinkommen je Monat an.
Eine Splittung der Rechnung würde da also gar nichts ausmachen.
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Geändert von Sven (16.07.2005 um 15:03 Uhr).
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Alt 16.07.2005, 16:15   #3
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Splittung der Rechnung: warum nicht? Wenn der Beitrag über 400 Euro steigt, dann muss ich die Rechnung auf Monate splitten. Nur welcher Kunde mag das? Und jedesmal die Umstände erklären ist auch nicht so doll.

Gibt es da keine Alternative?
suppel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 18.07.2005, 11:38   #4
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Mensch, die Antwort hätte ich beinahe übersehen.

Vielleicht habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Es kommt ersteinmal auf das Jahreseinkommen an, dass dann gezwölftelt wird. Insofern spielt dann die Splittung der Rechnung überhaupt keine Rolle.
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Alt 12.02.2006, 16:52   #5
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Es kommt ersteinmal auf das Jahreseinkommen an, dass dann gezwölftelt wird. Insofern spielt dann die Splittung der Rechnung überhaupt keine Rolle.
soll das heißen, ich könnte in einem monat auch eine rechnung über 4800 Euro (bei 400 euro-job) stellen und die restlichen monate nichts und es würde keinen jucken (rechtlich gesehen)?

habe nämlich gerade ein ähnliches problem... im letzten monat habe ich (projektbezogen) keine rechnung gestellt und diesen monat wird es dafür deutlich mehr als 400. kann ich diese rechnung bedenkenlos stellen? (unter den 4800/jahr bleibe ich sowieso)

ich danke für hilfe
error99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2006, 17:12   #6
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Zitat:
soll das heißen, ich könnte in einem monat auch eine rechnung über 4800 Euro (bei 400 euro-job) stellen und die restlichen monate nichts und es würde keinen jucken (rechtlich gesehen)?
so hatte ich das gemeint.

Allerdings frage ich mich gerade ob die Grenze wirklich 400 EUR beträgt. Waren das nicht 345 EUR?
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Alt 12.02.2006, 19:51   #7
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Zitat:
Zitat von Poloatze
Allerdings frage ich mich gerade ob die Grenze wirklich 400 EUR beträgt. Waren das nicht 345 EUR?
ich hatte letztes jahr mehrere rechnungen genau auf 395 Euro - und da hat sich keiner auch nur irgendwie beschwert... bei solchen "kleinen fischen" drückt das finanzamt im fall der fälle eh schneller mal ein auge zu bzw. es lässt mit sich drüber reden, denke ich.

nungut, dann werde ich die nächste rechnung mal schreiben
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Alt 12.02.2006, 20:14   #8
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Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen und schreiben, in welchem Zusammenhang das hier diskutiert wurde/wird? FA, KK, ........... ????
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Alt 13.02.2006, 14:53   #9
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Das gleiche frage ich mich auch gerade. An sich ging es ursprünglich um die Krankenkasse und nicht um das Finanzamt. Demnach müssten aber 345 EUR stimmen. Aber Sozialversicherungsrecht ist auch nicht meine Baustelle.
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Alt 13.02.2006, 14:58   #10
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Zitat:
Zitat von Poloatze
An sich ging es ursprünglich um die Krankenkasse und nicht um das Finanzamt. Demnach müssten aber 345 EUR stimmen.
dann war es mein fehler... habe zu dem thema nur diesen einen passenden beitrag gefunden - und meine frage einfach mal reingeschrieben

meine fragen bzw. antworten bezogen sich aufs finanzamt (bez. 400-euro-job). man verzeihe mir
error99 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 15:11   #11
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Dann lies mal hier: http://www.400-euro.de/400/index.html

Aber eigentlich dachte ich immer, bei selbständigen Tätigkeiten gibt es sowas wie "Minijob" nicht. D.h. dem FA ist das egal.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.02.2006, 15:49   #12
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Zitat:
Zitat von dorintia
Und dort steht geschrieben... "Seit April 2003 ist ein Arbeitsverhältnis geringfügig im Sinne der Sozialversicherung, wenn das monatliche Bruttoentgelt bei höchstens 400 Euro liegt. Dabei geht es um das regelmäßige Arbeitsentgelt. Das bedeutet, daß nicht jede einzelne Woche oder jeder einzelne Monat zählt, sondern der Durchschnitt."

prima, dann kann ich wie geplant fortfahren
danke für den link.
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