Moin,
Tz. 1: Richtig, der angestrebte Firmenname ist damit gemeint
Tz. 10: Was steht dort? "Personengesellschaften" bei einem Einzelunternehmen ist dies natürlich nicht auszufüllen; ergibt auch keinen Sinn
Tz. 11: Einfach vergessen. Trifft nicht zu.
Tz. 12: Du hast keine Betriebsstätte, vgl.
§ 12 AO
Tz. 13: Dort, wo das Unternehmen betrieben wird. Wenn dies bei den Eltern ist, dann halt diese Anschrift angeben.
Tz. 14: OK, also Strich ------------------------
Tz. 15: passt
Tz. 28 - 31: Glaube nicht, dass Du für die angestrebte Tätigkeit eine derartige Erlaubnis benötigst. Ich lass mich aber auch gerne eines besseren belehren.
MfG
Sven