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Alt 23.07.2005, 18:21   #1
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++Ferienwohnung vermieten++


Hallo Fachleutz,
auf der Suche nach immer neuen Finanzierungskonzepten für unser zukünftiges Haus haben wir nun den Tourismus entdeckt.
Wir planen ein über dreihundert Jahre altes Haus mit massig Fläche zu einem
Passivhaus umzubauen; es liegt im historischen Kern einer alten Ortschaft im
Mittelpunkt eines landschaftlichen sehr, sehr reizvollen Gebietes nahe der
Ostsee.
Unsere Idee war es nun etwa die Hälfte des Hauses in vier Ferienwohnungen
je ca 60m² umzubauen, ebenfalls Passivhausstandard (für Allergiker geeignet).
Neben den Fragen des Planungsrechtes, die wir z.Z. abklären, stellen sich uns
ein paar andere Hürden in den Weg, um eine grobe
Witschaftlichkeitsberechnung (zur Utopieüberprüfung) zu erstellen.
  • ist die Vermietung von Ferienwohnungen ein Gewerbe mit allen
    dazugehörenden Verpflichtungen, oder addieren wir die Einnahmen einfach zu
    den Einnahmen aus unserem Planungsbüro, was vielleicht kollidieren kann, da
    wir nicht gewerbesteuerpflichtig sind. (Was für ein Satz?!urgs)
  • Wir haben mit einer Auslastung von 40% gerechnet (hier ist u.a. Schleswig
    Holstein Musik-Festival, Jazz in Salzau und einige andere Dinge, die das ganze
    Jahr über attraktiv sind) Sind 40% realistisch?
  • kann man eigentlich so ohne weiteres ins Beherbergungsgewerbe (wir
    wollen nur vermieten, nicht verköstigen) einsteigen, oder braucht man da so
    einen Pseudoschein wie im Gaststättengewerbe?

Es wäre echt toll wenn Ihr vielleicht von eigenen Erfahrungen berichten
könntet, müssen auch nicht alle Fragen auf einmal beantwortet werden.

umunterstützungbittet
Matthias
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Alt 25.07.2005, 12:16   #2
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Im übrigen sollte vielleicht noch gesagt werden, dass die kurzfristige Beherbergung umsatzsteuerpflichtig ist.
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Alt 25.07.2005, 13:31   #3
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Zitat:
Zitat von koi-sh
Die Auslastung von 40% halte ich für die ersten 2 Jahre für realistisch. Wenn ich sie dann auch bekomme, lass ich dir mal Zahlen der DEHOGA für Schl. - Holstein zukommen ... [ etwa am Mittwoch]
..ja sehr gern, Deine Einschätzung als realistisch macht mir Mut!

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
Im übrigen sollte vielleicht noch gesagt werden, dass die kurzfristige Beherbergung umsatzsteuerpflichtig ist.
...was bedeutet denn hierbei kurzfristig?
Deute ich Deinen Beitrag richtig, dass mir außer den UST keine weiteren
Abgaben entstehen? Würde dann nur die Einnahmen bei meiner
Einkommenssteuererklärung irgendwo vermerken und mitversteuern, ist es
tatsächlich so wenig aufwendig?
(ach übrigens: bin auch Citroenflyer )

dankt Euch beiden und nachfragt
Matthias
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Alt 25.07.2005, 13:39   #4
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Zitat:
...was bedeutet denn hierbei kurzfristig?
Da werden sich im Zweifel die Gerichte mit beschäftigen. Kurzfristig ist die Vermietung einer Wohnung an Urlaubsgäste, die wohl kaum länger als 4 Wochen sich einmieten. Also eine Frage der Verkehrsanschauung.

Zitat:
Deute ich Deinen Beitrag richtig, dass mir außer den UST keine weiteren Abgaben entstehen? Würde dann nur die Einnahmen bei meiner
Einkommenssteuererklärung irgendwo vermerken und mitversteuern, ist es
tatsächlich so wenig aufwendig?
Naja, ich kann Dir auch nur die steuerlichen Problematiken nennen. Aber dies sollte es gewesen sein, evtl. noch Lohnsteuer sofern Arbeitnehmer beschäftigt werden aber ansonsten sollte es das gewesen sein aus Sicht des Finanzamts. Evtl. ist noch Gewerbesteuer fällig wenn der Gewinn mehr als ca. 24.500 EUR beträgt.

Zitat:
(ach übrigens: bin auch Citroenflyer )
Einer der mich versteht. Die Frage ist nur: Was mache ich wenn ich mir ein anderes Auto zulege.

MfG
Sven
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Alt 25.07.2005, 13:54   #5
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Zitat:
Zitat von Saxoflyer
...Einer der mich versteht....
Genau, ich hatte auch kein Geld , um mir ein richtiges Auto zu kaufen!

Zitat:
Zitat von Saxoflyer
...Was mache ich wenn ich mir ein anderes Auto zulege...
...kauf Dir wieder einen Citroen, mein neuer war billiger als die meisten
Gebrauchten (und hatte auch erst eine Rückrufaktion und zwei Garantiefälle
im ersten halben Jahr)

dankt und hinweist
Matthias

PS:
Zitat:
wenn der Gewinn mehr als ca. 24.500 EUR beträgt.
...müsste ich mir Gewerbesteuer leisten können (wie hoch iss´n die?)
Deine Aussage bezieht sich aber nur auf den Gewinn aus den
Ferienwohnungen, Erstellung, Einrichtung, Unterhaltungskosten sind dann
vorher noch abzuziehen, oder? Unser Planungsbüro läuft dann steuerlich
davon getrennt, nicht wahr?! (ich weiß es ist anstrengend mit blutigen Laien
zu diskutieren, aber dieses Thema ist und bleibt für mich ein abstraktes!)
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Alt 25.07.2005, 14:43   #6
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Zitat:
kauf Dir wieder einen Citroen, mein neuer war billiger als die meisten
Gebrauchten (und hatte auch erst eine Rückrufaktion und zwei Garantiefälle
im ersten halben Jahr)
Hatte ich eigentlich nicht vor. Die Bremsen quitschen bei allen Modellen, beim Saxo und auch beim neuen C5 Luxusausstattung, wie ich jetzt bei einem Arbeitskollegen hören musste. Aber der Verbrauch von den Dingern ist sehr niedrig. Bei meinem um die 5 Liter. Naja, wird wohl auch noch ein bisschen dauern zumal der erst 5 Jahre alt ist und 80.000 km auf dem Buckel hat.

Zitat:
...müsste ich mir Gewerbesteuer leisten können (wie hoch iss´n die?)
Ich denke Google hilft da sicherlich weiter. Wenn ich auf die ganzen Hinzurechnungen und Kürzungen eingehen sollte bin ich heute abend noch nicht fertig.

Zitat:
Deine Aussage bezieht sich aber nur auf den Gewinn aus den
Ferienwohnungen, Erstellung, Einrichtung, Unterhaltungskosten sind dann
vorher noch abzuziehen, oder?
Ja klar, wie gesagt: der nach den steuerlichen Vorschriften ermittelte "Gewinn"

Zitat:
Unser Planungsbüro läuft dann steuerlich davon getrennt, nicht wahr?!
Alle "gewerblichen" Gewinne zählen dazu nicht die freiberuflichen Gewinne. Das wirst Du aber selbst am besten wissen inwieweit das Planungsbüro gewerblich oder freiberuflich ist.

MfG
Sven
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Alt 25.07.2005, 15:32   #7
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vielen Dank!
Du hast mir sehr geholfen!
(übrigens: mein Benzin Berlingo braucht acht Liter, find´ ich nicht grad sparsam)
*gutentagwünscht*
Matthias
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